EU-Kommision plant Digital Fairness Act Neue EU-Regeln zur digitalen Fairness: Datenpraktiken im Fadenkreuz

Von Berk Kutsal 2 min Lesedauer

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Die EU-Kommission arbeitet am Digital Fairness Act, der gezielt gegen manipulative digitale Geschäftsmodelle vorgeht. Im Fokus stehen dabei auch algorithmische Systeme, die personalisierte Inhalte, Preise oder Designs ausspielen – und damit künftig rechtlich stärker reguliert werden könnten.

Mit dem Digital Fairness Act rückt die EU manipulative Datennutzung im Handel ins Visier. Neue Compliance-Pflichten für Unternehmen möglich.(Bild:  Andrei - stock.adobe.com / KI-generiert)
Mit dem Digital Fairness Act rückt die EU manipulative Datennutzung im Handel ins Visier. Neue Compliance-Pflichten für Unternehmen möglich.
(Bild: Andrei - stock.adobe.com / KI-generiert)

Die Europäische Kommission arbeitet an einer Gesetzesinitiative, die tief in die Logik datengetriebener Systeme eingreift. Mit dem geplanten Digital Fairness Act (DFA) sollen digitale Geschäftsmodelle reguliert werden, die auf Verhaltensprofilen, algorithmischer Entscheidungsfindung und manipulativer Gestaltung von Nutzererlebnissen basieren. Ziel ist laut Kommission, digitale Fairness für Verbraucher sicherzustellen und rechtliche Grauzonen zu schließen.

Defizite im Schutz vor datengetriebener Einflussnahme

Ein 2024 veröffentlichter Fitness-Check zu bestehenden Verbraucherschutzgesetzen im digitalen Umfeld bildete die Grundlage der Initiative. Die Analyse zeigt, dass bestehende Vorschriften das Verhalten datengetriebener Systeme nicht ausreichend erfassen – insbesondere dort, wo Algorithmen gezielt auf kognitive Schwächen oder situative Verwundbarkeiten reagieren.

Kritisiert werden unter anderem:

  • Dark Patterns in der Benutzerführung
  • Addiktive Designmuster, etwa durch Endlos-Scrollen oder algorithmisch verlängerte Sitzungen
  • Personalisierungstechniken, die sensible Daten zur gezielten Ansprache oder Preisdifferenzierung nutzen
  • Undurchsichtige Vertrags- oder Systemlogik, etwa bei Auto-Renewal oder Chatbot-basierter Kommunikation

Laut Kommission entsteht allein durch manipulative digitale Praktiken ein finanzieller Schaden von rund 7,9 Milliarden Euro jährlich – ohne mentale Belastungen oder indirekte Auswirkungen wie Zeitverlust zu berücksichtigen.

Plattformlogik und algorithmische Personalisierung im Fokus

Die geplanten Eingriffe betreffen nicht nur klassische Verbraucherprodukte, sondern auch systemische Designentscheidungen in Plattformarchitekturen und KI-gesteuerten Interfaces. Die EU prüft u. a.:

  • Verbote manipulativer Designmuster, die Entscheidungsautonomie untergraben
  • Regeln gegen ausnutzende Profilbildung, insbesondere bei minderjährigen oder vulnerablen Gruppen
  • Pflichten zur Transparenz und Deaktivierbarkeit algorithmischer Entscheidungswege
  • Klärung der Verantwortung bei automatisierten Systemen, etwa bei Nutzung von generativen KI-Elementen zur Kundeninteraktion

Auch die gezielte Vermischung von redaktionellen und kommerziellen Inhalten, z. B. durch KI-generierte Empfehlungen, steht auf der Agenda. Unternehmen, die datenbasierte Services entwickeln oder anbieten, sollen in stärkerem Maß dokumentieren, wie Entscheidungen zustande kommen und welche Eingriffe Nutzer vornehmen können.

Regulatorischer Flickenteppich soll beseitigt werden

Ein weiterer Treiber ist die wachsende Rechtszersplitterung innerhalb der EU. Einige Mitgliedstaaten haben bereits begonnen, bestimmte digitale Praktiken eigenständig zu regulieren. Die Kommission warnt vor einem Flickenteppich, der insbesondere technologiegetriebenen Anbietern mit grenzüberschreitender Ausrichtung hohe Compliance-Kosten verursacht.

Mit dem DFA soll daher einheitliches EU-Recht geschaffen werden, das auch technisch orientierten Unternehmen Rechtssicherheit bietet – insbesondere dort, wo Systeme auf maschinellem Lernen, Verhaltensdaten oder personalisierter Interaktion basieren.

Einsatz digitaler Infrastruktur geplant

Neben Verboten prüft die Kommission auch technische Rahmenbedingungen, die zur Fairness beitragen könnten. Dazu zählen:

  • die EU Digital Identity Wallet, um Prozesse nachvollziehbarer zu gestalten
  • digitale Nachweisstrukturen in Plattformarchitekturen
  • standardisierte Interaktionsprotokolle für automatisierte Vertragslogik

Auch Informationspflichten bei wiederholten Transaktionen oder die Rolle von Chatbots im Kundenkontakt sollen im Zuge des Gesetzes evaluiert werden.

Beteiligung aller Marktakteure vorgesehen

Aktuell läuft eine öffentliche Konsultation, an der sich neben Verbrauchern auch Systementwickler, Plattformbetreiber, KI-Anbieter, UX-Designer, Fachverbände und Aufsichtsbehörden beteiligen können.

Ein formeller Gesetzesvorschlag wird nicht vor dem dritten Quartal 2026 erwartet. Bis dahin sollen Rückmeldungen aus der Praxis in eine Folgenabschätzung und die genaue Ausgestaltung des Gesetzes einfließen.

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