Risiken für den Datenschutz Bodycams in Zügen brauchen klare Bedingungen

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Die Kamera läuft. Doch wer entscheidet, wann? Datenschützer warnen vor Risiken für Unbeteiligte. Unter welchen Regeln sie sich Bodycams für Bahn­beschäftigte dennoch vorstellen können.

Bahnchefin Evelyn Palla kündigte an, die freiwillige Ausstattung mit Bodycams noch in diesem Jahr auf alle Beschäftigte mit Kundenkontakt ausweiten zu wollen. (Bild:  Dall-E / Vogel IT-Medien GmbH / KI-generiert)
Bahnchefin Evelyn Palla kündigte an, die freiwillige Ausstattung mit Bodycams noch in diesem Jahr auf alle Beschäftigte mit Kundenkontakt ausweiten zu wollen.
(Bild: Dall-E / Vogel IT-Medien GmbH / KI-generiert)

Mit Blick auf Pläne zur flächendeckenden Ausstattung von Bahnbeschäftigten mit Bodycams haben Datenschützer davor gewarnt, die Überwachung ohne Einschränkungen zu erlauben. Der Einsatz stelle einen „starken Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen“ dar, sagte der hessische Landesdatenschutzbeauftragte, Alexander Roßnagel, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Die Aufnahme sei „nur anlassbezogen zulässig und muss auf das geringstmögliche Maß re­du­ziert sein“, sagte Roßnagel. Er ist als hessischer Beauftragter für die in Frankfurt sitzenden Tochterunternehmen DB Fernverkehr und DB Regio zuständig. Die Daten dürften nur in berechtigten Fällen verwertet werden. Um die Beschäftigten dennoch mit Bodycams zu schützen, brauche es daher einen „angemessenen Ausgleich“.

Auch unschuldige Personen im Fadenkreuz?

Die Stiftung Datenschutz lehnt eine dauerhafte Aufzeichnung ebenfalls klar ab. „Ein solcher Einsatz trägt weiter zu einer mehr und mehr lückenlosen Videoüberwachung der Bevölkerung bei“, sagte die wissenschaftliche Leiterin der von der Bundesregierung gegründeten Stiftung, Kirsten Bock, dem RND.

Das führe dazu, dass „auch unbescholtene Personen – quasi als 'Beifang' – aufgezeichnet werden“. Da Polizeibehörden zunehmend Bild- und Tonmaterial weiterverwerten würden, steige das Risiko, dass Personen „unschuldig in das Fadenkreuz von Ermittlungen gelangen können und sich gegebenenfalls gegen Indizien verteidigen müssen“, so Bock.

Vorschlag: Bodycams nur transparent und bei Gefahren einsetzen

Komplett lehnen die Datenschützer die Einführung von Bodycams aber nicht ab. Sie schlugen stattdessen klare Regeln vor. Roßnagel sprach sich dafür aus, dass Bodycams nur anlassbezogen aufzeichnen sollten, etwa in „eskalierenden Situationen“. Die Aufzeichnung müsse stets durch das Personal aktiviert und deaktiviert werden.

Bock sprach sich dafür aus, dass die Beschäftigten mit dem Einsatz offen umgehen sollten. „Beim Einschalten ist grundsätzlich darauf hinzuweisen: Ich schalte jetzt die Kamera ein“, schlug sie vor.

Beim sogenannten Sicherheitsgipfel am Freitag den 13. Februar 2026 hatte Bahnchefin Evelyn Palla angekündigt, die freiwillige Ausstattung mit Bodycams noch in diesem Jahr auf alle Beschäftigte mit Kunden­kon­takt ausweiten zu wollen. Zuvor galt das nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Regional­verkehr. Hintergrund war der Tod eines 36 Jahre alten Zugbegleiters in Rheinland-Pfalz, der in der vergangenen Woche bei einer Ticketkontrolle von einem Fahrgast attackiert worden war.

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