Stuttgart, 18.10.2024 (PresseBox) - Die Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg und Bayern appellieren an Behörden und Kommunen, sich bei KI-Anwendungen rechtzeitig auf die in Teilen ab Februar 2025 geltende KI-Verordnung vorzubereiten. „KI-Kompetenz ist wichtig, hier müssen wir uns sehr gut aufstellen und sehr früh“, sagte Prof. Dr. Tobias Keber, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg in seiner Keynote zum BvD-Behördentag am Freitag in Stuttgart. Wenn die KI-Verordnung anwendbar ist, müssen die Verwaltungen vorbereitet sein.
Skeptisch äußerte sich Keber über das Vorhaben der baden-württembergischen Landesregierung, im Rahmen ihres geplanten Sicherheitspakets Polizei und Landesverfassungsschutz mit KI oder Teilautomatisierungen auszustatten. Unter anderem solle es eine teilautomatisierte Analysesoftware zur Auswertung von Bild- und Videomaterial geben. Die Vorhaben müssten nun in Gesetze gegossen werden. Ob diese vor einer gerichtlichen Überprüfung Bestand hätten, sei fraglich, sagte Keber.
Der Behördentag ist eine Kooperation des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht und dem Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz.
Zum Auftakt der Konferenz für Datenschutzbeauftragte in der Verwaltung von Städten, Kommunenen und Kreisen betonte BvD-Vorstandsvize Jürgen Hartz, die KI-Verordnung werde für Datenschutzbeauftragte „ein Dauerbrenner“ werden. Insbesondere ihr Zusammenspiel mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werde Datenschutzfachleute intensiv beschäftigen.
Der für die Verwaltung zuständige Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, kritisierte in seinem Grußwort die vor der Verabschiedung stehenden Regelungen zum europäischen Gesundheitsdatenraum. Der Entwurf enthalte extrem detaillierte Regelungen für Gesundheitsdaten und Verarbeitungsgrundlage. Aber die Betroffenenrechte würden weitestgehend abgeschafft. Weitestgehend erlaubt werden soll dagegen laut Petri das Teilen und Nutzen der Daten. Die Aufgabe von Datenschutzbeauftragten werde es künftig noch stärker sein, die Betroffenenrechte zu schützen.
Zu den weiteren Themen des BvD-Behördentags 2024 gehörte Social-Media-Nutzung in öffentlichen Einrichtungen, Datenschutzverstöße von Stellen der öffentlichen Hand und der Schutz von öffentlichen Einrichtungen vor Cyberangriffen. Möglichkeiten, solche Angriffe abzuwehren und das Vorgehen im Falle eines Angriffs erläuterte die Präsidentin der Cybersicherheits-Agentur von Baden-Württemberg, Nicole Matthöfer.
Vorangegangen war dem Behördentag am Mittwoch und Donnerstag in Stuttgart die BvD-Herbstkonferenz 2024 – auch diese ist eine Gemeinschaftsveranstaltung des BvD mit den Datenschutzaufsichtsbehörden von Baden-Württemberg und Bayern. Rund 250 Fachleute diskutierten über Themen wie datenschutzrechtliche Aspekte von KI, Betroffenenrechte, die steigende Bedrohung von Cyberangriffen sowie die Umsetzung der vielen Digitalisierungsregularien aus Brüssel in die Datenschutz-Praxis. Motto der beiden Konferenzen, die Wirtschaft, Verwaltung und Datenschutzaufsicht zusammenbringen, war „Regularien-Tsunami: Mit Sicherheit den Durchblick behalten.“
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