Es ist nicht so einfach, alle Vorgaben zum datenschutzkonformen Löschen umzusetzen. Mit dem neuen „Meta“-Urteil des EuGH wird es sogar noch komplizierter. (Bild: Skórzewiak - stock.adobe.com)
Löschkonzepte auf den Prüfstand

Warum Daten ein neues Verfallsdatum brauchen

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht klar: Ein Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogenen Daten, die es für Zwecke der zielgerichteten Werbung erhalten hat, zeitlich unbegrenzt verwenden. Nicht nur der Meta-Konzern muss nun die Löschkonzepte überprüfen, sondern alle Unternehmen, die personenbezogene Daten für gezielte Werbung nutzen.

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