Aus gesundheitlichen Gründen Bundesdatenschutzbeauftragte kündigt Rückzug an

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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat heute erklärt, sich aus ge­sundheitlichen Gründen von ihrem Amt zurückzuziehen, sobald die Nach­folge geregelt ist.

Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Deutschland, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.(Bild:  Johanna Wittig)
Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Deutschland, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.
(Bild: Johanna Wittig)

Seit September 2024 hat Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider das Amt der Bundes­be­auf­trag­te für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) inne. Nun kündigte sie an, sich aufgrund von gesundheitlichen Gründen von ihrem Amt zurückzuziehen, sobald die Nachfolge geregelt ist.

„Datenschutz ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass das Amt der Bundesbeauftragten von einer Person vertreten wird, die jederzeit und uneingeschränkt präsent ist. Ich brauche aber Zeit, um wieder vollständig zu genesen. Deshalb habe ich mich entschlossen, mich von meinem Amt zurückzuziehen“, kommentiert Specht-Riemenschneider. „Ich danke allen, die meinen Weg bis hierhin begleitet, unterstützt und die Vertrauen in mich gesetzt haben. Es war eine große Ehre für mich, dieses Amt ausüben zu dürfen, die Arbeit hat mir viel Freude bereitet.“

Amt darf nicht unbesetzt bleiben

Um einen geordneten Übergang zu gewährleisten und die aktuellen Gesetzgebungsverfahren weiter zu begleiten, gibt Prof. Dr. Specht-Riemenschneider das Amt erst auf, wenn die Nachfolge geregelt ist. „Die Position der BfDI darf angesichts der Bedeutung des Amtes nicht unbesetzt sein, auch nicht für einen kurzen Moment.“

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fungiert als eigenständige Bundesbehörde für alle öffentlichen Stellen des Bundes sowie für bestimmte Sozialversicherungsträger. Zu ihren größten Aufgabenbereichen gehört es, den Deutschen Bundestag in Fragen des Datenschutzen zu beraten. Sie beaufsichtigt Telekommunikations- und Postunternehmen und kontrolliert, ob diese Stellen datenschutzrechtliche Vorgaben korrekt umsetzen und einhalten. Die BfDI kann mahnen, verwarnen und die Verarbeitung von Daten untersagen. Außerdem kann sie Bußgelder gegen private Stellen verhängen. Auch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Risiken, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz gehört zu den Aufgaben der BfDI.

Die Übergangszeit gibt dem Parlament ausreichend Zeit, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu bestimmen. In dieser Zeit werde die Handlungsfähigkeit der BfDI uneingeschränkt gewährleistet sein.

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