Google und Co. contra Marktregulierung Der richtige Umgang mit Gatekeeper-Plattformen

Ein Gastbeitrag von Alexander Stolte 7 min Lesedauer

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Wie wirken sich Funktionsweise und Struktur von digitalen Plattformen auf Unternehmen aus? Welche Konsequenzen haben Versuche der Markt­regu­lie­rung, wie der Digital Markets Act oder der Digital Service Act, für die Sicherheit und den Datenschutz von Unternehmen?

Das Ziel des DMA sind faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Markt und die Regulierung der Marktmacht großer Technologieunternehmen, sogenannter „Gatekeeper".(Bild:  Supatman - stock.adobe.com)
Das Ziel des DMA sind faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Markt und die Regulierung der Marktmacht großer Technologieunternehmen, sogenannter „Gatekeeper".
(Bild: Supatman - stock.adobe.com)

Große digitale Plattformen prägen unseren Alltag, darunter gehört Google zu den größten Plattformen und ist die dominierende Suchmaschine. Vor allem das umgebende Ökosystem von Google Maps bis Google Ads ist für Google von großer Bedeutung. Dies macht es für andere Anbieter sehr schwer zu konkurrieren. Digitale Plattformen wie Google sammeln umfangreiche Daten, unter anderem über das Verhalten und die Interaktionen der Nutzer. Das umfasst Suchanfragen, Klicks, Verweildauer auf Seiten, Likes, Shares und andere Nutzer-Interaktionen. Derartige personenbezogene Daten verarbeitet Google mit modernsten Technologien, unter anderem mit komplexen Algorithmen wie Deep Learning, um Services nützlicher und Ergebnisse persönlicher zu machen. Dadurch gelingt eine extrem hohe Präzision bei den Suchergebnissen. Riesige Datenmengen werden analysiert, um Muster und Präferenzen der Nutzer zu erkennen und darauf basierend Empfehlungen auszusprechen. Nutzer lassen sich sehr häufig in gewisse Richtungen „nudgen“, bspw. wird das erste Suchergebnis viel häufiger angeschaut und auch geklickt als nachfolgende Suchergebnisse. Gleichzeitig bilden große Gatekeeper-Plattforen die Infrastruktur, auf der Produkte und Dienstleistungen gehandelt werden und dienen dabei als Vermittler. Eine Charakteristik sind Such- und Filterfunktionen zur Navigation und das Auffinden spezifischer Produkte. Die Plattformbetreiber behalten sich absolute Diskretion bei der Gestaltung der Benutzeroberfläche vor – das heißt: Niemand weiß, wie die Algorithmen funktionieren. Die Art und Weise wie die Plattformen agieren, hat jedoch Auswirkungen auf die Nutzer und auch auf Unternehmen, die Dienstleiste der Plattformen nutzen.

Fehlende Transparenz: Das Google-Schutzschild

Die Nachvollziehbarkeit bei Suchergebnisseiten ist gering, da diese häufig individualisiert und durch die Vielzahl an Suchanfragen oder Nutzern auch kaum gespeichert werden können. Viele Webseitenbetreiber fühlen sich ausgeliefert gegenüber der Markmacht von digitalen Plattformen – eine geeignete Strategie, hier Erkenntnisse zu gewinnen, aus denen man Handlungsempfehlungen oder Strategien entwickeln kann, gibt es jedoch nur sehr selten.

Die einzigartige Entscheidungsarchitektur von Plattformen wie Google hat positive und negative Auswirkungen für Unternehmen. Vorrangig betreffen die Effekte der Entscheidungsarchitektur die Suchergebnisse und die Anzahl der Websitenzugriffe. Wer mit seinem Ranking zufrieden ist, profitiert von der Google-Intransparenz; wer unzufrieden ist, hat wenige Handlungsmöglichkeiten. Ein gutes Beispiel ist das Knowledge Panel von Google, das Suchfragen mit verifizierten Informationen aus dem Web beantwortet. Manchen Berichten zufolge hat dieses Angebot den Traffic zu Seiten wie Wikipedia vor einiger Zeit angeblich deutlich reduziert – bisher konnten diese Seiten dies aber kaum beeinflussen, weil Google schlicht als Wettbewerber eingeordnet wurde . Anfang 2024 klagten europäische Medienunternehmen, darunter auch Axel Springer, gegen unfaire und intransparente Praktiken im Bereich Adtech und Onlinewerbung.

Digital Markets Act (DMA) und Digital Service Act (DSA)

Die Stimmen von Privatpersonen, Unternehmen und Wettbewerbern wurden immer lauter und auch die Politik zeigt Problembewusstsein und greift mittlerweile ein: Der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Service Act (DAS) sind umfassende Gesetzesvorhaben der Europäischen Union.

Das Ziel des DMA sind faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Markt und die Regulierung der Marktmacht großer Technologieunternehmen, sogenannter „Gatekeeper". Das Gesetz ist zukunftsträchtig aufgestellt und kann jederzeit an neue Entwicklungen wie technologische Entwicklungen oder neue Marktpraktiken angepasst werden. Das Ziel des DSA ist es, einen sicheren und transparenten digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer besser geschützt werden. Er legt spezifische Anforderungen für verschiedene Kategorien von Online-Diensten fest, darunter Hosting-Dienste, Online-Plattformen und sehr große Online-Plattformen (VLOPs). Diese Anforderungen variieren je nach Größe und Rolle der Plattform im digitalen Ökosystem.

Die kohärente Durchsetzung der Regeln wird von der Europäischen Kommission gemeinsam mit den nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedsstaaten praktiziert. Plattformen müssen eng mit den nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Es werden spezielle Kontaktstellen eingerichtet, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zu erleichtern. Bei Missachtung drohen Geldstrafen von bis zu 6 Prozent (DSA) und bis zu 10 Prozent (DMA) des weltweiten Jahresumsatzes des Gatekeepers sowie bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes (DMA) bei fortgesetzten Verstößen.

Der EU-weite Digital Markets Act definiert Gatekeeper unter den großen digitalen Plattformen und setzt ein einheitliches Regelwerk um, das zukünftig für fairere Wettbewerbsbedingungen sorgen soll. Außerdem schafft die Einschränkung des Self-Preferencing, also das bevorzugte Weiterleiten auf Google-interne Seiten und Dienste, einen faireren Wettbewerb für Website-Betreiber und andere Plattformen.

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Der DMA und der Datenschutz

In Sachen Datenschutz stellt insbesondere der DMA einen Meilenstein dar. Verschiedene Maßnahmen sorgen für mehr Transparenz und Datensicherheit für Nutzer:

  • 1. Erhöhung der Transparenz: Der DMA verlangt von Gatekeepern, dass sie ihren Nutzern klar und verständlich mitteilen, wie ihre Daten gesammelt, verarbeitet und genutzt werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen detailliertere Informationen über ihre Datenschutzpraktiken bereitstellen müssen.
  • 2. Datensharing-Beschränkungen: Gatekeeper dürfen personenbezogene Daten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer zwischen verschiedenen Diensten teilen. Dies soll verhindern, dass Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen, indem sie Daten aus verschiedenen Diensten kombinieren.
  • 3. Interoperabilität und Datenportabilität: Der DMA fördert die Interoperabilität und Datenportabilität, was es Nutzern ermöglicht, ihre Daten einfach von einer Plattform zur anderen zu übertragen. Dies stärkt die Kontrolle der Nutzer über ihre eigenen Daten und fördert den Wettbewerb.
  • 4. Verbot von irreführenden Designelementen: Der DMA verbietet die Verwendung von irreführenden Designelementen, die Nutzer dazu verleiten, mehr persönliche Daten preiszugeben oder ungewollte Aktionen durchzuführen. Dies erhöht den Schutz der Nutzerdaten und stärkt die informierte Einwilligung. In der Umsetzung betrifft dieses Verbot speziell auch „Dark Patterns“ und wird im DSA konkreter ausgeführt.
  • 5. Erhöhte Rechenschaftspflicht: Gatekeeper müssen regelmäßig Berichte über ihre Datenschutzpraktiken und die Einhaltung der Vorschriften des DMA vorlegen. Dies sorgt für eine größere Rechenschaftspflicht und ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, die Einhaltung der Vorschriften besser zu überwachen.

Neben all den Vorteilen, die mehr Transparenz mit sich bringt, gibt es jedoch auch einen Nachteil: Google setzt bisher stark auf die Bequemlichkeit der Nutzer – wenn Dienste praktisch sind, schauen die meisten Nutzer in Sachen Datenschutz nicht so genau hin. Der DMA macht es nun erforderlich, dass Nutzer aktiv der Datennutzung zustimmen bzw. verhindern einige der gängigen Service-Leistungen. Google wird in Zukunft nicht mehr im selben Umfang Daten sammeln und Profile erstellen können, daher müssen über kurz oder lang die personalisierten Empfehlungen an Treffsicherheit nachlassen.

Der DSA und das Grundgesetz

Der Digital Services Act implementiert Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten und verpflichtet die Server-Betreiber und Plattformen dagegen vorzugehen. Damit sollen einheitliche Schutzstandards geschaffen werden und Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden. Für die Gatekeeper ist das nachteilig, denn sie tragen die Kosten, die für die Umsetzung der neuen Regeln notwendig sind und könnten so versucht sein, aus der EU abzuwandern und günstigere Standorte zu wählen. Hier die wichtigsten Konsequenzen des DSA:

  • 1. Transparenz und Rechenschaftspflicht: Plattformen müssen Transparenzberichte veröffentlichen, die Details über die Moderation von Inhalten, die Anzahl der entfernten Inhalte und die angewendeten Maßnahmen enthalten. Dies soll die Rechenschaftspflicht erhöhen und Nutzern und Aufsichtsbehörden einen besseren Einblick in die Aktivitäten der Plattformen geben.
  • 2. Schnellere Reaktion auf illegale Inhalte: Der DSA verpflichtet Plattformen dazu, effizienter auf Hinweise über illegale Inhalte zu reagieren. Es werden klare Verfahren für die Meldung und Entfernung solcher Inhalte festgelegt, um sicherzustellen, dass illegale Inhalte schnell und effektiv behandelt werden.
  • 3. Verbraucherschutz und Werbung: Der DSA stärkt den Schutz der Verbraucherrechte, insbesondere im Hinblick auf personalisierte Werbung. Plattformen müssen den Nutzern klar mitteilen, wenn sie personalisierte Werbung sehen, und die Kriterien offenlegen, nach denen diese Werbung angezeigt wird. Zudem wird der Einsatz manipulativer Techniken wie Dark Patterns eingeschränkt.
  • 4. Verantwortung der Plattformen für ihre Inhalte: Der DSA stellt klar, dass Plattformen nicht für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte haftbar gemacht werden, solange sie sich an die festgelegten Regeln halten und illegale Inhalte nach Benachrichtigung umgehend entfernen. Dies soll einen fairen Rahmen für die Moderation von Inhalten schaffen.
  • 5. Schutz der Grundrechte: Der DSA betont den Schutz der Grundrechte, einschließlich der Meinungsfreiheit und des Datenschutzes. Plattformen müssen sicherstellen, dass ihre Maßnahmen zur Moderation von Inhalten diese Rechte respektieren und nicht unverhältnismäßig einschränken.

Der Schutz des Nutzers steht im Zentrum des DSA – und doch sehen nicht alle Nutzer einen Vorteil in der Reglementierung. Der DSA hat eine Debatte über Zensur im digitalen Raum entfacht: Einige Nutzer sehen ihre Meinungsfreiheit bedroht, wenn gegen Hass uns Hetze vorgegangen werden soll.

Fazit

Für die regulierten Unternehmen ist das DMA zum einen ein Kostenthema und zum anderen eine erhebliche Einschränkung hinsichtlich der Geschäftsmodelle, um den Konkurrenzkampf zu beleben. Für potenzielle kleine Wettbewerber, die mit den großen regulierten Unternehmen konkurrieren wollen, bleibt es abzuwarten, ob es diesen leichter fällt, hier in den Wettbewerb einzutreten. Es bleibt zu beobachten, wie weit diese Regulierung Marktzutrittsbarrieren abbaut. Für Webseitenbetreiber wird es spannend zu beobachten, wie sich das Design der Rankings und Nutzeroberflächen verändert, ob es hier zu mehr oder weniger Wettbewerb kommt.

Insgesamt erfordern der DMA und DSA von Unternehmen und ihren Security- und Compliance-Beauftragten proaktive Maßnahmen zur Anpassung und Überwachung ihrer Prozesse und Systeme – sei es als Nutzer oder als Wettbewerber von digitalen Plattformen. Sie müssen im Umgang mit digitalen Plattformen dafür sensibilisieren, dass niemals vertrauliche Informationen an Plattformen gegeben werden, sofern diese nicht vertraglich geschützt sind und die Server in Europa unter Europäisches Recht fallen. Dies stellt eine bedeutende Herausforderung dar, bietet jedoch auch die Möglichkeit, das Vertrauen der Mitarbeitenden zu stärken und langfristig eine sicherere und transparentere digitale Umgebung zu schaffen.

Über den Autor: Alexander Stolte, Doktorand am Center for Digital Transformation am TUM Campus Heilbronn, hat untersucht, wie sich die Struktur der Plattformen auf die Nutzerinnen und Nutzer auswirkt und welche Möglichkeiten der Marktregulierung es gibt.

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