Facebook, Instagram und TikTok verstoßen nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission gegen ein EU-Digitalgesetz. Ihnen drohen wegen mangelnder Datentransparenz hohe Geldstrafen.
Die EU-Kommission wirft Facebook, Instagram und TikTok vor, gegen den Digital Services Act zu verstoßen, weil sie Forschenden zu wenig Dateneinblick gewähren und Nutzerrechte erschweren.
(Bild: BonzEarthsnapper - stock.adobe.com)
Wie die Europäische Kommission mitteilte, könnte den US-Unternehmen hinter den Social-Media-Plattformen Facebook, Instagram und TikTok wegen mangelnder Datentransparenz hohe Geldstrafen, sollten sie nicht noch entlastendes Material präsentieren oder Anpassungen vornehmen. Die Plattformen würden gegen ein EU-Digitalgesetz verstoßen.
Demnach bieten alle drei Plattformen nach Ansicht der Regelhüter Forschern wohl nicht genug Einblicke in ihre Daten. Öffentlich zugängliche Datensätze sollen es der Wissenschaft laut EU-Kommission ermöglichen, etwa die Auswirkungen von gewaltverherrlichenden Inhalten auf Kinder zu untersuchen. Grundlage für die Verfahren ist das sogenannte Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).
Eine Sprecherin von TikTok teilte mit, man prüfe die Befunde der EU-Kommission, aber es stünden hier Datenschutz und die Anforderungen des DSA, mehr Daten öffentlich zur Verfügung zu stellen, im Widerspruch. „Wenn es nicht möglich ist, beide Vorschriften vollständig einzuhalten, fordern wir die Behörden dringend auf, Klarheit darüber zu schaffen, wie diese Verpflichtungen in Einklang gebracht werden können“, so die Sprecherin.
Darüber hinaus erhebt die EU-Kommission zwei weitere Vorwürfe, diese aber ausschließlich gegen die Plattformen Instagram und Facebook des US-Konzerns Meta. Zum einen mache es den Anschein, als erschwerten die beiden sozialen Netzwerke von Meta-Chef Mark Zuckerberg die Meldung von illegalen Inhalten.
Die Brüssel Behörde beanstandet, dass die Nutzerinnen und Nutzer bei dem Anzeigen, etwa von terroristischen Videos, antisemitischen Texten oder Kindesmissbrauch, zu viele Schritte durchlaufen müssten. Diese seien womöglich auch noch irreführend dargestellt. Laut EU-Kommission sind das unnötige Hürden, die nicht im Einklang mit dem europäischen Digitalgesetz stünden.
Außerdem heißt es aus Brüssel, Facebook und Instagram böten nach der vorläufigen Einschätzung ein zu umständliches Beschwerdeverfahren an, über das Nutzerinnen und Nutzer gegen die Sperrung ihrer Accounts oder die Löschung ihrer Inhalte Einspruch einlegen können.
Ein Kommissionssprecher sagte dazu, wer der EU Zensur vorwerfe, dem beweise man mit diesem Schritt das Gegenteil. Das DSA ermögliche es Bürgern in der EU, sich gegen einseitige Entscheidungen der Tech-Giganten zu wehren. Meta-Chef Zuckerberg hatte in Bezug auf die EU-Regeln von „institutionalisierter Zensur“ gesprochen.
Ein Sprecher des US-Konzerns wies alle Vorwürfe gegen Meta zurück und teilte mit, das Unternehmen werde weiter mit der Kommission verhandeln. Man habe wegen des DSA bereits Änderungen auf den Plattformen vorgenommen und sei zuversichtlich, dass diese Lösungen der EU-Gesetzgebung entsprechen.
Die Behörde unter der Leitung von Ursula von der Leyen betonte, dass sie bisher nicht final entschieden habe, ob Facebook, Instagram und TikTok wirklich gegen EU-Recht verstoßen. Sollte die EU-Kommission jedoch nicht von der Verteidigung oder den Anpassungen der Tech-Riesen überzeugt sein, kann die Behörde endgültig einen Regelverstoß festhalten.
Das Gesetz über digitale Dienste sieht dann auch mögliche Strafen von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes vor. Die EU-Kommission hatte zuletzt betont, dass sie im Rahmen des DSA erst Entscheidungen treffen wolle, wenn sie sicher sei, dass diese vor Gericht Bestand hätten.
Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Zudem sollen die sozialen Netzwerke transparenter werden und Kinder besser schützen. Grundsätzlich müssen große Dienste dabei mehr Regeln befolgen als kleine.
Weiteres EU-Verfahren wegen mangelhaftem Kinderschutz
Gegen Meta laufen zusätzliche Ermittlungen wegen weiterer möglicher Verstöße gegen den DSA. So hegt die EU-Kommission den Verdacht, der US-Konzern könne auch Regel beim Schutz von Minderjährigen missachten. Etwa, weil sie Kinder und Jugendliche nicht genug vor süchtig machenden Algorithmen schützen.
TikTok hat die EU-Kommission zudem im Verdacht, Risiken für Wahlen und die öffentliche Debatte nicht genug erkennen, begrenzen oder verhindern zu wollen. Hinter TikTok steht das Unternehmen Bytedance, das einen chinesischen Gründer und eine große Zentrale in Peking hat. Aus westlicher Sicht ist es ein chinesisches Unternehmen, auch wenn Bytedance selbst betont, zu 60 Prozent im Besitz westlicher Investoren zu sein.
Stand: 08.12.2025
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Bei Beamten in Brüssel war zuletzt besonders auch Frust über die mangelnde Kooperationsbereitschaft von Meta zu spüren. Das Verfahren gegen Zuckerbergs Unternehmen läuft bereits seit anderthalb Jahren – die Bemühungen um ein Einlenken von Meta wohl noch länger. Die Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse ist also wohl auch ein Druckmittel in den festgefahrenen Diskussionen mit dem US-Konzern.
Während die vorläufigen Beurteilungen von Meta schon lange erwartet wurden, dürften die Vorwürfe gegen TikTok daher auch einen diplomatischen Grund haben. So entgeht die EU zumindest eher dem Vorwurf aus Washington, es nur auf US-Unternehmen abgesehen zu haben.