Arbeitnehmer klagt Pharmakonzern zieht Stundenkonto ins Minus nach Cyberangriff

Von Melanie Staudacher 2 min Lesedauer

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Nach einer Cyberattacke zog der Pharmakonzern Siegfried Arbeitsstunden vom Konto seiner Beschäftigten ab. Ein Mitarbeiter klagte – und bekam Recht: Die Ausfälle zählen zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers.

Obwohl die Mitarbeiter des Pharmakonzerns Siegfried arbeiten wollten, ließen die Umstände eines Cyberangriffs dies nicht zu. Dennoch wollte der Arbeitgeber ihnen die Stunden vom Gleitzeitkonto abziehen.(Bild:  Sharp Business Systems)
Obwohl die Mitarbeiter des Pharmakonzerns Siegfried arbeiten wollten, ließen die Umstände eines Cyberangriffs dies nicht zu. Dennoch wollte der Arbeitgeber ihnen die Stunden vom Gleitzeitkonto abziehen.
(Bild: Sharp Business Systems)

Das Schweizer Pharmaunternehmen Siegfried wurde im Jahr 2021 das Opfer einer Cyberattacke. Daraufhin stand mehrere Wochen lang die Produktion still. Bis alle Systeme wieder funk­tio­nier­ten und die Betriebsprozesse wiederhergestellt waren, wurden die Mitarbeitenden nach Hause geschickt – es gab für die Nicht-IT-Experten unter ihnen schließlich nichts zu tun. Einer von ihnen habe daraufhin seinen Arbeitgeber verklagt. Der Grund sei gewesen, dass Siegfried die Zeit, die die Mitarbeitenden nicht gearbeitet haben, ihnen vom Arbeitszeitkonto abgezogen habe.

Wie das „Zofinger Tagblatt“ berichtete, habe der Großkonzern die anfallenden Minusstunden aufgeteilt, sodass die Gleitzeitkonten der Angestellten mit der Hälfte belastet wurden, die an­de­re Hälfte seien von Siegfried übernommen worden. Aus diesem Grund seien die Arbeits­zeit­konten verschiedener Mitarbeitender ins Minus gerutscht, was ein Mitarbeiter so nicht hin­neh­men haben wolle. Er sei gegen Siegfried vor das Arbeitsgericht Zofingen gezogen – und habe teilweise Recht erhalten.

Arbeitnehmer gewinnt vor Gericht gegen Siegfried

Wie das Obergericht der Schweiz daraufhin im März 2024 entschieden habe, dürfen die Stunden den Mitarbeitenden nicht abgezogen werden. Es sei nicht rechtens, dass die Gleitzeitkonten ins Minus fallen, da ein sogenannter Annahmeverzug von Seiten des Arbeitgebers vorliege.

Da der Cyberangriff aus dem Jahr 2021 und seine Auswirkungen auf die internen Prozesse und Abläufe unter das Betriebsrisiko des Arbeitgebers fallen, sei es die Pflicht des Konzerns, die abgezogenen Stunden dem – mittlerweile ehemaligen – Mitarbeiter wieder gutzuschreiben. Dies sei in Form von einer Auszahlung geschehen. Gegenüber der Zeitschrift „Workzeitung“ habe Siegfried geäußert, dass das Unternehmen selbst, die Maßnahme zur Bewältigung der Cyberattacke für notwendig und angemessen gehalten habe. Die anderen Mitarbeitenden würden ihre Stunden nur zurück erhalten, sofern sie diese ausdrücklich zurückfordern würden.

Und wie ist die Gesetzeslage in Deutschland?

Juristen sind der Meinung, dass auch in Deutschland Cyberangriffe unter das Betriebsrisiko fallen. Zwar gibt es keine spezifischen Aussagen, die Cyberangriffe als Betriebsrisiko definieren, doch laut Paragraph 615 des Bürgerlichen Gesetzbuchs müssen die Gehälter der Mitarbei­tenden bei Annahmeverzug der angebotenen Arbeitskraft und bei Betriebsrisiko weiterbezahlt werden. Auch müssen weder Minus­stunden aufgebaut noch Urlaub genommen werden. Dieses Gesetz soll den Arbeitnehmer schützen, wenn dieser zwar arbeitsfähig ist, seine Arbeitskraft jedoch aus Gründen, die im Risikobereich des Arbeitgebers liegen, von diesem nicht angenommen oder ermöglicht wird.

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