Köln, 19.10.2026 (PresseBox) - Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist so niedrig wie nie zuvor. Digitale Angebote erleichtern zunehmend die Präventionsarbeit in Unternehmen.
Der Jahresbericht der BG ETEM für das Jahr 2025 bietet einen Überblick über Entwicklungen in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Bei einer der wichtigsten Kennzahlen gab es eine positive Entwicklung: Im Jahr 2025 ereigneten sich knapp 46.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Das sind 3,8 Prozent weniger als im Vorjahr.
Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der meldepflichtigen Unfälle auf dem Arbeitsweg leicht um 0,6 Prozent auf 11.900. Meldepflichtig ist ein Unfall, wenn er zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen führt, beziehungsweise geführt hat.
Digitalisierung macht es einfacher
Der Jahresbericht bietet auch einen Blick hinter die Kulissen und beleuchtet in diesem Jahr die digitalen Dienste im Service Portal „Meine BG ETEM“. Seit dem 1. April 2025 können Mitgliedsunternehmen hier zahlreiche Anliegen am Rechner erledigen. So unterstützt „Meine BG ETEM“ zum Beispiel die Präventionsarbeit im Unternehmen: Auf Basis der Unternehmensdaten werden im Portal automatisch geeignete Seminare vorgeschlagen. Nutzerinnen und Nutzer erhalten darüber hinaus Informationen zu den häufigsten Unfallszenarien im Unternehmen und in ähnlichen Betrieben der Branche.
Viele Anliegen aus dem Unternehmensalltag können im Serviceportal direkt erledigt werden: So benötigen etwa Betriebe eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren. Im Serviceportal kann diese Bescheinigung direkt heruntergeladen werden. Das dauert weniger als eine Minute. Häufig genutzt wird auch die Möglichkeit, Unfallanzeigen digital einzureichen, Änderungen im Unternehmen zu melden oder eine Übersicht der eingereichten Lohnnachweise anzusehen.
Auch Beschäftigte von Mitgliedsbeitrieben, die einen Unfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, können inzwischen das Serviceportal nutzen, um Anliegen digital zu erledigen. Zum Beispiel können die Verletzten hier Reisekosten beantragen, die auf dem Weg zu einer Behandlung angefallen sind.
Der vollständige Jahresbericht 2025 ist unter http://jahresbericht.bgetem.de abrufbar.
Das gedruckte Exemplar kann auf der Webseite medien.bgetem.de bestellt werden.
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