Der Bundesrat hat dem KRITIS-Dachgesetz zugestimmt, das die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken soll. Damit werden wichtige Sektoren wie Energie und Gesundheit einheitlich geschützt. Doch mit dem aktuellen Entwurf sind nicht alle glücklich.
Nachdem der Bundestag das KRITIS-Dachgesetz noch einmal angepasst hatte, hat der Bundesrat nun zugestimmt. Nun stehen einem finalen Gesetzesbeschluss nur noch Formsachen im Weg.
(Bild: mixmagic - stock.adobe.com)
Das Wichtigste in Kürze
Der Bundesrat hat am 6. März 2026 dem KRITIS-Dachgesetz zugestimmt, das die Resilienz kritischer Infrastrukturen, wie Energie und Gesundheit, stärken soll. Sobald der Bundespräsident zustimmt und das Gesetz verkündet wird, ist damit die EU-CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 umgesetzt.
Einige Länder sind unzufrieden mit dem Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes, weil die Absenkung des Schwellenwerts für kritische Infrastrukturen von 500.000 auf 150.000 versorgte Einwohner nicht berücksichtigt wurde. Der Digitalverband Bitkom begrüßt den Verzicht auf eine Öffnungsklausel, warnt aber vor Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung.
Der VKU unterstützt den Beschluss des Bundesrats, sieht aber weiteren Handlungsbedarf, insbesondere in Bezug auf die nationale Risikoanalyse, neue Meldepflichten und Anpassungen der Transparenzpflichten.
Am Freitag, den 6. März 2026, hat der Bundesrat über den aktuellen Entwurf zum KRITIS-Dachgesetz debattiert – und ihm zugestimmt. Damit fehlen nur noch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD) sowie die Verkündigung im Bundesgesetzblatt, damit das KRITIS-Dachgesetz gilt.
Mit der Zustimmung des Bundesrates werden erstmalig die Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung in einer EU-Richtlinie zusammengefasst. Das KRITIS-Dachgesetz ist die Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie in deutsches Recht. Ziel ist es, die Resilienz kritischer Anlagen von Betrieben dieser Sektoren zu stärken, dazu gehören auch Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit. Damit werden einheitliche Mindeststandards für den Schutz wichtiger Infrastrukturen in ganz Europa eingeführt. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen den Ländern verbessert, was die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa erhöhen soll.
Kernelemente des KRITIS-Dachgesetzes sind:
1. Wichtigste KRITIS in Deutschland identifizieren: Zuerst müssen die wichtigsten KRITIS-Betreiber in Deutschland identifiziert werden. Hierbei handelt es sich um kritische Infrastrukturen, ohne die das Funktionieren der Wirtschaft insgesamt und folglich die Versorgungssicherheit der Bevölkerung im Bundesgebiet gefährdet ist.
2. Risikobewertung: Für die einzelnen kritischen Dienstleistungen werden nationale Risikobewertungen durchgeführt, auf deren Grundlage die Betreiber eigene Risikobewertungen durchführen sollen.
3. Mindestanforderungen: Das KRITIS-Dachgesetz legt Mindestanforderungen fest, die für alle Sektoren gelten. Dabei gilt der All-Gefahren-Ansatz. Das bedeutet, dass jedes denkbare Risiko berücksichtigt werden muss, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Die Betreiber müssen außerdem Vorfälle melden.
Am 6. März lag dem Bundesrat ein Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes vor, welches durch den Deutschen Bundestag angepasst wurde. So erhalten Länder im aktuellen Entwurf mit der Öffnungsklausel die Möglichkeit, weitere kritische Anlagen für kritische Dienstleistungen, die allein in ihrer Zuständigkeit liegen, zu identifizieren. Das Bundesinnenministerium erhält die Ermächtigung, die entsprechenden Kriterien und Verfahren per Rechtsverordnung festzulegen, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Zudem sollen Erwägungen zu Transparenzpflichten für kritische Infrastrukturen berücksichtigt werden, und eine Evaluierung des KRITIS-Dachgesetzes soll bereits in zwei Jahren und nicht erst in fünf Jahren erfolgen.
Der Bundesrat hat die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss einzuberufen, abgelehnt. Dies wäre ein mögliches Vorgehen gewesen, wenn sich Bundesrat und Bundestag nicht auf einen Gesetzesentwurf hätten einigen können. Zum Beispiel stand im Raum, dass einzelne Bundesländer nach eigenem Ermessen den Schwellenwert für die Anwendbarkeit des KRITIS-Dachgesetzes von 500.000 auf 150.000 zu versorgende Einwohner abzusenken. Dass diese Möglichkeit vom Tisch ist, bemängeln die Länder. Dadurch würden zahlreiche essentielle Infrastruktureinrichtungen nicht erfasst, insbesondere im ländlichen Raum. Auch mit Blick auf die praktische Umsetzung der Öffnungsklausel erwarten die Bundesländer Unklarheiten. Gerade im Energiebereich könne die Regelung zu Problemen führen, denn Strom- und Gasnetze seien als Verbundsysteme ausgestaltet, deren Stabilität nicht an Landesgrenzen haltmache.
Der Digitalverband Bitkom hatte sich vor der Plenarsitzung am 6. März gegen die Öffnungsklausel ausgesprochen. „Eine pauschale Absenkung des Schwellenwerts von 500.000 auf 150.000 versorgte Einwohner würde den Kreis der betroffenen Unternehmen schlagartig massiv vergrößern und insbesondere auch kleinere Betreiber betreffen, ohne dass diese eine ausreichende Vorbereitungszeit haben. Ein breiterer Anwendungsbereich bedeutet nicht automatisch mehr Sicherheit“, wurde Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst in einer Pressemeldung zitiert. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte weitere monatelange Verzögerungen bei der Stärkung der Abwehr von hybriden Angriffen bedeutet. „Gerade in der aktuell angespannten Sicherheitslage brauchen wir zügig einen praxistauglichen Rechtsrahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen.“
Dies sieht auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) so und begrüßt in einer Stellungnahme den Beschluss des Bundesrats. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagt: „Das jahrelange Warten hat ein Ende. Die Einigung ist ein wichtiger Schritt für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Die Unternehmen haben damit endlich Rechts- und Planungssicherheit für ihre Investitionen.“ Die Zustimmung des Bundesrats sei überfällig. Dennoch sehe der VKU noch weiteren Handlungsbedarf. Die Bundesregierung müsse nun schnell die Nationale Risikoanalyse und -bewertung vorlegen. Auch neue Meldepflichten, etwa für kritische Komponenten, müssten praxistauglich ausgestaltet werden. Zudem spricht sich der VKU ebenfalls für eine Neubewertung und Anpassung von Transparenzpflichten, wie sie der Bundestag im aktuellen Entwurf erwägt hat. Darüber hinaus macht der Verband folgende Vorschläge für einen besseren Schutz kritischer Infrastrukturen:
Stand: 08.12.2025
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Schutz kritischer Infrastrukturen zum überragenden öffentlichen Interesse erklären, um Abwägungen zu beschleunigen und Sicherheitsinteressen zu priorisieren
Nationale Gesamtstrategie und Risikoanalyse vorlegen, wie es die CER‑Richtlinie bereits seit Januar 2026 verlangt.
Nationale Notfallreserve aufbauen, unter anderem mit Großgeräten für Inselnetzversorgung binnen 24 Stunden
Finanzierung sichern, unteranderem über die Ausnahme von der Schuldenbremse (Art. 109 GG) und dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)
Laut Bundesministerium des Innern (BMI) hängt die Betroffenheit des KRITIS-Dachgesetzes von quantitativen und qualitativen Kriterien ab. Ist eine Einrichtung essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland und versorgt mehr als 500.000 Personen, zählt sie zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzentwurfs. Darüber hinaus soll auch berücksichtigt werden, wie die verschiedenen kritischen Infrastrukturen miteinander verbunden sind. Einige Sektoren, wie der Energiesektor, sind für das Funktionieren anderer Sektoren unerlässlich. Wasser- und Transportinfrastrukturen sind ebenso unverzichtbar für die Versorgung und Funktionsfähigkeit aller anderen Bereiche. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten verdeutlichen, dass nicht nur die Größe oder Bedeutung einer einzelnen Einrichtung entscheidend ist, sondern auch deren Rolle im Zusammenspiel mit anderen kritischen Infrastrukturen.