Ein Rat aus der Schweiz Finanzkontrolle empfiehlt On-Premise-Software

Quelle: Pressemitteilung Lizenz Direkt Deutschland GmbH 3 min Lesedauer

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Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfiehlt dem Bund, „Microsoft Office“ so lange wie möglich ohne Cloud-Anbindung zu nutzen. Die bisherige Annahme, dass ein lokaler Betrieb der Produktpalette ab 2026 nicht mehr möglich sei, könnte sich als falsch erweisen.

Vermeintlicher Schutz? Die Eidgenössische Finanzkontrolle n der Schweiz empfiehlt dem Bund, Microsoft-Produkte in staatlichen Einrichtungen so lange wie möglich ohne Cloud-Anbindung zu nutzen.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Vermeintlicher Schutz? Die Eidgenössische Finanzkontrolle n der Schweiz empfiehlt dem Bund, Microsoft-Produkte in staatlichen Einrichtungen so lange wie möglich ohne Cloud-Anbindung zu nutzen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Erst im April dieses Jahres hat der EU-Datenschutzbeauftragte der EU-Kommission bei der Nutzung von „Microsoft 365“ einen Riegel vorgeschoben. Jetzt empfiehlt auch die Eidgenössische Finanzkontrolle n der Schweiz dem Bund, Microsoft-Produkte in staatlichen Einrichtungen so lange wie möglich ohne Cloud-Anbindung zu nutzen.

Die mit der Cloud-Nutzung verbundenen – aus Sicht der EFK teilweise erheblichen – Risiken seien zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht abschließend erhoben und akzeptiert, heißt es sinngemäß in einem jetzt veröffentlichten Bericht. Grund für die Kritik ist die Abhängigkeit von Microsoft und die damit verbundenen Risiken für die Datensicherheit. Die EFK empfiehlt, alternative Lösungen zu prüfen und die Abhängigkeit von Microsoft zu reduzieren.

Abgesehen von den berechtigten Zweifeln an der Sicherheit der Microsoft-Cloud nimmt die EFK erstmalig sehr deutlich die verantwortlichen Beschaffer selbst in den Blick, heißt es vom Unternehmen Lizenz Direkt. Trotz strenger Vergabevorschriften und Eigeninteressen bezüglich Datenhoheit, Streuung der IT-Abhängigkeiten sowie Kosten- und Lizenzkontrollen folgten immer noch viele Behörden der Microsoft-Agenda und passten ihre IT-Strategie entsprechend „Hersteller-freundlich“ an.

Zum Hintergrund: Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der Öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung. Diese haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bilden bis heute den originären Handlungsmaßstab für eine Beschaffung.

Unwirtschaftliches Zögern

Leider werde oft mit fadenscheinigen Argumenten und ohne Alternativen ernsthaft und intensiv zu prüfen, eine echte bedarfsgerechte Beschaffung aus den Augen verloren. Ein Beispiel sei der Bund, der Microsofts Ankündigungen von 2017 unkritisch folge und blindlings in die Cloud steuere. Auch zuvor seien häufig unnötig und wettbewerbsbeschränkend die Software Assurance als notwendig erklärt worden, obwohl klar gewesen sei, dass Upgrades selten in Anspruch genommen würden.

Damit folgen auf Datenschutzbedenken und Vergaberechtsverstöße haushaltsrechtliche Schäden. Würde stattdessen neben neuem On-Prem auch noch gebrauchte Software einbezogen, ließen sich nicht nur datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber der Cloud gravierend absenken, sondern auch der freie Wettbewerb stärken und Kompatibilität erhöhen. Zumal viele aktuelle Versionsstände auch gebraucht gekauft werden können, heißt es aus dem Hause Lizenz Direct AG, einem Anbieter von Gebrauchtsoftware.

Andreas E. Thyen, Verwaltungsratspräsident der LizenzDirekt AG: „Die Kritik der EFK nebst Aufforderung, so lange wie möglich auf On-Premise zu setzen sowie ähnliche Entscheidungen von Wettbewerbshütern erscheint klug und zukunftsweisend.“   (Bild:  Lizenz Direct)
Andreas E. Thyen, Verwaltungsratspräsident der LizenzDirekt AG: „Die Kritik der EFK nebst Aufforderung, so lange wie möglich auf On-Premise zu setzen sowie ähnliche Entscheidungen von Wettbewerbshütern erscheint klug und zukunftsweisend.“
(Bild: Lizenz Direct)

Andreas E. Thyen, Verwaltungsratspräsident diesem Unternehmen, geht nach eigenen Schätzungen davon aus, dass in Europa Lizenzen im Wert von mehreren Milliarden ausgeschrieben und beschafft werden, ohne dass vorher wirklich geprüft wird, ob dies überhaupt wirtschaftlich sinnvoll, haushaltskonform oder vergaberechtskonform ist.

Verhältnismäßigkeit auf den Prüfstand stellen

Ein Großteil der Behörden brauche im Umfeld von Microsoft-Software nur das eine oder andere Werkzeug und nicht das Sammelsurium von Werkzeugen in Form von Paketen. Dies gelte erst recht für einen großen Koffer mit einer Versicherung („Software Assurance“), mit deren Hilfe diese ungenutzten Applikationen eines Tages auch noch gegen weiterhin nicht genutzte, aber neuere Software eintauschen zu können.

„In vielen Fällen sind die ‚Lösungen‘ teurer als das Problem“, so Thyen. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis Händler, Behörden und Wettbewerbshüter bei diesem tradierten Beschaffungsverhalten einmal kritisch prüfend tätig würden, zumal einzelne Behörden oft von Herstellern und Großhändlern unter Druck gesetzt würden und sich letztendlich ihrem Schicksal ergäben. In diesem Sinne werde hier ohne Not Geld von den Behörden an die privaten Hersteller umverteilt, die in diesen Segmenten Jahr für Jahr Milliardengewinne erzielten und monopolartig agieren könnten.

Wohin das führen kann, zeigt die hochemotional geführte Diskussion um das Geschäftsgebaren bei VMware und Citrix, wo das Zwangs-Abo mit exorbitanten Preiserhöhungen auch auf der Veranstaltung ITAM-& Cloud Summit 2024, die am 13. und 14. Mai in Engelberg stattgefunden hat, laut Thyen „bei allen Teilnehmern zu Fassungslosigkeit geführt“ habe.

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