Digitale Identitäten Bundesregierung plant staatliche EUDI-Wallet

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

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Die Entscheidung steht: In Deutschland wird die eIDAS-Verordnung durch eine staatliche EUDI-Wallet umgesetzt, gleichzeitig soll die Entwicklung nicht-staatlicher Angebote ermöglicht werden.

Als erste Kernfunktion der staatlichen EUDI-Wallet soll die Identifizierung umgesetzt werden, indem der Online-Ausweis auf das Smartphone übertragen wird.(©  growth.ai - stock.adobe.com / KI-generiert)
Als erste Kernfunktion der staatlichen EUDI-Wallet soll die Identifizierung umgesetzt werden, indem der Online-Ausweis auf das Smartphone übertragen wird.
(© growth.ai - stock.adobe.com / KI-generiert)

Wie grundlegend die digitale Identifikation ist, zeigte in diesem Jahr wieder der eGovernment Monitor: 52 Prozent der Befragten nannten als Grund gegen eine (intensivere) Nutzung von Online-Diensten, dass sie sich dafür digital ausweisen müssten. Daher ist es eine gute Nachricht, dass die Bundesregierung sich nun für die Entwicklung einer staatlichen digitalen Brieftasche entschieden hat.

Mit dieser europäischen Brieftasche für die digitale Identität, der EUDI-Wallet, sollen sich Bürgerinnen und Bürger künftig EU-weit per Smartphone digital ausweisen, ihre Identitätsdaten und amtliche Dokumente digital speichern und präsentieren können sowie per qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnen können – gegenüber Behörden, aber auch zum Beispiel bei Bewerbungen oder beim Onlinebanking.

Im ersten Schritt soll die Identifizierung ermöglicht werden, indem der Online-Ausweis auf das Smartphone übertragen wird. „Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Identität schnell, sicher und unkompliziert direkt über ihr Smartphone nachweisen können – ohne eine zusätzliche Karte oder ein Lesegerät“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Grundlage für die Entscheidung ist die novellierte eIDAS-Verordnung, die im Februar 2024 im Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Diese Verordnung verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bis 2027 zumindest eine EUDI-Wallet kostenfrei bereitzustellen. Dabei haben sie grundsätzlich drei Optionen: Sie können eine staatliche Wallet selbst entwickeln, beauftragen oder aber unabhängig entwickelte Lösungen nutzen, die entsprechend anerkannt werden müssen.

Offener Architektur- und Konsultationsprozess

Für die Entwicklung dieser digitalen Identitäten in Deutschland hat das Bundesinnenministerium bereits im Juni 2023 einen Architektur- und Konsultationsprozess initiiert, um Verbände, zivilgesellschaftliche Organisationen, Unternehmen, Wissenschaft und weitere Partner aus Staat und Verwaltung mit einzubinden. In diesem Rahmen finden weiterhin fortlaufend Konsultationen statt; Ideen, Konzepte und Code werden über die Plattform openCoDE öffentlich zur Kommentierung und zur Diskussion gestellt. Bundes-CIO Dr. Markus Richter erläuterte dazu via LinkedIn: „Dabei haben wir uns nach intensiver Prüfung und in Abstimmung mit BSI und BfDI für die Umsetzung einer der sechs diskutierten Architektur-Varianten für die Personenidentifizierungsdaten entschieden, die auf einen Hardware-Sicherheitsanker in der Cloud und auf signierte Daten setzt (im Architekturentwurf als Variante C‘ bezeichnet).“

Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und das BSI werden die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet nun umsetzen. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen für nicht-staatliche Anbieter geschaffen werden, eigene EUDI-Wallets entwickeln und anerkennen lassen zu können.

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