Update: Brandenburg setzt auf offenes Vergabeverfahren Innenminister sieht Ausschluss von US-Software Palantir als nicht notwendig

Aktualisiert am 02.03.2026 Quelle: dpa 7 min Lesedauer

Datenschützer haben Bedenken, Politiker streiten: Soll die US-Software von Palantir bei der Polizei eingesetzt werden? Innenminister Wilke sieht das Programm kritisch, will es aber nicht ausschließen.

Bei „VeRA“ handelt es sich um eine Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir, mit der die Polizei große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zusammenführen, durchsuchen und Verbindungen zwischen Personen, Ereignissen und Informationen sichtbar machen kann.(© Eisenhans - stock.adobe.com)
Bei „VeRA“ handelt es sich um eine Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir, mit der die Polizei große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zusammenführen, durchsuchen und Verbindungen zwischen Personen, Ereignissen und Informationen sichtbar machen kann.
(© Eisenhans - stock.adobe.com)

Das Wichtigste in Kürze

  • „VeRA“ ist eine Palantir-Analyseplattform, die große Polizeidatenbestände aus verschiedenen Quellen zusammenführt, in Sekunden durchsucht und Verbindungen visualisiert. Ihr Einsatz ist bisher wegen ihres Umfangs und Zweckbindung der Daten umstritten.
  • In Bayern wurde VeRA bis Anfang Oktober 107 Mal genutzt und in vielen Stichproben auf Missbrauch geprüft, wobei laut LKA keine Auffälligkeiten festgestellt wurden.
  • Brandenburgs Innenminister René Wilke will Palantir trotz kritischer Haltung nicht pauschal ausschließen, setzt auf ein offenes Vergabeverfahren und wünscht sich bevorzugt eine europäische oder deutsche Alternative.
  • Hessen verteidigt Palantir unter dem Namen Hessendata als derzeit kaum ersetzbar, verweist auf Ermittlungserfolge und warnt vor Sicherheitslücken, während Datenschutzbedenken und politische Kritik weiter für Streit sorgen.

Bei „VeRA“ handelt es sich um eine Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir, mit der die Polizei große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zusammenführen, durchsuchen und Verbindungen zwischen Personen, Ereignissen und Informationen sichtbar machen kann. Nach der Einführung bei der bayerischen Polizei haben die Beamten einen großen Teil der Nutzungen auf möglichen Missbrauch überprüft: 107 Mal sei das Analyse-Programm „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ bis Anfang Oktober genutzt worden, teilte das bayerische Landeskriminalamt (LKA) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Die Zahl der Stichproben zur Prüfung liege „in einem hohen zweistelligen Bereich“, Auffälligkeiten habe es nicht gegeben. Dennoch bleibt die Software umstritten.

Zugriff auf zig Millionen Datensätze – nicht nur von Verdächtigen

Mit dem Programm lassen sich die verschiedenen Datentöpfe mit zig Millionen Informationen, die der bayerischen Polizei zur Verfügung stehen, in Sekundenschnelle durchsuchen. Dazu gehören nicht nur Angaben zu Verdächtigen, sondern auch zu Zeugen. Um die Daten auszuwerten, übersetzt die Software unterschiedliche Dateiformate in ein gemeinsames Format. Ermittler können so Verbindungen erkennen und Informationen zur selben Person aus verschiedenen Quellen zusammenführen. Die Darstellung ist unter anderem als Netzwerk, Karte, Zeitachse oder Texttabelle möglich. Aus den Informationen lassen sich dann neue Dossiers erstellen.

Datenschützer kritisieren den umfangreichen Zugriff und die mögliche Verknüpfung von Daten, die zu völlig unterschiedlichen Zwecken gesammelt wurden. Analysten könnten so je nach Fall Verbindungen zwischen Zeugen eines Unfalls und nachrichtendienstlichen Erkenntnissen zu Terrorverdächtigen feststellen und festhalten.

Wilke will Palantir nicht grundsätzlich ausschließen

Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) hat sich bei der geplanten Einführung einer Analyse-Software für die Polizeiarbeit gegen einen grundsätzlichen Ausschluss des US-Anbieters Palantir ausgesprochen. Er habe eine kritische Haltung zu Palantir, wolle aber ein offenes Vergabeverfahren, sagte Wilke im Landtag in Potsdam. Zugleich hofft er auf Alternativen aus Europa: „Wir sollten das Signal aussenden, dass wir am allerliebsten eine europäische oder deutsche Software-Lösung hätten (...)“

Die BSW-Landtagsfraktion forderte in einem Antrag, wegen Datenschutz- und Grundrechtsbedenken auf Anschaffung und Nutzung von Palantir-Produkten zu verzichten; die AfD unterstützte den Vorstoß. „Wir stehen nicht für pauschale Technik-Verbote“, sagte dagegen der SPD-Abgeordnete und Innenexperte Uwe Adler.

Wilke verwies zudem auf eine Untersuchung des Fraunhofer-Instituts, das vielfach geäußerte Bedenken gegen die Palantir-Software für unbegründet halte. Solche Einschätzungen dürften nicht einfach beiseite gewischt werden. Außerdem stellte er klar, dass politische Vorbehalte kein maßgebliches Kriterium für die Entscheidung sein dürften. Gleichzeitig machten Wilke zufolge auch Preissteigerungen bei Palantir Sorge, und Bundesländer, die die Software bereits einsetzen, signalisierten, dass ihnen eine andere Lösung lieber wäre.

Poseck spricht sich für Palantir-Software aus

Hessens Innenminister Roman Poseck zeigte sich der dpa zufolge im Oktober überzeugt vom Einsatz der Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir, die von Hessens Polizei unter dem Namen „Hessendata“ verwendet wird. „Aus meiner Sicht war es richtig, dass Hessen diese Zusammenarbeit 2017 vereinbart hat“, sagte der CDU-Politiker der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Denn das Unternehmen habe eine Datenanalyse auf den Markt gebracht, die bisher ohne Alternative sei.

Bundesweit gibt es eine Debatte über Palantir mit Blick auf mögliche Verbindungen zu US-Institutionen und auf den Datenschutz. Mit der Software lassen sich den Angaben zufolge bei der Suche nach potenziellen Straftätern in Sekundenschnelle riesige Datenbestände durchforsten. Das Produkt von Palantir wird derzeit in Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen von der Polizei eingesetzt, in Baden-Württemberg soll es bald eingeführt werden.

„Es gibt bislang – und ich betone: leider – kein vergleichbares Angebot eines deutschen oder europäischen Anbieters“, sagte Poseck. „Hessendata“ habe wichtige Erfolge für die Sicherheitsbehörden gebracht. Mithilfe der Software habe ein Terroranschlag verhindert werden können. „Wir konnten Geldautomatensprengungen aufklären und weitere verhindern. Auch die Gruppe um Prinz Reuß, die im Moment vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt angeklagt ist, konnte mithilfe von Hessendata im Wesentlichen überführt werden“, führte der Innenminister aus.

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Kein vergleichbares Produkt aus Europa

Insofern sei der Sicherheitsgewinn offensichtlich. „Wenn wir auf dieses Angebot jetzt verzichten würden, hieße dies, eine spürbare Sicherheitslücke in Kauf zu nehmen – und das zu einem Zeitpunkt, zu dem nach wie vor kein vergleichbares deutsches oder europäisches Produkt existiert“, sagte Poseck. Bislang habe im Übrigen auch kein Innenminister eines anderen Bundeslandes ein Alternativprojekt zu Palantir präsentiert.

Poseck sprach sich für eine bundeseinheitliche Lösung aus. „Ich würde es begrüßen, wenn der Bund auch eine entsprechende Datenanalyse-Software einsetzen würde“, sagte er. „Ich bin sehr dafür, dass wir länderübergreifend und auch gemeinsam mit dem Bund vorgehen“, unterstrich Poseck. „Aber solange der Bund keine Lösung bereithält, bin ich im Interesse unserer Sicherheit für einen hessischen Sonderweg.“

In Hinblick auf eine digitale Souveränität sieht Poseck in Europa Nachholbedarf. „Wir haben uns in vielen Zusammenhängen zu stark von den Vereinigten Staaten abhängig gemacht“, monierte er. „Und ich unterstütze Wege, die uns mehr Autonomie bringen. Wir wissen nicht, wie verlässlich die Vereinigten Staaten in den nächsten Jahren sein werden.“

Das greife weit über das Thema Palantir und „Hessendata“ hinaus. „Aus meiner Sicht ist es primär Aufgabe der IT-Branche, entsprechende Angebote zu entwickeln, und wir haben ja auch in Deutschland und Europa durchaus leistungsstarke Akteure auf diesem Gebiet.“ Der Staat könne darüber hinaus Anstöße geben und Unterstützung leisten. „Insgesamt bin ich zuversichtlich, dass es schon bald entsprechende europäische Lösungen geben wird“, so der Innenminister.

Privatdaten statt Verbrecher suchen? Wie das verhindert werden soll

Nichtsdestotrotz müssen die Analysten der Polizei, die die Software benutzen dürfen, bei jeder Suchanfrage zunächst angeben, zu welchem Zweck sie das Palantir-Programm nutzen. Bei weniger schwerwiegenden Gefahren können sie nicht auf besonders sensible Daten wie Erkenntnisse aus Abhöraktionen zugreifen, in dringenderen Fällen wie Terrorgefahr dagegen schon.

Um sicherzugehen, dass keiner der Beamtinnen und Beamten das Programm un­be­rechtigt­erweise nutzt – zum Beispiel um den Wohnort von Prominenten oder Menschen aus dem privaten Umfeld zu suchen – werden die Suchanfragen stichprobenartig überprüft, teilt das LKA mit. Die Prüfer können dabei einsehen, wer wann welche Daten zu welchem angegebenen Zweck abgefragt hat.

Zuständig dafür sei die Projektleitung zur Software im LKA in Absprache mit dem Polizei­präsidium, aus dem die Suchanfrage kam. Eine genaue Zahl der Stichproben wollte das LKA auf Nachfrage nicht nennen.

Bei unberechtigten Abfragen werde zunächst geprüft, ob ein Verstoß gegen die Regeln zum Datenschutz vorliege, teilte das LKA mit. Betroffenen Beamten könne dann zum Beispiel der Zugriff auf die Software entzogen werden. In schwereren Fällen, etwa wenn sensible Daten weitergegeben werden, könne es auch strafrechtliche Ermittlungen geben.

Einsatz der Software sorgt in der Politik für Streit

Der Einsatz der Software von Palantir bei deutschen Polizeien ist politisch umstritten. Kritiker stoßen sich an den politischen Präferenzen von Mitgründer und Verwaltungsratschef Peter Thiel: Der US-Milliardär hatte in der Vergangenheit US-Präsident Donald Trump im Wahlkampf unterstützt. Nach Angaben des Unternehmens ist Thiel aber nicht in das operative Tagesgeschäft involviert.

Datenschützer äußerten auch die Befürchtung, dass US-Geheimdienste über Palantir Zugriff auf deutsche Polizeidaten bekommen könnten – ein Vorwurf, den die Firma zuletzt vehement zurückwies. Ein solcher Datenabfluss sei „technisch ausgeschlossen“, weil das Programm „ausschließlich“ auf Servern der Polizei betrieben werde - ohne Anschluss ans Internet oder externe Server.

Neben der bayerischen Polizei nutzen auch Beamten in Nordrhein-Westfalen und Hessen die Software, in Baden-Württemberg soll sie nach dem Willen der Landesregierung bald eingesetzt werden. Einen Einsatz bei Bundesbehörden wollte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zuletzt prüfen.

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