Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen neue digitale Ermittlungsbefugnisse erhalten, darunter die Nutzung von biometrischen Daten und Künstlicher Intelligenz zur Täteridentifikation. Die Länder und Verbände können in den nächsten Wochen Stellung nehmen.
Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass Sicherheitsbehörden in der digitalisierten Welt moderne Ermittlungsbefugnisse erhalten sollen, einschließlich der Nutzung von Künstlicher Intelligenz und biometrischen Daten zur Täteridentifikation.
(Bild: Archiv)
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen zusätzliche Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum erhalten. Das geht aus Entwürfen für ein Reformpaket hervor, auf das sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben. Länder und Verbände werden in den nächsten Wochen Gelegenheit haben, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Bei der Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus haben die deutschen Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren oft entscheidende Hinweise von befreundeten Diensten im Ausland erhalten. Das ist aus Sicht von Fachleuten eine unbefriedigende Situation. Zudem entwickeln sich Technologien wie Künstliche Intelligenz zunehmend weiter. Hinzu kommt die Sorge, auf Operationen ausländischer Geheimdienste nicht angemessen reagieren zu können.
Im Koalitionsvertrag heißt es „Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können.“
Auch weitere Details sind dort schon ausbuchstabiert. So sollen die Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke Daten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz auswerten dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten im Nachhinein Täter mit Hilfe biometrischer Daten identifizieren dürfen.
„Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wie eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten“, heißt es dort auch. Und: „Das Bundeskriminalamt soll eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten.“
Weil die angestrebten Reformen durch Änderungen in der Strafprozessordnung flankiert werden müssen. Denn bisher gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten.
Voraussetzung dafür soll der Verdacht sein, dass jemand Täter oder Teilnehmer einer Straftat von erheblicher Bedeutung ist und die Erforschung des Sachverhalts, die Identitätsfeststellung oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes auf andere Weise „wesentlich erschwert oder aussichtslos“ wäre. Nach dem Datenvergleich müssen die dafür erhobenen Daten sofort gelöscht werden, wenn sie keinen konkreten Ermittlungsansatz für das Verfahren aufweisen.
Hubig betont außerdem, dass nicht alles erlaubt sei, was technisch möglich ist. Sie verweist auf die Vorgaben des Grundgesetzes und sagt: „Es braucht gesetzliche Leitplanken für den Einsatz von digitalen Instrumenten.“
Welche anderen Bereiche sind noch davon betroffen?
Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll neue Möglichkeiten bei der Entscheidung über Asylanträge erhalten. Zentral ist dabei Gewissheit über die Identität Schutzsuchender, um sich ein Bild machen zu können von deren Lage und einer etwaigen Bedrohung im Herkunftsland. Doch nicht immer bringen Antragsteller entsprechende Dokumente mit. Wenn jemand keine gültigen Papiere hat, soll das Bamf künftig seine biometrischen Daten mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgleichen können, aber nicht mit Echtzeitdaten.
Die erhobenen Daten sollen nur für die Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit verwendet werden dürfen und direkt danach gelöscht werden. Falls nötig, soll das Bundesamt Behörden anderer EU-Staaten bitten dürfen, den Abgleich vorzunehmen.
Gibt es Bedenken, was Datenschutz und Bürgerrechte angeht?
Vor allem die FDP, die jetzt im Bundestag nicht mehr vertreten ist, hatte in den vergangenen Jahren entsprechende Bedenken gegen zusätzliche digitale Ermittlungsbefugnisse geäußert wie auch die Grünen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Chaos Computer Club warnten im vergangenen Jahr vor biometrischer Massenüberwachung, auch Amnesty International Deutschland äußerte sich skeptisch.
Dass die Ermittler jetzt neue Werkzeuge bekommen sollen, hat vor allem mit der gewachsenen hybriden Bedrohung insbesondere durch Russland zu tun. Unter hybrider Kriegsführung wird eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln verstanden, mit der auch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann. Auch staatlich gelenkte Cyberattacken zählen dazu.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Das dürfte noch mindestens einige Monate dauern. Zunächst haben nun Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme, dann ist das Kabinett am Zug und danach der Bundestag. Auf diesem Weg dürften sich auch noch einige Details ändern. Eines der drei Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrats, also der Länder.