Bund, Länder und BSI wollen Deutschland cyberrobuster machen: mit Investitionen in Netzinfrastruktur, engerer Zusammenarbeit und der NIS-2-Umsetzung, die für 25.000 Unternehmen neue Sicherheitsauflagen bringt. Auch Alexander Dobrindt stößt mit Plänen für eine „aktive Cyberabwehr“ auf Zustimmung.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und BSI-Präsidentin Claudia Plattner im Juli 2025 in Bonn.
(Bild: BSI)
Die Cybersicherheitslage in Deutschland ist und bleibt angespannt, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das Amt beobachte nach wie vor Desinformation, Hacktivismus, Spionage und Sabotage, was Sicherheit und Stabilität von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bedrohe. Diesen Umstand nahm Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Juli zum Anlass, sich mit dem BSI in Bonn zu treffen und sich mit Präsidentin Claudia Plattner über die Leistungsfähigkeit ihrer Behörde in Zeiten wachsender Bedrohungen im Cyberraum auszutauschen.
Da die Bedrohungslage nach Einschätzung der Cyberexperten des Bundes eher weiterwachsen als abnehmen werde, hat das BSI seine Detektionsmechanismen intensiviert. Es solle ein „Cybershield“ für Deutschland gebaut werden. Dafür müsse auf Seiten des Staates und der Wirtschaft massiv in die Infrastruktur der Netze investiert werden, um zeitnah und automatisiert auf Cyberangriffe reagieren zu können.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Das BSI hilft maßgeblich, Gefahren im Cyberraum zu erkennen und abzuwehren. Es ist damit bereits heute ein bedeutender Teil des digitalen Schutzschildes für Deutschland. Wir werden es weiter stärken. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen auszubauen. Damit ist klar, eine professionelle Cyberabwehr ist unser aller Ziel.“
Nun äußerte Dobrindt der Deutschen Presse-Agentur (DPA) zufolge weitere Pläne für eine „aktive Cyberabwehr“. Dabei gehe es um Attacken auf die Urheber von Cyberangriffen gegen Deutschland, wenn deren Server im Ausland stehen. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte dem „Handelsblatt“, man stehe dem Vorhaben offen gegenüber, wenn es dem Minister „nun endlich ernst damit ist, eine kohärente und rechtsstaatliche IT-Sicherheitspolitik zu verfolgen“. Der CDU-Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter sagte, die Vorschläge Dobrindts zeigten, dass die Bundesregierung beginne, „dynamischer und proaktiver die wachsenden Bedrohungslagen zu kontern“.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte auf Anfrage, bei der aktiven Cyberabwehr gehe es um intervenierende Maßnahmen, mit denen ein Angriff gestoppt oder abgemildert werde. „Dabei werden die zum Angriff genutzten informationstechnischen Systeme oder deren Datenverkehre mit informationstechnischen Mitteln manipuliert oder gestört“.
Es handele sich ausdrücklich nicht um digitale Vergeltungsschläge, bei denen die gesamte IT-Infrastruktur eines mutmaßlichen Angreifers als Ziel betrachtet werde, sagte der Sprecher. Solche Angriffe werden umgangssprachlich auch als „Hackback“ bezeichnet. Der Begriff „Hackback“ werde von der Bundesregierung grundsätzlich nicht verwendet, erklärte der Sprecher. Er sei unpräzise und unterstelle Maßnahmen, die nach deutscher Rechtsordnung und auch völkerrechtlich nicht zulässig seien.
Dobrindt sagte in einem „Handelsblatt“-Interview, er bereite zur Abwehr von Cyberangriffen aus dem Ausland eine Gesetzesänderung vor, die er kommendes Jahr im Kabinett vorstellen wolle.
Ein Schritt in Richtung des „Cybershields“ ist dem BSI zufolge die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht, die die Sicherung von Netz- und Informationssystemen umfasst. Damit wird das BSI für deutlich mehr Unternehmen als bisher zur Aufsichtsbehörde. Für die bestehenden kritischen Infrastrukturen (KRITIS) ändert sich hierdurch voraussichtlich wenig, während für mindestens 25.000 Unternehmen sich erstmals gesetzliche Pflichten ergeben, die verlangen, Mindestanforderungen der Cybersicherheit zu erfüllen. Denn NIS-2 schreibt strengere Cybersicherheitsstandards als bisher für bestimmte Unternehmen vor. Die Regulierung umfasst die Pflicht, Sicherheitsvorfälle zu melden und eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich Risikomanagement, Sicherheit in der Lieferkette und angemessene Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
BSI-Präsidentin Claudia Plattner: „Für die Sicherheit Deutschlands ist es von entscheidender Bedeutung, dass die europäische Regulierung NIS-2 in nationales Recht umgesetzt wird: Unternehmen, die unter die NIS-2-Linie fallen, gewährleisten die Versorgungssicherheit der Bevölkerung. Das BSI wird sie dabei partnerschaftlich unterstützen und die Umsetzung der Vorgaben so reibungslos wie möglich gestalten. Zugleich werden wir unsere Zusammenarbeit mit den Ländern ausbauen.“
Stand: 08.12.2025
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Ebenfalls ausgebaut werden soll die Zusammenarbeit des BSI mit dem Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie allen relevanten Akteuren, um Deutschlands Widerstandsfähigkeit im digitalen Raum zu verbessern. Auch die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern und dem BSI soll weiter ausgebaut werden. Erste konkrete Lösungsansätze wurden bereits bei Beratungen im Umfeld der Innenministerkonferenz (IMK) und im deutschen IT-Planungsrat diskutiert. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, ein umfassendes Cyberlagebild für Deutschland zu schaffen. Es soll staatlichen Stellen jederzeit ermöglichen, strategische, taktische und operative Entscheidungen auf Basis klarer und vollständiger Informationen zu treffen. Weitere Maßnahmen betreffen gemeinsame Notfall- und Krisenübungen sowie die Nutzung einheitlicher Werkzeuge zur Angriffserkennung.