Rechtssicherheit für Cybersicherheitsforschende Zwei Cybersicherheitsforschende in Simulation verwarnt

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

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Zwei Cybersicherheitsforschende wurden in einer Gerichtssimulation des ATHENE-Zentrums verwarnt. Die Übung soll zeigen, wo die Grenzen zwischen Wissenschaftsfreiheit und Persönlichkeitsrechten liegen und mehr Rechts­sicherheit schaffen.

Die ATHENE-Gerichtssimulation verdeutlicht, wie schnell Cybersicherheitsforschung in rechtliche Grauzonen geraten kann und will Forschenden helfen, dies zu vermeiden.(Bild:  Studio_East - stock.adobe.com)
Die ATHENE-Gerichtssimulation verdeutlicht, wie schnell Cybersicherheitsforschung in rechtliche Grauzonen geraten kann und will Forschenden helfen, dies zu vermeiden.
(Bild: Studio_East - stock.adobe.com)

Cybersicherheitsforschende bewegen sich häufig in einem rechtlichen Graubereich, wenn sie nach Sicherheitslücken in IT-Systemen suchen. Um hier für Orientierung zu sorgen, organisiert das Nationale Forschungszentrum für angewandte Cybersicherheit ATHENE in Darmstadt seit einiger Zeit Gerichtssimulationen mit echten Richtern, Anwälten und Staatsanwälten. Ziel ist es, praxisnah zu klären, wie Handlungen der Forschung rechtlich bewertet werden könnten.

Fiktive Gerichtsverhandlung endet böse

Im jüngsten Fall, den ATHENE probte, ging es um den Umgang mit hochsensiblen Daten einer Beratungsstelle für Gewaltopfer. Zwei fiktiv angeklagte Forscherinnen hatten herausgefunden, dass die Zugangsdaten zu einer Online-Fotoablage leicht zu erraten waren. Aus wissen­schaft­lichem Interesse überprüften sie ihre Vermutung und luden 44 Fotos von Opfern herunter, die sie auf einem institutseigenen Server mit Zugriff für ihr sechsköpfiges Team speicherten. Anschließend informierten sie die Beratungsstelle und gaben Empfehlungen zur Absicherung. Die fiktive Beratungsstelle erstattete jedoch Anzeige.

Das Simulationsgericht verurteilte die beiden Forscherinnen zu einer Verwarnung unter Vorbehalt einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Euro sowie zur Zahlung von je 500 Euro an die Beratungsstelle. Sollten sie innerhalb eines Jahres straffrei bleiben, bleibt es bei der Verwarnung. In der fiktiven Urteilsbegründung betonten die Richter den Konflikt zwischen Wissenschaftsfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Ausschlaggebend sei vor allem gewesen, dass die sensiblen Bilder auf einem Server für mehrere Teammitglieder zugänglich waren, statt nur für die beiden direkt Beteiligten.

Simulierte Urteile als Hilfe für Forscher

„Durch die Verhandlung vor einem Simulationsgericht mit echten Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern wollen wir möglichst realistische rechtliche Leitplanken für Cyber­sicher­heitsforschende und ihr Handeln erwirken“, sagt Dr. Annika Selzer, Koordinatorin des For­schungs­bereichs „Legal Aspects of Privacy & IT Security“ in ATHENE. Sie und ihr Team haben die Gerichtssimulation organisiert. „Wir erhoffen uns eine möglichst konkrete Orientierungshilfe, was erlaubt ist und was nicht“.

Die Studienreihe wird in den kommenden Jahren fortgesetzt. Weitere simulierte Urteile sollen Forschenden künftig konkrete Orientierung geben, wie sie ihre Arbeit rechtssicher gestalten und Fehltritte vermeiden können.

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