Der Datenschutz sichert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dadurch haben wir die Freiheit, selbst zu bestimmen, wie mit unseren Daten umgegangen wird. Doch die fortschreitende technologische Entwicklung nimmt Einfluss auf den Datenschutz.
Der Datenschutz wird durch die fortschreitende Entwicklung der Informationstechnologie und der Digitaltechnik immer wichtiger.
(Bild: Warchi via Getty Images)
Durch den Datenschutz werden nicht die Daten selbst geschützt, sondern die Freiheit des Menschen, selbst zu bestimmen, wie mit seinen Daten umgegangen wird, und wer welche Informationen erhalten darf. Gesetze zum Datenschutz – allen voran die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – regeln die Erhebung, Verwendung, Speicherung und die Weitergabe von personenbezogenen Daten. Die Regelungen basieren auf dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Sammeln von persönlichen Daten durch staatliche Institutionen oder Wirtschaftsunternehmen kann dieses Recht gefährden und Persönlichkeitsrechte verletzen. Je nach Organisation, die Daten sammelt, speichert, verarbeitet oder veröffentlicht, können unterschiedliche Regelungen des Datenschutzes zum Einsatz kommen. So gelten beispielsweise bei Kirchen, Religionsgemeinschaften, Presse oder im Gesundheitswesen eigene oder zusätzliche Vorschriften.
Durch die fortschreitende Entwicklung der Informationstechnologie und der Digitaltechnik hat sich die Bedeutung des Datenschutzes gewandelt und verstärkt. Moderne IT ermöglicht es, mehr und mehr Daten immer einfacher zu erheben, zu analysieren und zu speichern. Die Datenerhebung lässt sich automatisieren und auf viele Bereiche des täglichen Lebens ausweiten. So unterstützen und vereinfachen Technologien wie
das Internet,
mobile Telefonie,
Videoüberwachung,
bargeldlose Zahlungsverfahren,
elektronische Kundenkarten oder
elektronische Mautverfahren
die Datenerfassung. Auf Basis der gesammelten Informationen lassen sich personenbezogene Daten analysieren und Verhaltensweisen ableiten, die für verschiedene Zwecke genutzt werden können. Während Unternehmen die Daten beispielsweise zu Marketingzwecken, zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit oder zur Preisdifferenzierung heranziehen, nutzen staatliche Institutionen die vorhandenen Informationen für das Aufdecken von Steuerdelikten, für die Verbrechensbekämpfung oder für statistische Erhebungen.
Vor allem in der digitalen Kommunikation wird der Schutz privater Daten immer wichtiger. Denn diese werden von Unternehmen zunehmend für das Schalten personalisierter Werbeanzeigen genutzt. So hat Meta 2025 angekündigt, die User-Daten für das Training seiner Künstlichen Intelligenz, Meta AI, zu verwenden. Bis zum 26. Mai hatten Nutzer die Chance, dem zu widersprechen. Und in WhatsApp will Meta die Informationen, die der Messenger-Dienst über seine Nutzer sammelt, für personalisierte Werbung nutzen. Diese Ankündigungen hatten die Debatte um den Schutz personenbezogener Daten erneut angeheizt, mit der Folge, dass Nutzer sich nach datenschutzfreundlicheren Alternativen umsehen. Zwar bieten Online-Dienste wie WhatsApp Optionen für einen erweiterten Datenschutz, doch diese muss für jeden Chat einzeln aktiviert werden. So können User verhindern, dass Texte, Bilder und Videos nicht für KI-Funktionen genutzt werden.
Bewusstseins für den Schutz personenbezogener Daten
Durch die massenhafte Nutzung des Internets und die Verbreitung von sozialen Netzwerken existiert trotz zunehmender Datenerhebung im Netz bei vielen Menschen ein mangelndes Bewusstsein für den Schutz der persönlichen Daten. Mit dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 hat sich dies allerdings nach und nach gewandelt. Mittlerweile kennen Verbraucher ihre Rechte besser und fordern diese mehr und mehr ein.
Dennoch stellen viele Menschen ihre personenbezogenen Daten sogar freiwillig einer großen Zahl von Usern bereit. Sind Daten im Internet erst einmal veröffentlicht, ist es kaum möglich, diese im Nachhinein wieder dem Netz zu entziehen. Aus diesem Grund beinhalten moderne Datenschutzverordnungen in der Regel ein Recht auf das Vergessenwerden, das vorschreibt, elektronisch gespeicherte Daten mit einem Ablaufs- oder Verfallsdatum versehen oder endgültig löschen zu können.
Je nach Land und Kontinent gelten unterschiedliche Regelungen und Gesetze im Bezug auf den Datenschutz. In Deutschland gilt seit dem 25. Mai 2018 die DSGVO, die vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt wird. Unter anderem sind die Begriffe „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Nutzung“ und „Erhebung“ von Daten gesetzlich beschrieben und geregelt. Innerhalb der DSGVO und des BDSG gelten für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zum Teil unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung gelten in ganz Europa einheitliche Landesdatenschutzgesetze und -verordnungen.
Stand: 08.12.2025
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