Update: Erste Schadensersatzforderungen BVG leidet unter Cyberangriff auf IT-Dienstleister

Aktualisiert am 20.06.2025 Von Melanie Staudacher 2 min Lesedauer

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Die Berliner Verkehrsbetriebe wurden zwar nicht selbst Opfer einer Cyberattacke, bekommen dennoch die Folgen zu spüren. Nachdem Kundendaten infolge eines unbefugten Zugriffs auf ihren IT-Dienstleister abgeflossen sind, fordern die ersten BVG-Kunden Schadensersatz.

145 Personen, die ein Abo bei der BVG bezogen haben und von dem Datenleck betroffen sind, haben nun eine Schadensersatzforderung eingereicht.(Bild:  Dall-E / Vogel IT-Medien GmbH / KI-generiert)
145 Personen, die ein Abo bei der BVG bezogen haben und von dem Datenleck betroffen sind, haben nun eine Schadensersatzforderung eingereicht.
(Bild: Dall-E / Vogel IT-Medien GmbH / KI-generiert)

182.295 Daten von rund 18.000 Kunden sind von einem Datenschutzvorfall bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) betroffen. Cyberkriminelle konnten personenbezogene Daten wie Namen, Postanschriften, E-Mail-Adressen sowie Kunden- und Vertragsdaten stehlen. Doch die BVG war nicht direkt angegriffen worden, sondern die Richard Scholz GmbH, der IT-Dienstleister des Verkehrsunternehmens. Sensible Informationen wie Kontodaten und Passwörter seien nicht von dem Datenklau betroffen, wie Doreen Krenz, die Geschäftsführerin von Richard Scholz, gegenüber LTO sagte. Eine Lösegeldforderung von Seiten der Angreifer habe es nicht gegeben.

145 Schadensersatzansprüche

Am 7. April 2025 waren die Mitarbeitenden von Richard Scholz nicht mehr in der Lage, auf interne Server zuzugreifen. Wie die BVG berichtet, sei sie erst Ende April von ihrem Dienstleister über den Vorfall informiert. Am 30. April habe die Meldung bei der zuständigen Datenschutzbehörde gefolgt, am 9. Mai informierte die BVG die betroffenen Kunden über den Diebstahl ihrer Daten schriftlich per Post. Nun besteht für die Betroffenen die sehr realistische Gefahr, Phishing-E-Mails zu erhalten. Deshalb empfiehlt die BVG auf ungewöhnliche Aktivitäten und Nachrichten zu achten und vorsorglich das Passwort für das BVG-Konto zu ändern. Somit ist fast ein Monat vergangen, bis die Kunden darüber informiert wurde, dass sie von einem Datendiebstahl betroffen sind, und Handlungsempfehlungen an die Hand bekommen haben.

Nun haben der BZ zufolge 145 Personen aufgrund des Abflusses ihrer persönlichen Daten eine Schadensersatzklage eingereicht. Grundlage für die Forderungen ist Artikel 82 Absatz 1 der DSGVO, der den Anspruch auf Schadenersatz ermöglicht, auch wenn kein materieller Schaden entstanden ist. Beim Diebstahl von Daten spricht der Gesetzgeber hier von einem immateriellen Schaden, da die Betroffenen dadurch keine Kontrolle mehr über ihre Informationen haben. Dass nicht nur der IT-Dienstleister Richard Scholz haftbar gemacht werden könnte, sondern auch die Berliner Verkehrsbetriebe, klärt der darauffolgende Absatz: „Jeder an einer Verarbeitung beteiligte Verantwortliche haftet für den Schaden, der durch eine nicht dieser Verordnung entsprechende Verarbeitung verursacht wurde.“ Wie Krenz gegenüber LTO bestätigte, sei das Unternehmen auf mögliche Ersatzansprüche vorbereitet.

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