Definition Lieferkettengesetz Was ist das Lieferkettengesetz?

Von Dipl.-Ing. (FH) Stefan Luber 3 min Lesedauer

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Das 2023 in Deutschland in Kraft getretene Lieferkettengesetz enthält Vorgaben für Unternehmen über die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten ihrer Lieferketten. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die Zulieferer die Menschenrechte einhalten und Umweltstandards beachten. Die Einhaltung des Lieferkettengesetzes überprüft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.

Das Lieferkettengesetz regelt die Sorgfaltspflichten der Unternehmen für ihre Lieferketten mit dem Ziel der Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferern.(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Das Lieferkettengesetz regelt die Sorgfaltspflichten der Unternehmen für ihre Lieferketten mit dem Ziel der Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferern.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Das Lieferkettengesetz, auch als Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" bezeichnet, wurde 2021 verabschiedet und ist am 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten. In diesem Gesetz sind die von Unternehmen zu erfüllenden Sorgfaltspflichten für ihre Lieferketten hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards definiert. Durch das Lieferkettengesetz sind Unternehmen in Deutschland dafür verantwortlich, dass ihre Zulieferer Menschen- und Kinderrechte nicht verletzen und Mindeststandards beim Umweltschutz einhalten.

Das LkSG schafft einen rechtlichen Rahmen zur Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten. Für die Durchsetzung des Gesetzes und die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben ist das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) verantwortlich. Es ist mit Durchsetzungsinstrumenten ausgestattet und kann Auskünfte verlangen oder Unterlagen einsehen. Werden die Pflichten nicht erfüllt und Verstöße gegen das Lieferkettengesetz begangen, kann das BAFA Bußgelder verhängen. Die Bußgelder können von der Höhe des Umsatzes eines Unternehmens abhängig sein. Der Ausschluss gegen das Gesetz verstoßender Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ist ebenfalls möglich. Mit dem Inkrafttreten am 1.1.2023 gilt das LkSG zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab 1.1.2024 müssen sich auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten an das Gesetz halten.

Mittlerweile existieren einige Softwarelösungen, die Unternehmen bei der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unterstützen. Sie sammeln die benötigten Informationen, führen sie zusammen und sorgen durch die Bereithaltung der notwendigen Daten und Dokumentationen für Transparenz und die Einhaltung der Dokumentationspflichten.

Die Ziele des Lieferkettengesetzes

Wichtigstes Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten zu verbessern. Deutsche Unternehmen tragen dafür Verantwortung, dass sich ihre Zulieferer an die Menschenrechte und an bestimmte Umweltstandards halten. Zu den Zielen des Lieferkettengesetzes zählen konkret:

  • Schutz vor Kinderarbeit und Zwangsarbeit
  • Schutz vor Diskriminierung
  • Recht auf faire Löhne
  • Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Recht auf gewerkschaftliche Organisation der Arbeitnehmer
  • Verhinderung von Korruption, Erpressung und Bestechung
  • Verhinderung von Landraub
  • Schutz vor Umweltverstößen wie die Verunreinigung von Trinkwasser

Wer ist vom Lieferkettengesetz betroffen?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland vom Lieferkettengesetz betroffen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetztes am 1.1.2023 gilt es aber zunächst nur für Unternehmen einer bestimmten Größe. Zunächst haben Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern die Sorgfaltspflichten des LkSG zu erfüllen. Ab dem 1.1.2024 sind dann auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter vom Lieferkettengesetz betroffen.

Auch der IT-Bereich ist vom LkSG betroffen. Werden IT-Services im Rahmen der Lieferketten erbracht, sind die Leistungserbringer von den Unternehmen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen zu prüfen. Unter anderem können die Umweltbelastungen durch den Betrieb von Rechenzentren oder die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter eine Rolle spielen.

Die wesentlichen Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes

Das Lieferkettengesetz definiert Sorgfaltspflichten sowohl für den eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens als auch für die in Anspruch genommenen Zulieferer. Zu den wesentlichen Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes zählen:

  • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • Verabschiedung und Abgabe einer Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
  • Festlegung der betriebsinternen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber den Zulieferern
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen zur Beendigung von Verletzungen
  • Implementierung eines Beschwerdeverfahrens
  • Sorgfaltspflicht zur Dokumentation und Berichterstattung

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