Wegen verweigerter Kontrollen Bundesdatenschützer verklagt BND

Von Natalie Ziebolz 1 min Lesedauer

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat den Bundesnachrichtendienst (BND) wegen der Verweigerung von Einsichtsrechten verklagt. Trotz wiederholter Beanstandungen bliebe der BND standhaft und behindere die Kontrollaufgaben des BfDI.

Zum ersten Mal klagt das BfDI gegen eine Bundesbehörde.(Bild:  Studio_East – stock.adobe.com)
Zum ersten Mal klagt das BfDI gegen eine Bundesbehörde.
(Bild: Studio_East – stock.adobe.com)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) eingereicht. Der Grund: Der BND verweigert dem BfDI die Einsicht in notwendige Unterlagen zur Durchführung seiner Kontrollaufgaben. Trotz mehrfacher Beanstandungen blieb der BND standhaft.

Prof. Ulrich Kelber, der BfDI, erklärte: „Oft arbeiten wir gut mit den Nachrichtendiensten des Bundes zusammen und Hinweise von uns werden zum Anlass für Änderungen genommen. Leider stellen wir aber auch fest, dass bei Meinungsverschiedenheiten unsere gesetzlich vorgesehenen Beanstandungen unberücksichtigt bleiben. Dabei ist regelmäßig nicht nachvollziehbar, warum einer Beanstandung nicht Folge geleistet wird.“

Durch die verweigerte Einsichtnahme greife der BND in die Unabhängigkeit des BfDI ein, „indem er für sich in Anspruch nimmt, über die notwendigen Grundlagen, den Umfang und Inhalt der Kontrolle entscheiden zu wollen“. Im aktuellen Fall kann der BfDI seine Einsichtsrechte jedoch einklagen – und nutzt dieses Mittel nun auch. Die konkreten Beanstandungen sowie die Klage sind allerdings als Verschlusssache eingestuft. Es ist lediglich bekannt, dass es um Systeme gehen soll, die der Überwachung ausländischer Personen dienen.

Dar BfDI kritisiert bereits seit längerem, dass ihm „kein durchsetzbares Anordnungsrecht“ zusteht. Dies sein jedoch notwendig, um Missstände zeitnah zu beheben und die Arbeit der Nachrichtendienste zusätzlich zu legitimieren.

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