Die Pseudonymisierung ersetzt in personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten eindeutige Identifikationsmerkmale durch Pseudonyme. Dadurch ist es nicht mehr möglich, Daten einer bestimmten Person zuzuordnen. Im Gegensatz zur Datenanonymisierung ist die Pseudonymisierung umkehrbar.
Datenpseudonymisierung ist eine Maßnahme des Datenschutzes durch Ersetzen personenbezogener Identifikationsmerkmale durch Pseudonyme.
Der Begriff Pseudonymisierung leitet sich vom griechischen Wort "pseudonymos" an. Es bedeutet wörtlich "falscher Name". Unter Pseudonymisierung, auch als Datenpseudonymisierung bezeichnet, versteht man den Vorgang, persönliche Identifikationsmerkmale aus Daten zu entfernen und durch Pseudonyme zu ersetzen. Die Pseudonyme sind beispielsweise Codes oder Schlüssel und agieren als Platzhalter. Sie verhindern oder erschweren es wesentlich, dass sich Daten bestimmten Personen zuordnen lassen oder die Identität einer Person festgestellt werden kann. Die Zuordnungsvorschriften der Pseudonyme zu den Ursprungsdaten bleiben jedoch erhalten. Sie werden in einer ausgelagerten Datensammlung getrennt von den pseudonymisierten Daten gespeichert und organisatorisch wie technisch besonders geschützt. Der Vorgang der Pseudonymisierung ist deshalb umkehrbar. Die Pseudonymisierung ist eine Maßnahme des Datenschutzes und trägt zum Schutz der Privatsphäre und privater, personenbezogener Daten natürlicher Personen bei. Das Pseudonymisieren kann auch dem Vorgang der Datenverschleierung zugeordnet werden. Sowohl das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definieren den Begriff der Pseudonymisierung. Pseudonyme Daten gelten weiterhin als personenbezogene oder personenbeziehbare Daten. Sie unterliegen jedoch technisch und organisatorisch geringeren Schutzanforderungen.
Welche Verfahren werden zur Pseudonymisierung eingesetzt?
Zur Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten können verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen. Grundsätzlich werden eindeutige Identifikationsmerkmale wie Namen durch Pseudonyme ersetzt. Bei den Pseudonymen handelt es sich um eindeutige Zeichencodes, Identifikationsnummern oder Schlüssel. Die Zuordnung dieser Codes, Identifikationsnummern oder Schlüssel zu den ersetzten Namen wird in einer von den pseudonymisierten Daten getrennten Datensammlung aufbewahrt und gepflegt. Die getrennte Datensammlung unterliegt besonderen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, da sie es erlaubt, den Prozess der Pseudonymisierung rückgängig zu machen. Sie ist nur einem autorisierten Personenkreis oder autorisierten Anwendungen zugänglich.
Das eigentliche Ersetzen der persönlichen Identifikationsmerkmale kann über Verfahren wie Listen- oder Berechnungsverfahren erfolgen. Beim Listenverfahren werden die Pseudonyme über eine Tabelle den zu ersetzenden Identifikationsmerkmalen zugeordnet. Berechnungsverfahren nutzen Algorithmen, die die Pseudonyme aus den zu ersetzenden Identifikationsmerkmalen berechnen. Durch entsprechende kryptografische Verfahren und die Verwendung von Schlüsseln ist sicherzustellen, dass Unbefugte aus den berechneten Pseudonymen nicht wieder die ursprünglichen Identifikationsmerkmale herstellen können. Eine weitere Möglichkeit der Pseudonymisierung besteht darin, dass die betroffene Person selbst die jeweiligen Identifikationsmerkmale durch frei gewählte Pseudonyme ersetzt, die nur ihr bekannt sind.
Je nach Pseudonymisierungsverfahren kann die Wiederherstellung des ursprünglichen Personenbezugs nur von der betroffenen Person selbst, über eine externe Zuordnungstabelle oder über eine geschützte Rechenvorschrift mit passendem Schlüssel erfolgen.
Welche Daten werden üblicherweise pseudonymisiert?
Üblicherweise werden die Daten pseudonymisiert, über die sich ein eindeutiger Bezug zu einer natürlichen Person herstellen lässt. Das ist zum Beispiel der Name einer Person. Weitere häufig pseudonymisierte Daten sind Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen mit Klarnamen, Fahrzeugkennzeichen oder Benutzernamen. Darüber hinaus werden teils auch Daten anonymisiert, die zwar keine direkte oder eindeutige Identifikation einer bestimmten Person zulassen, aber durch deren Kombination oder Analyse unter Umständen ein Personenbezug herstellbar ist. Setzt man zum Beispiel Daten wie Postleitzahl, Geburtsjahr, Geschlecht und Beruf in Beziehung, ist es häufig möglich, über weitere Datenquellen auf eine einzelne Person oder eine eng eingegrenzte Personengruppe zu schließen.
Was ist der Unterschied zwischen Datenpseudonymisierung und Datenanonymisierung?
Datenpseudonymisierung und Datenanonymisierung sind beides Maßnahmen des Datenschutzes. Die Datenanonymisierung unterscheidet sich von der Datenpseudonymisierung darin, dass sie vollständig anonyme Daten erzeugt. Während bei der Pseudonymisierung durch das Ersetzen von Identifikationsmerkmalen durch Pseudonyme und das Auslagern oder externe Speichern der Beziehungen zwischen Pseudonymen und Identifikationsmerkmalen die grundsätzliche Zuordnungsmöglichkeit zu bestimmten Personen erhalten bleibt, bieten anonymisierte Daten keinerlei Zuordnungsmöglichkeit mehr. Der Vorgang der Pseudonymisierung ist umkehrbar, der Anonymisierungsvorgang nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand.
Stand: 08.12.2025
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Datenpseudonymisierung und die Datenschutz-Grundverordnung
Sowohl das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definieren den Begriff der Pseudonymisierung. In der DSGVO ist eine entsprechende Definition in Artikel 4 Absatz 5 zu finden. Sie besagt, dass bei der Pseudonymisierung personenbezogener Daten diese so verarbeitet werden, dass ohne das Hinzuziehen zusätzlicher Informationen mit den vorhandenen Daten kein Bezug zu einer bestimmten Person mehr hergestellt werden kann. Die zusätzlichen Informationen sind gesondert aufzubewahren und durch technische und organisatorische Maßnahmen entsprechend zu schützen. Die DSGVO verweist darüber hinaus an mehreren Stellen auf das Mittel der Pseudonymisierung. Gemäß der DSGVO entspricht die Datenpseudonymisierung dem Grundgedanken der Datenminimierung. Im Gegensatz zu anonymisierten Daten, bei denen alle Identifikationsmöglichkeiten aus den Daten entfernt wurden und die nicht mehr in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen, handelt es sich bei pseudonymisierten Daten aber weiterhin um personenbezogene Daten. Der technische und organisatorische Schutzbedarf bei pseudonymen Daten ist jedoch niedriger als bei nicht pseudonymisierten Daten. Darüber hinaus ist das Risiko des Missbrauchs pseudonymisierter Daten bei Datenpannen ohne Zugriff auf die Zuordnungsinformationen minimiert. Es bestehen keine Benachrichtigungspflichten gegenüber den betroffenen Personen, wenn wirksame Pseudonymisierungstechniken angewandt wurden. Die Pseudonymisierung von Daten trägt zwar zum Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten bei, ist aber keine allumfassende Maßnahme zur Einhaltung der DSGVO-Vorgaben.
Beispiele für Anwendungsbereiche der Pseudonymisierung
Typische Anwendungsbereiche der Pseudonymisierung sind Forschungsarbeiten oder klinische Studien. Unter Einhaltung des Schutzes der Privatsphäre einzelner Personen können umfassende Datenanalysen durchgeführt werden. Gleichzeitig ist es einem definierten und entsprechend autorisierten Personenkreis aber weiterhin möglich, sollten wichtige Gründe vorliegen, bestimmte Personen zu identifizieren und beispielsweise über eine erkannte Erkrankung zu informieren.
Ein weiteres Beispiel für eine Anwendung der Pseudonymisierung ist die Weitergabe von Daten an Dritte oder das Speichern beziehungsweise Verarbeiten von Daten bei externen Dienstleistern. Daten können bei Cloud-Anbietern gespeichert oder verarbeitet werden, ohne dass Datenschutzvorgaben verletzt werden. Die verarbeiteten Daten lassen sich später wieder über die nicht weitergegebenen Zuordnungsvorschriften mit einzelnen Personen in Bezug bringen.
Die Pseudonymisierung lässt sich auch zur Veröffentlichung von Noten oder Prüfungsergebnissen verwenden. Noten oder Ergebnisse werden in einer Liste aufgeführt und sind nicht den Klarnamen von Personen, sondern Pseudonymen zugeordnet. Prüflinge kennen ihr eigenes Pseudonym und können ihre Noten oder Ergebnisse der Liste entnehmen. Noten oder Prüfungsergebnisse anderer Personen können sie nicht zuordnen.