Um Unternehmen und Verbraucher zu schützen, ist Sicherheit im digitalen Zahlungsverkehr essenziell. Doch zunehmend kompliziertere Authentifizierungsmethoden gegen ausgefeilte Betrugsmaschen erschweren es besonders Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen. Dabei gibt es Wege, Sicherheit und Barrierefreiheit im Zahlungsverkehr zu vereinen.
Digitale Bezahlsysteme sind heute alltäglich, stellen aber für Menschen mit Behinderungen oder begrenzten digitalen Kenntnissen eine erhebliche Herausforderung dar.
(Bild: elenabsl - stock.adobe.com)
Erst langsam wächst in der Gesellschaft das Bewusstsein dafür, dass Barrierefreiheit kein Nischenthema ist. Laut der World Bank Group lebt weltweit über eine Milliarde Menschen mit einer Form von Behinderung, in Deutschland hat fast jeder Vierte eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung oder lebt mit einer chronischen Krankheit – insgesamt 9,4 Prozent der Bevölkerung. Das Spektrum reicht dabei von visuellen oder auditiven Beeinträchtigungen bis hin zu körperlichen und kognitiven Einschränkungen. Und in einer alternden Gesellschaft wie der unseren wird die Zahl der Betroffenen weiter steigen. Gerade der digitale Zahlungsverkehr mit seinen komplexen Authentifizierungsmethoden kann für diese Personengruppen eine echte Herausforderung darstellen, die es ihnen schwer bis unmöglich macht, eigenständig am wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Wollen wir als Gesellschaft inklusiver werden, müssen daher auch Unternehmen ihren Teil dazu beitragen.
Barrierefreiheit stärken: Neues Gesetz ab 2025
Das sieht auch der Gesetzgeber so, und hat mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) einen Rahmen für mehr gesellschaftliche Teilhabe geschaffen. Das BFSG markiert einen Wendepunkt für Unternehmen und verpflichtet sie ab Juni 2025 dazu, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. § 3 des BFSG definiert Produkte und Dienstleistungen als barrierefrei, „(…) wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“ Explizit angesprochen werden dabei unter anderem Bankdienstleistungen und der elektronische Geschäftsverkehr als Bereiche, die einfacher zugänglich werden sollen. Hierfür muss die Ausgestaltung aktueller Authentifizierungsprozesse genauer unter die Lupe genommen werden.
Schwachpunkte bei der Barrierefreiheit
Authentifizierungsmechanismen spielen in digitalen Systemen eine zentrale Rolle für die Sicherheit und Integrität von Nutzerdaten und -transaktionen. Sie schützen vor unbefugtem Zugriff und sorgen dafür, dass Transaktionen nicht durch Betrug oder Identitätsdiebstahl kompromittiert werden. Natürlich nimmt mit der Zahl der digitalen Bezahlvorgänge auch die der Cyberangriffen zu. Und das hat wiederum Einfluss auf die Komplexität der Authentifizierungsprozesse.
Das Problem: Viele der heute verfügbaren Authentifizierungsmethoden weisen in Hinblick auf die Barrierefreiheit Schwachpunkte auf, die sich auf den ersten Blick nur schwer überwinden lassen. Beispielsweise können Captchas für Nutzer mit Sehbehinderungen oder feinmotorischen Einschränkungen eine Barriere darstellen, während die klassische, tastaturgebundene PIN- oder Passworteingabe Personen mit motorischen oder körperlichen Einschränkungen ausschließt. Angesichts dieser Herausforderungen ist es notwendig, die Konzeption von Authentifizierungsprozessen weiterzudenken und noch inklusiver zu gestalten.
Flexible Ausgestaltung der Prozesse
Ein Gamechanger bei der Überwindung von Barrieren kann die flexible Ausgestaltung von Authentifizierungslösungen sein – ohne dabei Kompromisse in Sachen Sicherheit einzugehen. Ein Ansatz ist beispielsweise die Implementierung von adaptiven Authentifizierungssystemen, die je nach Nutzerprofil unterschiedliche Methoden anbieten. So können Unternehmen beispielsweise neben einer Standardvariante die sprachbasierte Authentifizierung für Personen mit visuellen Einschränkungen anbieten, von der auch Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwächen profitieren. Für Nutzer mit kognitiven oder sprachlichen Beeinträchtigungen können wiederum biometrische Authentifizierungen via Fingerabdruck oder die Gesichtserkennung eine große Hilfe sein.
Je mehr Geräte im Einsatz sind, desto komplizierter wird es – das gilt auch für alle Authentifizierungen per Smartphone. Die Alternative: Authentifizierungslösungen über den Browser ohne zusätzliche Geräte (Smartphones oder Hardware-Token), sofern diese dem WCAG-Standard entsprechen und den Endnutzer bei sensiblen PSD2-Transaktionen wie Zahlungen, Online-Banking oder digitaler Identität schützen. Lohnenswert ist auch, über den Einsatz der Dynamischen, Virtuellen Tastatur (DVK) nachzudenken. Durch die Integration einer Vokalisierung in die DVK können beispielsweise sehbehinderte Nutzer sie auch für sichere PIN-Eingaben verwenden.
Auch wenn den Unternehmen heute mehr Optionen für einen barrierefreien Zahlungsverkehr zu Verfügung stehen als noch vor einigen Jahren: Damit das Thema Inklusion wirklich zum Erfolg wird, müssen die Organisationen auch ihre Mitarbeitenden für das Thema sensibilisieren – zum Beispiel durch Schulungen, die Förderung von nutzerorientierten Ansätzen oder durch die Durchführung regelmäßiger Zugänglichkeitstests. Nur so wächst das Bewusstsein für die unterschiedlichen Bedürfnisse der User.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Fazit: Digitale Bezahlsysteme können und müssen inklusiv sein
Digitale Bezahlsysteme sind heute alltäglich, stellen aber für Menschen mit Behinderungen oder begrenzten digitalen Kenntnissen eine erhebliche Herausforderung dar. Unternehmen müssen daher in Sachen Barrierefreiheit verstärkt aktiv werden. Praktische Lösungen umfassen dabei zum Beispiel Spracherkennung, biometrische Authentifizierung und Dynamische Virtuelle Tastaturen.
Über die Autorin: Claire Deprez ist als Head of Production Management Authentication Services bei Worldline verantwortlich für das Produktmanagement von starken Kundenauthentifizierungs- und Sicherheitslösungen wie Access Control Server, Trusted Authentication und Digital Intrusion Protection. Mit 10 Jahren Erfahrung in der internationalen Geschäftsentwicklung und in Ausschreibungen hat sie ein ausgeprägtes Verständnis für Kunden- und Marktbedürfnisse entwickelt, mit besonderem Schwerpunkt auf Sicherheit, Zahlungen und Identität.