Transatlantischer Datenaustausch und FISA Im Gespräch mit Max Schrems: Was bewegt den Juristen?

Von Paula Breukel 5 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Der Datenschutzaktivist erreichte weltweite Bekanntheit, weil er vor den Europäischen Gerichtshof gegen Facebook (heute: Meta) zog. Obwohl Max Schrems und seine Mitstreiter den Prozess gewannen, beendet Max Schrems seine Mission in Sachen Datenschutz hiermit nicht. Was treibt den Juristen heute um? Und worüber sprach er auf der MCTTP in München?

Max Schrems erläutert auf der MCTTP das Wirrwarr rund um FISA, transatlantischer Datenaustausch und Datenschutz.(Bild:  Paula Breukel)
Max Schrems erläutert auf der MCTTP das Wirrwarr rund um FISA, transatlantischer Datenaustausch und Datenschutz.
(Bild: Paula Breukel)

Der österreichische Jurist Max Schrems erreichte eine breite Bekanntheit für seine Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2015 und 2020 gegen Facebook Irland. Doch wie kam der Jurist dazu, sich so intensiv mit dem Datenschutz zu befassen?

In einem persönlichen Gespräch mit dieser Redaktion erzählt Max Schrems, dass er sich schon zu Schulzeiten für Technik interessierte. In der Oberstufe entdeckte er seine Leidenschaft zur Technik. Er programmierte in seiner Freizeit und nach seiner Matura in Salzburg, begann er Rechtswissenschaften in Wien zu studieren, wo er noch heute lebt. Während seiner Studienzeit beschäftigte er sich bereits vermehrt mit IT-Recht und Datenschutz. Er erkannte eine Lücke in Sachen Recht und Datenschutz und so kam ihm ein Zweifel auf: „Als Jurist fragte ich mich dann, warum hält sich keiner daran, im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten?“ Er ärgert sich auch darüber, dass Großkonzerne „wirklich machen, was sie sollen, ohne irgendeine reale Konsequenz“ und daher „hat mich dann eigentlich als Jurist das Thema interessiert“, so schildert er seine Motivation.

MCTTP 2024
Bildergalerie mit 48 Bildern

„Man versteht immer nur einen Teil von der ganzen Kette“

Obwohl die Mission des Datenschutzaktivisten aus einer tiefen Überzeugung herrührt, wie im Gespräch klar wird, sieht er nicht die einzelne Person in der Verantwortung sich mit diesem hochkomplexen Thema auseinanderzusetzen. Er erläutert: „Ich glaube, die Aufklärung funktioniert gar nicht in dem Bereich, und das ist auch okay. Wir klären die Leute auch nicht über die Bauordnung auf oder über die technischen Spezifikationen von Hochgeschwindigkeitszügen“. Des Weiteren sieht er auch das Problem im Umfang der Datenschutzerklärungen, denn es handele sich um unzählige Seiten, die von einzelnen Nutzern tagtäglich bestätigt werden: „Es gibt Hochrechnungen, die besagen, dass ich ein halbes Jahr nur lesen müsste und das sind Regelungsmechanismen, die keinen Sinn ergeben“.

Das Problem liegt laut Schrems bei den Unternehmen, denn „die Unternehmen haben kein Interesse daran, das Interface angenehm zu machen“. Für Schrems ist der Sachverhalt klar: Datenschutz ist ein Grundrecht und die Umsetzung der Gesetze stellt das Grundproblem dar.

Die Entscheidungen, die vom EuGH beschlossen wurden „sind zu unserer vollkommenen Zufriedenheit“, so der Jurist. Doch „das Problem ist, dass die EU-Kommission praktisch diese Abkommen jederzeit neu erschaffen kann und Abkommen, die schon aufgehoben worden sind wieder neu erlassen“, erläutert er weiter.

Uncle Sam is Watching: FISA802 and the US Cloud – Who is watching the watchmen?

Auf der diesjährigen MCTTP (Munich Cyber Tactics, Techniques and Procedures) war Max Schrems als Keynote-Speaker geladen und die Teilnehmer der Veranstaltung warteten gespannt auf seinen Vortrag. Der Cyberrechtsanwalt und Mitgründer der MCTTP, Marc Maisch, sagt im Gespräch über Max Schrems: „Er ist der bekannteste Datenschutzjurist der ganzen Welt, der es quasi wie David gegen Goliath mit Facebook aufgenommen hat“. Dementsprechend war auch die Stimmung im Saal, als Max Schrems auf die Bühne trat: Alle wollten wissen, was der österreichische Jurist über die FISA zu berichten hat. Die FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act) ist Schrems ein Dorn im Auge. Die Gründe hierfür sind vielfältig – von der Sammlung personenbezogener Daten von Nicht-US-Bürgern, ohne deren Zustimmung über die Frage der Definition des Begriffs „relevant“ für den Schutz der nationalen Sicherheit bis hin zur fehlenden Transparenz der US-Behörden.

MCTTP 2024
Bildergalerie mit 48 Bildern

Dieses Thema war auch Teil des EuGH-Urteils Schrems-II, das 2020 den transatlantischen Datentransfer für ungültig erklärte. Aufgrund der medialen Präsenz des Datenschutzaktivisten wird er auf unzähligen Veranstaltungen als Speaker eingeladen und verrät dieser Redaktion, dass er nach der Veranstaltung in München weiter nach Kalifornien auf ein Event reist.

Schrems-I-Urteil

Schrems forderte bereits 2011 Facebook dazu auf, alle über ihn gespeicherten Daten herauszugeben. Daraufhin erhielt er 1200 Seiten an gesammelten Daten, die auch bereits entfernte Informationen enthielten. Im Jahr 2015 zog Schrems gegen Facebook Irland dann vor den Europäischen Gerichtshof und erhielt Recht: Es ging dabei um das sogenannte „Safe-Harbor“-Abkommen zwischen der EU und den USA. Das Abkommen soll Schutz personenbezogener Daten europäischer Bürger gewährleistet. Er argumentierte, dass die Übertragung seiner Daten an Server in den USA aufgrund der US-Überwachungsgesetze (zum Beispiel durch die NSA) seine Datenschutzrechte verletze. Das Safe-Harbor-Abkommen erlaubte es Unternehmen, Daten zwischen der EU und den USA zu übertragen, solange sie gewisse Datenschutzstandards einhielten. Schrems zweifelte jedoch an der Angemessenheit des Schutzes.

Die Auswirkungen des Schems-I-Urteil sind bis heute spürbar: Das Urteil führte zu weitreichenden Diskussionen über Datenschutz und internationale Datenflüsse und Unternehmen müssen im Fall einer transatlantischen Datenübertragung hinterfragen, inwieweit diese zulässig ist.

Jetzt Newsletter abonnieren

Täglich die wichtigsten Infos zur IT-Sicherheit

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

Schrems-II-Urteil

Das Schrems-II-Urteil, das im Juli 2020 vom EuGH gefällt wurde, war eine Fortsetzung des Kampfes von Max Schrems gegen den Datentransfer zwischen der EU und den USA. Schrems klagte erneut gegen Facebook Irland. Der Einsatz von Standardvertragsklauseln (SCCs) zur Übermittlung von Daten in die USA war sein Anliegen. Er argumentierte, dass auch diese Klauseln keinen ausreichenden Schutz vor US-Überwachungsmaßnahmen böten – insbesondere nach den Enthüllungen über die Überwachungspraktiken der USA (zum Beispiel durch den PRISM-Skandal). Wieder erhielt Schrems recht.

Das Schrems-II-Urteil bewirkte, dass Unternehmen alternative Mechanismen für den Datenaustausch oder neue Schutzmaßnahmen implementieren mussten. Es verstärkte auch die Diskussion rund um digitale Souveränität in der EU und den Druck auf die Schaffung neuer, sicherer Abkommen für den transatlantischen Datentransfer.

Im persönlichen Gespräch mit dem Datenschutzaktivisten wird deutlich, dass sein Erfolg daher rührt, dass ihm der Datenschutz eine Herzensangelegenheit ist. Mit tiefer Überzeugung für sein Anliegen zog er vor den Europäischen Gerichtshof, um dafür zu kämpfen, die Grundrechte auf den Datenschutz zu verteidigen.

Was ist die MCTTP (Munich Cyber Tactics, Techniques and Procedures)?

Ins Leben gerufen wurde die MCTTP von Florian Hansemann, Florian Oelmaier und Marc Maisch. Die Veranstaltung wird von der Vogel IT-Akademie fachlich und organisatorisch unterstützt.
Die zweite MCTTP Munich Cyber Tactics Techniques and Procedures fand vom 17. bis zum 19. September in der Motorworld München statt und bot fundiertes Know-how aus der Praxis, welche konkreten Auswirkungen verschärfte Cyberbedrohungen, neue Technologien und hohe Compliance-Anforderungen auf die Taktiken, Technologien und Prozesse in der Cybersecurity haben.
Die aus eintägigen Intensivtrainings und einer darauffolgenden zweitägigen Cybersecurity-Konferenz bestehende MCTTP hatte neueste Angriffsmethoden, Best-Practices zur Erkennung und Abwehr der Cyberattacken sowie die Compliance im Fokus.

Aktuelles eBook

Daten DSGVO-konform speichern – und löschen

eBook DSGVO
eBook „Daten DSGVO-konform speichern – und löschen“
(Bild: Storage-Insider)

Auch vier Jahre nach Beginn der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Unternehmen und Behörden Probleme damit, ihr Konzept zur Speicherung und Löschung personenbezogener Daten konform mit der DSGVO zu entwickeln und umzusetzen. Das neue eBook gibt Orientierung für die Prozesse der Aufbewahrung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung.

Die Themen im Überblick:

  • Speichern und Löschen personenbezogener Daten
  • Umsetzung der DSGVO
  • Beispiele aus der Datenschutz-Praxis

(ID:50179218)