Digitale Resilienz stärken IT-Security profitiert vom neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ein Gastbeitrag von Ari Albertini 4 min Lesedauer

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Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit zur Pflicht und bietet gleichzeitig eine Chance für bessere Cybersicherheit. Unternehmen, die Zugänglichkeit und IT-Security kombinieren, schaffen robustere Systeme, vermeiden Bußgelder und stärken die digitale Resilienz. Fünf Schritte zeigen, wie daraus Wettbewerbsvorteile entstehen.

Digitale Sicherheit funktioniert nur dann lückenlos, wenn alle Menschen unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten Zugang zu Schutzmechanismen haben.(Bild: ©  Rawf8 - stock.adobe.com)
Digitale Sicherheit funktioniert nur dann lückenlos, wenn alle Menschen unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten Zugang zu Schutzmechanismen haben.
(Bild: © Rawf8 - stock.adobe.com)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und verändert die digitale Landschaft in Deutschland grundlegend. Auf den ersten Blick erscheint das Gesetz lediglich wie eine weitere Regulierungsmaßnahme unter vielen. Doch hinter den An­for­de­rung­en an digitale Zugänglichkeit verbirgt sich weit mehr: eine strategische Chance, IT-Sicherheit und Inklusion gemeinsam zu denken und dadurch Systeme robuster, nutzerfreundlicher und zukunftsfähiger zu gestalten. Barrierefreiheit und Cybersicherheit sind keine Gegensätze, sondern ergänzen sich zu einem starken Fundament für digitale Resilienz.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen künftig so zu gestalten, dass sie von möglichst vielen Menschen uneingeschränkt nutzbar sind. Diese Vorgabe richtet sich insbesondere an Unternehmen, die digitale Produkte wie Computer, Selbstbedienungsterminals oder E-Book-Reader sowie digitale Dienstleistungen wie Online-Shops, Online-Banking oder Telekommunikationsdienste für Verbraucher bereitstellen. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro – allerdings nur, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen.

Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Sanktionen: Neben Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro drohen Reputationsschäden und Wettbewerbsnachteile, etwa durch Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

Barrierefreiheit stärkt digitale Resilienz

Während viele Unternehmen in der Verpflichtung zu Barrierefreiheit zunächst einen zusätzlichen Aufwand sehen, zeigt sich bei genauerem Hinsehen: Barrierefreie Systeme sind vielfach robuster – auch in sicherheits­relevanter Hinsicht. Denn digitale Exklusion entsteht oft genau dort, wo technische Schutzmaßnahmen nicht für alle Menschen zugänglich oder verständlich sind. Wer also Cybersicherheit ernst nimmt, muss auch die Perspektiven von Menschen mit Einschränkungen mitdenken.

Für Anbieter von modernen Security-Lösungen bedeutet die digitale Barrierefreiheit mehr als nur Kontrast- oder Schriftgrößenanpassungen. Schnittstellen mit kritischen Funktionen wie der Authentifizierung, Passwortverwaltung, Navigation durch Sicherheitseinstellungen oder der Nutzerführung bei Fehlermeldungen rücken besonders in den Fokus. Neue Lösungen müssen von Anfang an so konzipiert werden, dass sie allen Nutzern offenstehen. Unternehmen gewährleisten dies durch alternative Authentifizierungsverfahren wie barrierefreien Tokens und biometrische Verfahren oder individuell anpassbare Authentifizierungswege.

Es gilt, Schutzmechanismen zu entwickeln, die technisch wirksam und zugleich verständlich sowie zugänglich sind. Systeme müssen sowohl per Screenreader als auch mit Tastatur oder per Touchbedienung zuverlässig funktionieren. Inhalte wie Warn­hinweise oder sicherheits­relevante Dialoge müssen klar strukturiert und verständlich formuliert sein – auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Sehbehinderungen. Durch die regelmäßige Überprüfung in Form von Tests mit Betroffenen werden Schwachstellen frühzeitig erkannt und können schnell behoben werden.

Fünf Maßnahmen für Barrierefreiheit und Sicherheit

Unternehmen, die jetzt handeln, können aus dem vermeintlichen Zwang einen strategischen Vorsprung machen. Die folgenden fünf Schritte helfen, Barrierefreiheit und Security sinnvoll zu verzahnen:

  • 1. Zugänglichkeit und Security-by-Design vereinen: Schon in der Konzeption und Entwicklung sollten beide Dimensionen als gleichwertige Designprinzipien berücksichtigt werden.
  • 2. Standards und Richtlinien integrieren: Die WCAG 2.1 für Barrierefreiheit und die BSI-Grundschutzkataloge für IT-Sicherheit sind keine Gegensätze – sie ergänzen sich ideal.
  • 3. Betroffene Nutzergruppen in Tests einbinden: Usability-Tests mit Menschen mit Einschränkungen decken Schwachstellen auf, die durch technische Prüfungen allein oft verborgen bleiben.
  • 4. Barrierefreie Sicherheitsmechanismen einbauen: Durch Audioversionen, variabel wählbare Authentifizierungsverfahren oder Hinweise und Fehlermeldungen, die in einfacher Sprache formuliert sind, stellen sich Anbieter inklusiv auf.
  • 5. Awareness für Barrierefreiheit fördern: Nicht nur IT-Teams, auch Produktverantwortliche sowie Experten für UX und Legal sollten geschult sein.

Wirtschaftlicher Nutzen statt Pflichtübung

Barrierefreie Gestaltung ist nicht nur ein ethisches oder rechtliches Muss – sie bringt wirtschaftliche Vorteile. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote für alle zugänglich machen, erschließen neue Zielgruppen, verringern Supportkosten durch bessere Usability und erhöhen ihre Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen. Denn auch im öffentlichen Sektor wird das Thema zum entscheidenden Kriterium: Ausschreibungen auf Bundes- und Landesebene verlangen zunehmend den Nachweis barrierefreier Gestaltung. Das gilt insbesondere für sicherheitskritische Systemen in Schulen, Verwaltungen oder Krankenhäusern.

Darüber hinaus zahlt Inklusion positiv auf die Marke ein: Sie stärkt die Kundenzufriedenheit, verbessert das Unternehmensimage und erhöht die Attraktivität für qualifizierte Fachkräfte insbesondere im umkämpften Tech-Sektor.

Zukunftssicherheit durch Inklusion

Digitale Sicherheit funktioniert nur dann lückenlos, wenn alle Menschen unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten Zugang zu Schutzmechanismen haben. Deshalb ist Barrierefreiheit keine Nebensache, sondern integraler Bestandteil zukunftssicherer IT-Architekturen.

Unternehmen, die 2025 digitale Teilhabe und Sicherheit gemeinsam denken, werden den geltenden gesetzlichen Anforderungen gerecht. Darüber hinaus entwickeln sie Lösungen, die Vertrauen fördern, gesellschaftliche Verantwortung widerspiegeln und langfristig wettbewerbsfähig sind.

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Barrierefreiheit und Cybersicherheit sind zwei Seiten derselben Medaille. Wer als Unternehmen beide Aspekte konsequent zusammen denkt, schafft digitale Lösungen, die nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch nachhaltig Vertrauen schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit sichern.

Über den Autor: Ari Albertini ist CEO bei FTAPI.

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