Umfrage von Bitkom Deutsche Innovation scheitert am Datenschutz

Quelle: Pressemitteilung 3 min Lesedauer

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Zwei Drittel der deutschen Unternehmen fühlen sich von den Pflichten, die der Datenschutz mit sich bringt um ihre Innovationsprojekte gebracht. Der Bitkom empfindet die Pläne der EU, die für Erleichterung sorgen sollen, als ungenügend.

In vielen deutschen Unternehmen hat der Datenschutz dem Bitkom zufolge Innovationsprojekte nicht nur gestoppt, sondern komplett verhindert.(Bild:  contrastwerkstatt - stock.adobe.com)
In vielen deutschen Unternehmen hat der Datenschutz dem Bitkom zufolge Innovationsprojekte nicht nur gestoppt, sondern komplett verhindert.
(Bild: contrastwerkstatt - stock.adobe.com)

Im Vergleich zu 2024 waren strenge Datenschutzvorgaben in diesem Jahr schon jetzt deutlich häufiger der Grund, warum Innovationsvorhaben gestoppt wurden.(Bild:  Bitkom Research 2025)
Im Vergleich zu 2024 waren strenge Datenschutzvorgaben in diesem Jahr schon jetzt deutlich häufiger der Grund, warum Innovationsvorhaben gestoppt wurden.
(Bild: Bitkom Research 2025)

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Während sie für Verbraucher viele Rechte mit sich brachte, sind es für Unternehmen vor Vorgaben, die es seitdem zu beachten gilt. Wie der Bitkom in einer Befragung feststellte, fühlen sich von den 605 befragten deutschen Unternehmen mehr als zwei Drittel vom Datenschutz ausgebremst. 70 Prozent haben bereits mindestens einmal ihre Pläne für Innovationsprojekte gestoppt, wegen der Datenschutz-Vorgaben oder Unsicherheiten bei der Anwendung des geltenden Rechts. 2024 lag dieser Anteil noch bei 61 Prozent. Bei 35 Prozent im Jahr 2025 waren Datenschutzvorgaben sogar mehrmals die Bremse für Innovation (2024: 27 Prozent) und bei 18 Prozent sogar häufig (2024: 17 Prozent). 17 Prozent haben sogar komplett auf solche Vorhaben verzichtet.

Bürokratischer Aufwand ist zu hoch

„Der Datenschutz hat sich in Deutschland zur Digitalisierungs-Bremse Nummer eins entwickelt. Durch die hohe Komplexität sowie die Vielzahl von Aufsichtsbehörden und deren unter­schied­liche Auslegung des Datenschutzes sind Unternehmen verunsichert und verzichten zu häufig auf datengetriebene digitale Innovationen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Damit Deutschland und Europa bei Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz oder digitalen Plattformen international in der Spitze dabei sein können, brauchen wir einen neuen Ansatz im Datenschutz: ein hohes Datenschutzniveau für wirklich schützenswerte Daten und pragmatische, innovationsfreundliche Regeln für alle anderen Daten.“

Zwar habe die EU-Kommission Pläne, die Ausnahme von der Pflicht zur Führung eines Ver­zeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten künftig auch auf größere Unternehmen auszudehnen. Doch der Bitkom hält dies für unzureichend. „Notwendig wären umfassendere Entlastungen bei Dokumentations- und Berichtspflichten sowie eine stärkere Berücksichtigung technologischer Entwicklungen, etwa bei Künstlicher Intelligenz“, so Wintergerst. Derzeit würden teils redundante Berichtspflichten, zum Beispiel durch die DSGVO, den AI Act oder den Data Act, zu erheblichem bürokratischem Aufwand führen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen würde es schwer fallen, diesem gerecht zu werden.

EU-Kommission plant DSGVO-Vereinfachungen

Mitte Mai teilte die EU-Kommission in einer Pressemitteilung mit, Bürokratie-Entlastungen vor KMU vorzunehmen. Vor allem Entlastungen hinsichtlich Pflichten durch die DSGVO sollen eine Einsparung von 400 Millionen Euro an Verwaltungskosten in Unternehmen im Jahr bedeuten.

Konkret bezieht sich das Entlastungspaket auf die Rechenschaftspflicht nach Artikel 30 DSGVO. Dieser Artikel schreibt unter anderem vor, dass jedes Unternehmen, das Daten speichert und verarbeitet ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen muss. Bislang sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten nach Artikel 30 Absatz 5 DSGVO unter gewissen Voraussetzungen von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses befreit.

Der konkrete Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, diese Schwelle anzuheben. Künftig soll die Grenze bei 750 Mitarbeitenden liegen. Gleichzeitig soll auch der Maßstab für die Pflicht zur Dokumentation überarbeitet werden. Dokumentiert werden muss nur, wenn ein „hohes Risiko“ für die Rechte der Betroffenen, deren Daten verarbeitet werden, besteht. Bisher genügte jegliche Art eines Risikos, um nicht unter die Ausnahmeregelung zu fallen.

Der hohe Dokumentationsaufwand, auch durch das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder Datenschutz-Folgenabschätzungen, benötige Ressourcen, die für die Innovationen dringend gebraucht würden. „Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Bündelung der Daten­schutz­aufsicht bei der Bundesdatenschutzbeauftragten bietet die Chance für die dringend notwendige, bundesweit einheitliche Auslegung der europäischen Datenschutz-Grund­ver­ord­nung. Damit kann es uns gelingen, den Datenschutz stärker an realen Gefahren als an theoretischen Risiken zu orientieren und bei Abwägungen nicht allein den Datenschutz, sondern auch den Verlust von individuellen und gesellschaftlichen Mehrwerten durch Datennutzung zu berücksichtigen“, sagt Wintergerst.

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