Umfangreicher Geltungsbereich EU-Kommission notifiziert BSI als EUCC-Zertifizierungsstelle

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

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Das BSI ist ab sofort als EUCC-Zertifizierungsstelle eingetragen. Hersteller können nun europaweit anerkannte Cybersicherheitszertifikate für Produkte mit hohem Vertrauensniveau direkt beim BSI beantragen.

Für Produkte aus den technischen Bereichen „Chipkarten und ähnliche Geräte“ und „Hardware Geräte mit Sicherheitsboxen“ darf das BSI ab sofort EUCC-Zertifizierungen ausstellen.(Bild:  ipuwadol / iStock.com)
Für Produkte aus den technischen Bereichen „Chipkarten und ähnliche Geräte“ und „Hardware Geräte mit Sicherheitsboxen“ darf das BSI ab sofort EUCC-Zertifizierungen ausstellen.
(Bild: ipuwadol / iStock.com)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde als alleinige staatliche Zertifizierungsstelle bei der Europäischen Kommission notifiziert. Damit darf das BSI ab sofort Anträge von Herstellern bearbeiten, die ein europäisches Cybersicherheitszertifikat für Produkte mit der Vertrauenswürdigkeitsstufe hoch, entsprechend den Anforderungen der EUCC-Durchführungsverordnung (European Union Cybersecurity Certification), ausgestellt bekommen wollen.

Sandro Amendola, Leiter der Abteilung „Standardisierung, Zertifizierung und Prüfung“ beim BSI, kommentiert die Notifizierung und die damit verbundene neue Rolle im ECCF: „Diese heutige Notifizierung ist ein weiterer Meilenstein für die europäische Zertifizierungslandschaft. Das BSI erfüllt damit seine Aufgaben als zertifizierende und aufsichtführende Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung, der NCCA. Ab sofort ist es allen Herstellenden möglich, Produkte nach EUCC mit der Vertrauenswürdigkeitsstufe hoch durch das BSI zertifizieren zu lassen. Dabei konnte der Übergang von der nationalen CC-Zertifizierung hin zur europäischen EUCC-Zertifizierung ohne Unterbrechung gewährleistet werden.“

Einheitliche Zertifizierungen in der EU

Eine Zertifizierung auf dieser Vertrauenswürdigkeitsstufe bedeutet, dass Produkte erfolgreich darauf geprüft wurden, ob sie das Risiko von Cyberangriffen möglichst gering halten. Die künftig durch das BSI ausgestellten EUCC-Zertifikate sind in allen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt. Das Ziel des europäischen Rahmens für Cybersicherheitszertifizierung (European Cybersecurity Certification Framework, kurz ECCF), welcher gemäß des Cybersecurity Act (Verordnung (EU) 2019/881) festgelegt wurde, ist es, einheitliche und vergleichbare Zertifikate zu schaffen. Deshalb sollen künftig Unterschiede zwischen den nationalen Cybersicherheitszertifikaten der EU-Mitgliedstaaten vermieden werden. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen gezielt Länder mit niedrigeren Anforderungen auswählen – ein sogenanntes „Zertifizierungsshopping“.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung des BSI ist sein notifizierter technischer Geltungsbereich für EUCC eigenen Angaben zufolge sehr umfangreich. Dieser Geltungsbereich beinhaltet zum einen alle Produktgruppen, die für eine EU-weite Cybersicherheitszertifizierung vorgesehen sind. Zum anderen erfüllt das BSI die Anforderungen der EUCC-Durchführungsverordnung in den technischen Bereichen „Chipkarten und ähnliche Geräte“ sowie „Hardware Geräte mit Sicherheitsboxen“. Darüber hinaus wird das BSI gemäß EUCC-DV als einzig gesetzlich autorisierte Zertifizierungsstelle in Deutschland auch Schutzprofile zertifizieren.

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