Ein Blick in Netzwerke von Verdächtigen mit einem Klick: Das soll eine neue Software ermöglichen, erst Ermittlern in Bayern, dann womöglich auch in anderen Bundesländern. Datenschützer sind alarmiert – auch wegen des Anbieters. In München geht man nun ungewöhnliche Wege.
Die Zusammenführung von Daten aus unterschiedlichen Quellen zu Ermittlungszwecken soll VeRA leisten.
(Bild: Alexander - stock.adobe.com)
Ein Name, ein Klick, ein Netzwerk: Ermitteln Experten des Landeskriminalamts in Bayern wegen einer schweren Straftat, sollen sie künftig in wenigen Sekunden alles finden, was der Polizei über den Verdächtigen bisher bekannt ist. Autounfälle, Adresse, Eltern, frühere Straftaten: Das Verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem (VeRA) soll alle Daten der Polizei durchsuchen und Verbindungen als Netzwerk anzeigen. Bisher müssen die Ermittler das wegen verschiedener Datenformate teils mit Drucker, Papier, Nadel und Faden selbst anfertigen. Dabei vergeht wertvolle Zeit.
Bis das VeRA in Bayern zum ersten Mal sucht, wird es aber noch mindestens bis Anfang kommenden Jahres dauern. Denn Datenschützer sind alarmiert wegen des neuen Polizei-Programms - und die Staatsregierung will sichergehen, dass der Anbieter der fünf Millionen Euro teuren Software keine der sensiblen Daten abzweigen kann.
Das Programm könnte durch eine Kaufoption im Vertrag auch in anderen Ländern und auf Bundesebene zum Einsatz kommen. Baden-Württemberg und Bremen prüfen einen Kauf, Hamburg ist interessiert. Mecklenburg-Vorpommern will eine Anschaffung nicht ausschließen. Hessen und Nordrhein-Westfalen setzen schon unter anderen Namen auf eine ähnliche Software des gleichen Anbieters (Hessendata und DAR).
Bis zum Jahresende soll aber zunächst das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie im hessischen Darmstadt den Quellcode des Programms überprüfen. „Das ist kein normales Verfahren“, sagt der VeRA-Projektbetreuer im bayerischen Innenministerium, Michael Lutz. „Wir müssten das nicht machen. Aber das Programm wird erst in Betrieb gehen, wenn wir das Menschenmögliche getan haben, um einen Datenabfluss zu verhindern.“
Der Ursprung von Palantir
Die Skepsis gegenüber dem Anbieter, der Palantir Technologies GmbH, hat zwei Ursachen. Der US-amerikanische Mutterkonzern der Firma hat als Startup Geld vom US-Auslandsgeheimdienst CIA erhalten, der später zu den Kunden von Palantir zählte. Zudem wurde die nach den sehenden Steinen in der „Herr der Ringe“-Trilogie benannte Firma vom umstrittenen Tech-Milliardär Peter Thiel gegründet. Der wiederum hat den Wahlkampf von Ex-Präsident Donald Trump und anderen politisch teils weit rechts stehenden US-Politikern mitfinanziert. In der Vergangenheit hatte auch die heutige Bundesinnenministerin Nancy Faeser Kritik an einem Palantir-Auftrag geübt - damals als Vize-Chefin der hessischen SPD-Landtagsfraktion. Die Frage, ob sich diese Haltung geändert hat, beantwortet eine Sprecherin des Innenministeriums nicht. Es sei „noch nicht entschieden“, ob Bundeskriminalamt und Zoll das neue Palantir-Programm kaufen wollten. Länder wie Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg haben dagegen klargemacht, man werde vorerst auf einen Kauf verzichten. Befürchtungen wie von der innenpolitischen Sprecherin der Linkspartei im Bundestag, Martina Renner, Palantir könne mit dem Programm Daten in die USA abzweigen, seien „im Bereich der Mythenbildung“, betont VeRA-Projektbetreuer Lutz. Schließlich verdiene das Unternehmen sein Geld unter anderem damit, Daten für Sicherheitsbehörden zu verarbeiten. Lecks würden dieses Geschäftsmodell unmöglich machen.
Für den Einsatz von VeRA ist nach Ansicht des obersten Datenschützers in Bayern aber auch eine Gesetzesänderung nötig. „Auf Basis des geltenden Gesetzes ist das nicht möglich“, sagt der Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri. „Das ist ein erheblicher Grundrechtseingriff. Der Gesetzgeber hat das zu legitimieren.“
Grundsatz der Zweckbindung
Er befürchte, dass VeRA auf große Datenmengen zugreife, die nie für diesen Zweck gesammelt wurden. Das Bundesverfassungsgericht habe vorgegeben, dass die Polizei Daten, die für einen bestimmten Zweck erhoben wurden, grundsätzlich nur dafür verwenden dürfe.
„Diese Software ist dazu geeignet, diesen Grundsatz der Zweckbindung zu überspielen“, sagt Petri. „Der Gesetzgeber muss absichern, dass die Software nur in existenziellen Notlagen zum Einsatz kommt - zum Beispiel durch einen Richtervorbehalt.“ Sonst könne VeRA irgendwann auch bei Ermittlungen nach Einbrüchen Daten von Autounfällen automatisch auslesen, damit die Polizei schneller ermitteln kann. Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums soll VeRA nur bei Ermittlungen wegen schwerer Kriminalität zum Einsatz kommen - zum Beispiel bei Terrorismus und Mord, aber auch bei Bandendiebstählen und Kinderpornografie. Damit liege auch regelmäßig ein triftiger Grund vor, um die Daten zu einem anderen Zweck zu verwenden. Ermittler sollen dann aber nicht nur nach Verbindungen von Tatverdächtigen suchen können, sondern „bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen“ auch nach Daten und Netzwerken von „Opfern, Zeugen und anderen Beteiligten“.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Hessen und Nordrhein-Westfalen, in denen die Polizei schon Palantir-Software für Ermittlungen nutzt, haben laut Petri ihre Gesetze für den Einsatz geändert. „Da habe ich aber deutlich gemacht, dass mir diese Änderungen nicht reichen“, betont Petri. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte nach der Auftragsvergabe an Palantir angekündigt, VeRA werde erst eingesetzt, wenn der Innenausschuss des Landtags „ausdrücklich zugestimmt“ habe. Eine Gesetzesänderung müsste aber im Plenum beschlossen werden. Im Innenministerium in München ist man ohnehin der Meinung, bei VeRA sei der Datenschutz gewährleistet. Die Ermittler müssten bei jeder Anfrage eintragen, mit welcher rechtlichen Grundlage sie die Software nutzen, sagt Projektbetreuer Lutz. „Das wird alles protokolliert.“