Kreuzlingen, 09.12.2021 (PresseBox) - „Produkte gleich welcher Art dürfen den Menschen nicht gefährden.“, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO auf seiner Website unter der Rubrik Produktesicherheit. Was einfach klingt, ist in der Realität nicht immer einfach zu realisieren und manche Produktmängel treten erst nach vielen Nutzungsstunden auf und sind daher schwer antizipierbar.
Um bei allen Unwägbarkeiten auf der sicheren Seite zu sein, ist es für Inverkehrbringer von Produkten wichtig, die entsprechenden Gesetze und Normen einzuhalten, um so möglichst alles für ein sicheres und gesetzkonformes Produkt zu tun mit dem Ziel, Haftungsrisiken und Produktrückrufe als letzte Konsequenz möglichst zu vermeiden.
Somit müssen sich Hersteller und Inverkehrbringer mit den geltenden Gesetzen, Sektorvorschriften und Normen vertraut machen, diese einhalten und Vorkehrungen für den Ernstfall treffen. Da es sich beim Produktesicherheitsrecht um ein dynamisches Rechtsgebiet handelt, ist dies ein fortlaufender Prozess. Der Detaillierungsgrad der einzelnen Sektorvorschriften wird ständig ausgebaut und insbesondere im Bereich KI kommen immer wieder neue Bestimmungen hinzu.
Um hier jederzeit auf dem neuesten Stand zu sein, kann neben dem eigenständigen Studium der Gesetze, Gesetzeskommentare und Normen ein Austausch mit Fachkollegen und Experten sehr hilfreich sein.
Der Crashkurs Produktesicherheitsrecht der Vereon AG bietet in sechs unabhängigen, jeweils dreistündigen Online-Kursen Wissenserwerb und Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen und Experten. Die Kurse finden unter Leitung von lic. iur. Hans-Joachim Hess, Experte für Schweizer und europäisches Produktesicherheitsrecht, statt.
Weitere Informationen unter www.vereon.ch/psr
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09.12.2021
Product Compliance im Lichte des Produktesicherheitsgesetz
Kreuzlingen, 09.12.2021 (PresseBox) - „Produkte gleich welcher Art dürfen den Menschen nicht gefährden.“, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO auf seiner Website unter der Rubrik Produktesicherheit.......