Für Anfang 2026 BSI kündigt Richtlinie zu KI-Sicherheit in Fahrzeugen an

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

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Anfang 2026 soll eine Technische Richtlinie für die Datensicherheit beim Einsatz von KI in Fahrzeugen erscheinen – zum Schutz der Verbraucher. BSI-Vizepräsident Caspers warnt jedoch vor „reflexhafter Überregulierung und innovationsfeindlicher Bürokratie“.

Mit dem Einzug von KI in die Fahrzeugherstellung, werden autonomes Fahren und die Gefahrenerkennung besser – doch auch die Cyberrisiken steigen.(Bild:  metamorworks - stock.adobe.com)
Mit dem Einzug von KI in die Fahrzeugherstellung, werden autonomes Fahren und die Gefahrenerkennung besser – doch auch die Cyberrisiken steigen.
(Bild: metamorworks - stock.adobe.com)

Anfang 2026 soll eine neue Technische Richtlinie (TR) gelten, die Sicherheitsvorgaben zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in Fahrzeugen machen wird. Die „Process Guidelines for Derivation and Practical Evaluation of AI Security Requirements in Automotive“ kündigte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf der IAA Mobility in München an.

Schutz für und vor KI in Fahrzeugen

Warum braucht es den Schutz digitale Fahrzeugdaten? Das BSI erläutert, diese seien „der Schlüssel für die Mobilität der Zukunft“. Sie würden nicht nur autonomes Fahren ermöglichen, sondern auch die smarte Vernetzung von Fahrzeugen und Verkehrsinfrastruktur sowie mo­derne Komfortfunktionen. Darüber hinaus könnten Fahrzeugdaten genutzt werden, um die Cybersicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, indem durch deren Auswertung Anomalien erkannt und Cyberangriffe abgewehrt werden könne. Jedoch machen Sicherheitslücken die gesamte Automobilbranche verwundbar: Cyberkriminelle könnten schlimmstenfalls sicher­heitsrelevante Fahrzeugfunktionen manipulieren oder persönliche sowie geschäftliche Daten kompromittieren.

Auch hinsichtlich der Digitalen Souveränität Deutschlands und Europas spiele der Auto­mo­bil­sektor eine wichtige Rolle. Das BSI sieht vor allem Gefahren im Zusammenhang mit Cyber Dominance. Damit ist die Fähigkeit von Herstellern digitaler Produkte gemeint, auch nach dem Kauf dauerhaft Zugriff auf Systeme und Informationen ihrer Kunden zu behalten. Beispiels­weise bieten moderne Autos mit integrierten Kameras weitreichende Überwachungs­mög­lichkeiten, und mit dem autonomen Fahren wird theoretisch auch eine Fremdkontrolle der Fahrtwege möglich. BSI-Vizepräsident Thomas Caspers, kommentiert: „Fahrzeugdaten werden quasi zu jeder Zeit erhoben, verarbeitet und geteilt: Bei Fahrtbeginn wandern persönliche Einstellungen, Navigationsziele und der Status des Fahrzeugs und seiner Software in die Hersteller-Cloud. Während der Fahrt können Autos Daten an die Verkehrs­zentrale senden, und beim autonomen Fahren übermittelt das Fahrzeug Sensor- und Kameradaten. Zudem werden auch während des Aufladens Daten an die Ladeinfrastruktur übertragen. Es handelt sich also um Datenaustausch im großen Stil: über viele Dienste und unterschiedliche Wege an verschiedene Empfänger, über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs. Ein solch komplexes Daten-Ökosystem verlangt nach höchster Sorgfalt aller Verantwortlichen.“

Daher muss aus Sicht des BSI mit den Chancen der digitalen Mobilität verantwortungsvoll umgegangen werden. Auch – und insbesondere – was den Einsatz Künstlicher Intelligenz betrifft. Denn gerade hier herrsche häufig ein Mangel an Transparenz und Beherrschbarkeit. Die praxistaugliche Umsetzung bestehender KI-Regulierungen, wie etwa dem EU AI Act im Automotive-Sektor, sieht das Bundesamt noch als Herausforderung. Das BSI hat daher einen Prozess erarbeitet, um sektorspezifische Cybersecurity- und Safety-Standards in generische, anwendungsspezifische und praxistaugliche KI-Anforderungen und KI-Prüfprozesse zu übersetzen.

In der neuen TR soll dieser Prozess beschrieben und anhand konkreter Anwendungsbeispiele erläutert werden. Im Fokus stehen soll die KI-gestützte Erkennung von Verkehrsschildern und Fußgängern. Die Richtlinie stellt zudem Anforderungen an die Reslilienz, Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Systemen.

„Was wir unbedingt vermeiden müssen, sind intransparente Zuständigkeiten, aber auch reflexhafte Überregulierung und innovationsfeindliche Bürokratie. Im Gegenteil müssen wir mit einheitlichen, klar nachvollziehbaren und gut umsetzbaren Sicherheitsstandards den Technologiestandort Deutschland zum Vorreiter für eine sichere Digitalisierung im Automobilbereich machen“, schließt Caspers.

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