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04.11.2024

DORA-Verordnung: Umsetzung in Unternehmen ab 2025

Hamburg, 04.11.2024 (PresseBox) - Ab 2025 müssen Finanzunternehmen, Banken, Versicherungen und deren IT-Dienstleister die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) umsetzen. Diese Vorschrift......

Hamburg, 04.11.2024 (PresseBox) - Ab 2025 müssen Finanzunternehmen, Banken, Versicherungen und deren IT-Dienstleister die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) umsetzen. Diese Vorschrift stärkt die digitale Resilienz und verlangt ein effektives IKT-Risikomanagement, IKT-Sicherheit und Drittparteienmanagement. Unsere DORA-Schulung vermittelt einen technischen und rechtlichen Überblick über die Verpflichtungen der Verordnung sowie verwandte Informationssicherheitsgesetze wie NIS-2 und das FinmadiG. Teilnehmer lernen, wie sie die DORA-Compliance frühzeitig sicherstellen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung in Deutschland, inklusive nationalen Anpassungen durch das FinmadiG und Änderungen im VAG, KWG und WpHG. Unsere Referenten behandeln auch die erweiterten Befugnisse der BaFin und Meldepflichten bei IKT-Vorfällen. Das Seminar klärt das Verhältnis zu bestehenden Richtlinien wie BAIT und VAIT und den entsprechenden Handlungsbedarf. Es bietet eine Einführung in das IKT-Risikomanagement-Rahmenwerk, das die Pflichten der Geschäftsleitung und ein ISMS umfasst. Themen wie Drittparteienmanagement, Cybersicherheitstests und die Implementierung von Backups und Wiederherstellungsplänen werden ebenfalls behandelt.

Teilnehmer erhalten Checklisten, um DORA-Compliance sicherzustellen und Lücken frühzeitig zu erkennen, um die digitale Resilienz ihres Unternehmens zu stärken.

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