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VDW Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V.

14.11.2025

Mit dem Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes vom 03.11.2025 erhält die personelle Sicherheit einen deutlich höheren Stellenwert. Erstmals verpflichtet ein

München, 14.11.2025 (PresseBox) - Mit dem Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes vom 03.11.2025 erhält die personelle Sicherheit einen deutlich höheren Stellenwert. Erstmals verpflichtet ein bundesweites......

München, 14.11.2025 (PresseBox) - Mit dem Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes vom 03.11.2025 erhält die personelle Sicherheit einen deutlich höheren Stellenwert. Erstmals verpflichtet ein bundesweites Regelwerk Betreiber kritischer Infrastrukturen dazu, nicht nur technische, sondern auch menschliche Risiken umfassend zu bewerten. 

Die Gesetzesparagrafen unterstreichen diesen Paradigmenwechsel: 
§ 8 – Risikobewertung: Personal- und Lieferantenrisiken müssen systematisch identifiziert und dokumentiert werden. 
§ 9 – Sicherheitsmaßnahmen: Organisatorische und personelle Maßnahmen – einschließlich Background Checks – werden verpflichtender Bestandteil der Sicherheitsarchitektur. 
§ 12 – Zugang & Zuverlässigkeit: Kritische Bereiche dürfen ausschließlich von überprüften und nachweislich zuverlässigen Personen betreten werden. 
§ 14 – Resilienzpläne: Betreiber müssen Integrität und Eignung sicherheitsrelevanter Rollen fortlaufend belegen können. 
§ 17 – Aufsicht: Behörden erhalten weitreichende Prüfkompetenzen zur Kontrolle der personellen Maßnahmen. 

Mit diesen Vorgaben rückt das Thema Personalrisiken endgültig aus dem Schatten technischer Sicherheit. Betreiber benötigen künftig belastbare Prozesse, um Identität, Integrität, Qualifikationen und mögliche Interessenkonflikte transparent zu bewerten – sowohl bei Mitarbeitenden als auch bei Dienstleistern. 

Zitat 
„Das KRITIS-DachG macht klar: Resilienz beginnt beim Menschen. Strukturierte Prüfprozesse sind die Grundlage, um Vertrauen, Sicherheit und Compliance nachhaltig abzusichern.“ 
Reto Marti, COO & Co-Founder, Validato AG 
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