Mit dem Smartphone Z10 stellt BlackBerry das erste Modell einer vollständig erneuerten Produktreihe vor. Auch bei der Sicherheit gab es Änderungen. In diesem Beitrag sehen wir uns an, was die Vor- und Nachteile des neuen Konzepts sind.
Mit verschiedenen Datenbereichen hilft das BlackBerry Z10 bei BYOD-Konzepten.
(Bild: BlackBerry)
Der von vielen Beobachtern schon totgeglaubte Smartphone-Hersteller BlackBerry (ehemals Research In Motion, RIM) ist wieder mit im Spiel. Die Entwicklung des neuen Systems war allerdings ein Kraftakt ohnegleichen. Zu lange hatte man sich auf seinen Lorbeeren ausgeruht und andere Hersteller wie Apple an sich vorbeiziehen lassen.
Haupthindernis bei der Modernisierung war das alte BlackBerry OS, das wie sein ebenfalls wenig innovativer Konkurrent Symbian OS eine proprietäre Eigenentwicklung war: schwerfällig, wenig modular und für die Anforderungen von modernen Smartphones nicht sonderlich geeignet.
Das alte Betriebssystem ist komplett in der Versenkung verschwunden. Stattdessen setzt BlackBerry auf Unix. BlackBerry hat dazu den Hersteller des Unix-Systems QNX gekauft. QNX ist ein sogenanntes Echtzeit-Betriebssystem.
Verarbeitung in Echtzeit
Im Gegensatz zu anderen Unix-Dialekten, bei denen ein Prozess erst beendet wird, wenn er mit seiner Arbeit fertig ist, führen Realtime-Systeme genau Buch über die von ihren Prozessen verbrauchten Ressourcen. Wird ein Prozess nicht schnell genug fertig, greift das Betriebssystem ein, vergibt Ressourcen neu oder beendet den Prozess.
Echtzeitsysteme finden immer dann Anwendung, wenn auf zeitkritische Hardware reagiert werden muss, etwa bei der Elektronik von Autos. Es war eine kluge Entscheidung, auch bei einem Smartphone solch ein System einzusetzen.
Android, Windows Phone und iOS sind keine Echtzeitsysteme, die Kontrolle von Hard- und Software durch das Betriebssystem ist hier wesentlich lascher. Schlecht programmierte Apps können das System in Unordnung bringen, wohingegen bei einem Echtzeitsystem bessere Kontrollen und Restriktionen möglich sind.
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Stand vom 30.10.2020
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