Startschuss für Auditor DSGVO-Zertifizierung speziell für Cloud-Dienste verfügbar

Von Barbara Gribl 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Auditor wurde als Datenschutzzertifizierung gemäß der DSGVO anerkannt. Die Datenschutz Cert erfüllt Voraussetzungen, um Auditor zu vergeben. Somit ist die GmbH als erste Zertifizierungsstelle offiziell in der Datenbank der akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen eingetragen.

Nachdem alle Formalia geklärt sind, kommt die Auditor-Zertifizierung nun zum Einsatz.(Bild:  Anna - stock.adobe.com)
Nachdem alle Formalia geklärt sind, kommt die Auditor-Zertifizierung nun zum Einsatz.
(Bild: Anna - stock.adobe.com)

Der „Auditor“ als Datenschutzzertifizierung gemäß Artikel 42 DSGVO wurde im Juni 2024 vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) und der Datenschutz-Aufsichtsbehörde LDI NRW anerkannt. Und nun kann er auch eingesetzt werden.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat die Datenschutz Cert GmbH als Zertifizierungsstelle akkreditiert. Diese Akkreditierung bestätigt, dass das auf Audits und Zertifizierungen von Datenschutz und Informationssicherheit spezialisierte Unternehmen die Anforderungen für die Konformitätsbewertung von Cloud-Diensten erfüllt und somit berechtigt ist, die Datenschutzzertifizierung Auditor zu vergeben.

Mit der erfolgreichen Prüfung ist Datenschutz Cert für Auditor in der Datenbank für akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen der DAkkS eingetragen.

Mehr zur Auditor-Zertifizierung

Die Auditor-Zertifizierung wurde im Rahmen eines Projektes von einem Expertenkonsortium (unter der Führung des Karlsruher Instituts für Technologie) und der Universität Kassel entwickelt. Dieses Projekt soll die erste speziell auf Cloud-Dienste zugeschnittene Zertifizierung (gemäß Art. 42 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)) darstellen und wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Das Verfahren soll in der Praxis anhand mehrerer Use Cases erprobt und validiert worden sein und von der DAkkS, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) sowie dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) geprüft worden sein. Cloud-Dienst-Anbieter sollen das Auditor-Zertifikat nutzen können, um die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO am Markt nachzuweisen.

Die Zertifizierung Auditor nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist im Interesse aller Beteiligten:

• Cloud-Anbieter können mit einer Zertifizierung Sicherheit und Transparenz bieten.
• Cloud-Kunden dürfen nur mit solchen Cloud-Anbietern zusammenarbeiten, die hinreichende Garantien zur Einhaltung des Datenschutzes vorweisen können.
• Der Schutz personenbezogener Daten von Endverbrauchern steht im Mittelpunkt der Auditor-Zertifizierung von Cloud-Diensten.

(ID:50368068)

Jetzt Newsletter abonnieren

Täglich die wichtigsten Infos zur IT-Sicherheit

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung