In der Safe-Harbor-Entscheidung hatte die Europäische Kommission im Juli 2000 anerkannt, dass bei den Unternehmen, die diesem System beigetreten sind, ein ausreichender Schutz für die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern bestehe. Bis September 2015 sind etwa 5.500 amerikanische Unternehmen dem Safe-Harbor-Abkommen beigetreten, darunter IBM, Microsoft, General Motors, Amazon.com, Google, Hewlett-Packard, Dropbox und Facebook.
Da im Rahmen des USA PATRIOT Act US-Sicherheitsbehörden unter Umständen auch ohne Benachrichtigung der Dateninhaber Zugriff auf die in US-Clouds gespeicherten Daten gewährt werden muss, geriet das Safe-Harbor-Abkommen immer mehr in die Kritik. Nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein sei Safe Harbor „das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht“.
Kritik verpufft
Nach den Enthüllungen Edward Snowdens hatten die deutschen Datenschutzbeauftragten am 24. Juli 2013 die deutsche Bundesregierung und die Europäische Kommission aufgefordert, das Safe-Harbor-System zu überprüfen und bekanntgegeben, dass sie bis auf weiteres keinen Datenexport in die USA unter dem Safe-Harbor-System zulassen. Das hat bekanntlich nicht geklappt.
Kurz darauf wurde bekannt, dass zwei Beschwerden gegen Apple und Facebook vor der irischen Datenschutzbehörde nicht bearbeitet wurden. Die irische Datenschutzbehörde stellte fest, dass PRISM an der Gültigkeit von Safe Harbor nichts geändert habe und für die Frage der Rechtmäßigkeit des Datenexports in die USA weiterhin allein auf die Zugehörigkeit des Empfängerunternehmens zu der Safe-Harbor-Liste abzustellen sei. Diese Auffassung teilt auch Großbritannien.
Nun hat der EuGH Safe Harbor erst mal gestoppt. Theoretisch besteht nun sofortiger Handlungsbedarf bei internationalen Unternehmen, denn der richterliche Beschluss gilt unmittelbar, also sofort. Die Unternehmen müssten nun beispielsweise die Zustimmung ihrer Datenlieferanten zur Weitergabe einholen.
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Stand vom 30.10.2020
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