Strafanzeige nach digitalem Unterricht Microsoft 365 Education darf Schüler nicht tracken

Von Barbara Gribl 1 min Lesedauer

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Wenn es um die Daten von Kindern geht, sind die meisten sensibler. Datenschutz spielt auch an Schulen eine immer größere Rolle – bedingt durch den zunehmenden Online-Unterricht und eingesetzte Online-Tools. Microsoft 365 Education sorgte neulich für Ärger.

Microsoft 365 Education verstößt gegen die DSGVO, stellt die österreichische Datenschutzbehörde fest.(Bild: ©  ekim - stock.adobe.com / KI-generiert)
Microsoft 365 Education verstößt gegen die DSGVO, stellt die österreichische Datenschutzbehörde fest.
(Bild: © ekim - stock.adobe.com / KI-generiert)

Digitale Dienste werden seit den vergangenen Jahren auch mehr in Schulen für den Online-Unterricht eingeführt. Ein Produkt, das mit am häufigsten verwendet wird, ist Microsoft 365 Education. Nun kam es zu gegenseitigen Schuldzuweisungen, als ein Elternteil herausfinden wollte, welche Daten über das eigene Kind verarbeitet werden.

Umstrittene Beschwerde wegen Microsoft 365 Education

Microsoft verwies dieses Elternteil an seine örtliche Schule. Diese konnte jedoch nur minmale Informationen bereitstellen. Grund dafür: Sie hat keinen Zugriff auf die bei Microsoft gespeicherten Daten. Das Ende vom Lied: Niemand fühlte sich in der Lage, die DSGVO-Vorgaben zu erfüllen.

Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) veröffentlicht eine Entscheidung: Sie kam zu dem Schluss, dass Microsoft gegen die DSGVO verstoßen hat. Erstens stellte sie fest, dass Microsoft 365 Education keine Einwilligung für die Nutzung von Tracking-Cookies hatte. Zweitens hat Microsoft gegen das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) verstoßen, indem es keinen vollständigen Zugriff auf die Daten des Beschwerdeführers gewährt hat.

Die Folge: Microsoft muss den Zugang zu den Daten gewähren. Das Unternehmen muss außerdem klar darlegen, was die Nutzung von Kinderdaten für geschäftliche Zwecke wie „Geschäftsmodellierung“ oder „Energieeffizienz“ bedeutet – und ob es persönliche Daten an LinkedIn, OpenAI oder das Tracking-Unternehmen Xandr weitergegeben hat.

Mehr dazu finden Sie online hier.

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