Datenschutzkonferenz Orientierungshilfe für daten­schutz­konformen KI-Einsatz

Von Susanne Ehneß 1 min Lesedauer

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Künstliche Intelligenz (KI): ja oder nein? Um die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Auswahl und den Einsatz von KI-Anwendungen abschätzen zu können, hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) entsprechende Kriterien erarbeitet.

Der Schwerpunkt der Checkliste liegt auf den Large Language Models (LLM).(©  photoopus - stock.adobe.com)
Der Schwerpunkt der Checkliste liegt auf den Large Language Models (LLM).
(© photoopus - stock.adobe.com)

Der Schwerpunkt der aktuell von der Datenschutzkonferenz erarbeiteten Checkliste namens „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ liegt auf den sogenannten Large Language Models (LLM), die oftmals in Form von Chatbots eingesetzt werden. „Über die LLM hinaus gibt es jedoch zahlreiche weitere KI-Modelle und KI-Anwendungen, deren Einsatz infrage kommen kann und für die viele der Erwägungen in dem nun von der Datenschutzkonferenz veröffentlichten Papier bedeutsam sind“, heißt es dazu von der Datenschutzkonferenz. Inhaltlich deckt die Orientierungshilfe unter anderem folgende Themen ab:

  • Einsatzfelder von KI-­Anwendungen,
  • datenschutzkonformes Training,
  • geschlossenes oder offenes System,
  • Transparenz und Wahlmöglichkeit,
  • Einbindung von Datenschutzbeauftragten,
  • Verantwortlichkeiten regeln,
  • Datenschutz-Folgenabschätzung,
  • Beschäftigte sensibilisieren,
  • Ergebnisse auf Richtigkeit prüfen.

Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

datenschutzkonferenz-online.de

Die Checkliste wurde von der Taskforce KI unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erarbeitet. Diese Taskforce der Datenschutzkonferenz hat 2019 bereits die „Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz“ vorgelegt und befasst sich gegenwärtig mit der datenschutzrechtlichen Prüfung von ChatGPT.

Die Checkliste ist für Behörden, Organisationen und Unternehmen gedacht, kann aber auch von Entwicklern und Anbietern genutzt werden, da sie Hinweise zur Auswahl datenschutzkonformer KI-Anwendungen enthält. Die Liste soll weiterentwickelt werden, um aktuelle Entwicklungen und weitere relevante Aspekte aufzunehmen.

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