Beraten, kontrollieren, Rechtsklarheit schaffen BfDI stellt 34. Tätigkeitsbericht vor

Quelle: Pressemitteilung 4 min Lesedauer

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Mit einem Plus von 36 Prozent gab es 2025 deutlich mehr eingehende Fälle bei der BfDI als 2024, darunter auch Beschwerden. Dennoch setzte Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider vor ihrem Rücktritt zahlreiche Projekte um, die sie im 34. Tätigkeitsbericht vorstellt.

2025 gab es viele Themen und Aufgaben, die die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beschäftigt haben. (Bild:  Gemini / Vogel IT-Medien GmbH / KI-generiert)
2025 gab es viele Themen und Aufgaben, die die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beschäftigt haben.
(Bild: Gemini / Vogel IT-Medien GmbH / KI-generiert)

Anfang Mai übergab die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, ihren 34. Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Deutschen Bundestages Julia Klöckner. Der diesjährige Bericht verdeutliche, vor welchen Herausforderung die Datenschutzaufsicht stehe. Sie müsse Orientierung geben, wirksam kontrollieren und neue technologische Entwicklungen einordnen. „Datenschutz ist Ver­trau­ens­anker in einer Zeit, in der Vertrauen zunehmend verloren geht. Nicht Datenschutz hemmt Innovation, sondern Rechtsunsicherheit. Es ist die Aufgabe von Gesetzgeber und Aufsicht gleichermaßen, diese Rechtsunsicherheit zu minimieren“, kommentiert Specht-Riemen­schnei­der. „Wir zeigen, welche Datenverarbeitungen unter welchen Voraussetzungen möglich sind, statt nur zu sagen, was nicht geht. Gleichzeitig schreiten wir dort effektiv ein, wo Daten­schutz­recht verletzt wird.“

Datenschutzbeschwerden haben sich verdoppelt

Insgesamt verzeichnete die BfDI in ihrem 34. Bericht, der das Jahr 2025 abbildet, 11.824 Eingaben, darunter auch Beschwerden und Anfragen zum Datenschutz. Das waren rund 36 Prozent Eingaben mehr als im Vorjahr und rund 52 Prozent mehr als 2023. Die Zahl der Beschwerden hat sich innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt. Dieser Anstieg zeige, dass immer mehr Menschen von ihren Rechten Gebrauch machen und erwarten, dass Daten­schutz­aufsicht ihnen dabei hilft, ihre Rechte gegenüber Unternehmen, Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen durchzusetzen.

Projekte und Schwerpunkte der BfDI

Im vergangenen Jahr war es das Ziel der BfDI gewesen, frühzeitig mehr Rechtsklarheit zu schaffen und Datenschutz praxisnäher zu vermitteln. Dafür hat sie mehrere neue Formate vorangebracht. Dazu gehören das ReguLab als BfDI-eigene Datenschutz-Sandbox, das Datenbarometer mit repräsentativen Bevölkerungsbefragungen und der Strategic-Foresight-Prozess, aktuell konkret zu Neurodaten.

Ein weiterer Schwerpunkt war 2025 der Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Mit ihrer KI-Handreichung hat die BfDI aufgezeigt, wie KI-Tools datenschutzkonform in der Bundes­ver­waltung eingesetzt werden können. „Wer Datenschutzrecht einhalten will, sollte dazu befähigt werden. Unsere neuen Formate schaffen Orientierung für Verwaltung, Forschung und digitale Innovationsprojekte und helfen uns zugleich, Regierung und Gesetzgeber evidenzbasierter zu beraten“, so Specht-Riemenschneider. „Die Arbeit mit externen Fachleuten aus unter­schied­lichen Forschungsbereichen sowie mit erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern hat uns 2025 wichtige Impulse gegeben.“

Neben der Beratung soll auch die konsequente Kontrolle ein Kernauftrag der BfDI bleiben. Im Jahr 2025 habe die Behörde eigenen Angaben nach 80 Vor-Ort-Kontrollen sowie 40 schriftliche Kontrollen durchgeführt. Insgesamt habe sie 129 aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Ein vielbeachtetes Beispiel war das Verfahren gegen die Vodafone GmbH. Die BfDI verhängte zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro, unter anderem wegen unzureichender Kontrolle von Partneragenturen und Sicherheitsmängeln bei Authentifizierungsprozessen.

Zudem habe die BfDI 2025 die zentralen Digitalprojekte der Bundesregierung konstruktiv-kritisch begleitet, darunter die EUDI-Wallet und die Deutschland-App. „Gute Ver­wal­tungs­di­gi­talisierung gelingt dort, wo sie Menschen den Alltag erleichtert und gleichzeitig Grundrechte gewahrt bleiben“, ordnet die BfDI die aktuellen Vorgänge in der Verwaltungsdigitalisierung ein. „Bei der EUDI-Wallet kommt es insbesondere darauf an, dass datensparsame Verfahren wie Zero-Knowledge-Nachweise ermöglicht werden. So muss etwa bei einem Altersnachweis nicht das gesamte Identitätsprofil offengelegt werden. Auch für eine grundrechtsschonende Alters­verifikation im Netz kann eine entsprechend ausgestaltete Wallet ein sinnvoller Baustein sein.“ Verfahren, bei denen das Alter über biometrische Analysen geschätzt wird, sieht die BfDI dagegen kritisch.

Ein weiterer Schwerpunkt lag 2025 auf Gesundheitsdaten. Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) sieht die BfDI Potenzial für bessere, grundrechtskonforme Versorgung und Forschung, wenn Datenschutz, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit zusammengedacht werden. Das BfDI-Datenbarometer habe gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger der ePA offen gegen­überstehen, zugleich aber noch Informationsbedarf besteht. Viele gesetzlich Versicherte würden nicht wissen, dass für sie bereits eine ePA angelegt wurde, sofern sie nicht wider­sprochen haben. Auch mit dem ReguLab setzt die BfDI im Gesundheitsbereich an: Im ersten Durchgang gehe es um die Frage, wie Krankenkassen grundrechtsschonend von der Regelung des § 25b SGB V für die Prävention von Gesundheitsrisiken Gebrauch machen können. Ziel sei es, Datenschutzfragen zu klären, bevor entsprechende Angebote in der Praxis starten.

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Besorgt blicke die BfDI auf Entwicklungen im Sicherheitsbereich. Dazu zählen Debatten über IP-Adressenspeicherung, digitale Ermittlungsbefugnisse, die sogenannte Chatkontrolle und vor allem die geplante Reform der Aufsicht über die Nachrichtendienste. Eine Verlagerung der Datenschutzaufsicht über die Nachrichtendienste zum Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) würde aus Sicht der BfDI weder Aufwand reduzieren noch Kontrolle verbessern. Beim UKRat müsste datenschutzrechtliche Expertise parallel aufgebaut werden, die bei der BfDI bereits vorhanden sei. Zudem ginge der Gesamtblick der BfDI auf die Datenverarbeitungen der Sicherheitsbehörden des Bundes verloren, beispielsweise auf Datenflüsse zwischen Nach­rich­tendiensten und Polizeien. Einfacher und kostengünstiger sei es, klare gesetzliche Regeln für einen konkreten fachlichen Austausch zwischen BfDI und UKRat zu schaffen. Das würde auch Doppelkontrollen effektiv vermeiden.

Auch die Informationsfreiheit bleibe aus Sicht der BfDI ein zentrales Demokratie- und Vertrauensthema. 2025 hat die BfDI die Internationale Konferenz der Infor­ma­tions­frei­heitsbeauftragten (ICIC) in Berlin ausgerichtet. Dabei wurde mit dem European Network for Transparency and Right to Information (ENTRI) ein neues europäisches Netzwerk für Trans­parenz und Informationsfreiheit gegründet, dessen Vorsitz die BfDI übernommen hat. Zum 20-jährigen Bestehen des Informationsfreiheitsgesetzes wirbt die BfDI dafür, den Zugang zu amtlichen Informationen nicht zu schwächen, sondern in das digitale Zeitalter weiter­zu­ent­wickeln.

Im März 2026 hatte Prof. Dr. Specht-Riemenschneider aus gesundheitlichen Gründen ihren Rücktritt angekündigt. Eine Nachfolge für das Amt der BfDI ist bisher nicht bekannt gegeben.

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