Die neue Dimension der Cybersicherheit
Auf dem Weg zur NIS-2-Richtlinie
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Galt die NIS-Richtlinie nur für Dienstleister der KRITIS Strukturen, hat die starke digitale Beschleunigung den Gesetzgeber gezwungen, sie durch die NIS-2-Richtlinie zu aktualisieren und auf fast alle Unternehmen auszuweiten. Was erwartet diese nun?
Die ursprüngliche NIS-Richtlinie führte zu einer deutlichen Verbesserung der Cybersicherheit. Ihre Rahmenvorgaben müssen jedoch ständig überarbeitet werden, um der sich verändernden Bedrohungslage gerecht zu werden. NIS 2 wurde auf den Weg gebracht, um die Erwartungen und Empfehlungen anzugleichen.
Ziel der NIS-2-Richtlinie ist es, die aktuellen Bestimmungen der NIS-Gesetzgebung, die bereits durch Gesetze der europäischen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurden, zu ersetzen bzw. zu integrieren und einige wesentliche Eckpunkte vorzuschreiben.
Wie diese Eckpunkte lauten und was sich von NIS zu NIS 2 ändert, erfahren Sie in unserem Whitepaper.
Lesen Sie mehr über die Themen:
- Cybersicherheit in der neuen Normalität
- Von NIS zu NIS 2: Was sich ändert
- Für wen die Verpflichtungen von NIS 2 gelten
- Die Pflicht zur Anmeldung von Angriffen
- NIS 2 und DSGVO
- Was sie tun können, solange NIS 2 noch nicht in Kraft ist
Anbieter des Whitepapers
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