Die EU-Richtlinie NIS-2 stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im Bereich IT-Sicherheit. Insbesondere die Netzwerksichtbarkeit rückt dabei in den Fokus – denn nur wer sieht, kann schützen. Deep Observability verspricht eine effektive Grundlage für Compliance und Resilienz. Welche fünf Schritte für die effektive Umsetzung der NIS-2 Vorgaben notwendig sind, erklärt Tiho Saric, Senior Sales Director, bei Gigamon.
Das Startdatum der NIS-2-Richtlinie ist noch unklar, doch ihr Ziel steht fest: Cybersicherheit stärken. Deep Observability wird dabei zum Muss – für Transparenz bis in die Netzwerke hinein.
(Bild: Sono Creative - stock.adobe.com)
Die unfreiwillige Schonfrist hält weiter an; noch immer gibt es kein genaues Datum, ab dem die EU-Richtlinie NIS-2 offiziell greifen soll. Trotzdem müssen sich Unternehmen – sofern noch nicht geschehen – auf diesen Tag vorbereiten, denn es steht eine Menge auf der Maßnahmenagenda. Schließlich ist es das Ziel, das Cybersicherheits- und -resilienzniveau der EU möglichst schnell und effizient zu erhöhen.
Die NIS-2-Richtlinie bzw. das NIS-2-Umsetzungsgesetz gilt für alle Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen, über zehn Millionen Euro Umsatz erzielen und/oder in einer der 18 festgelegten kritischen Sektoren tätig sind. Ansonsten drohen ihnen Bußgelder von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Wer unter diese Kriterien fällt, sollte also dringend mit den Vorbereitungen beginnen. Diese fünf Schritte, die die wesentlichen Vorgaben berücksichtigen, helfen bei der Umsetzung:
1. Risikobewusstsein stärken
Eines der Hauptbestandteile von NIS-2 ist das Risikomanagement, mit dem kritische Dienste und Infrastrukturen geschützt, Störungen vermieden und Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen minimiert werden sollen. Betroffene Einrichtungen müssen daher sowohl technische als auch organisatorische Prozesse und Technologien implementieren, die Risiken schnell identifizieren, analysieren, bewerten und effektiv bewältigen können. Das Thema Cybersicherheit darf sich jedoch nicht nur auf die eigenen vier Wände beschränken. So sieht NIS-2 vor, dass betroffene Einrichtungen diese auch entlang ihrer Lieferketten zu gewährleisten haben. Regelmäßige Sicherheitsbewertungen und entsprechende Maßnahmen für alle Lieferanten und Partner sind demnach ein Muss.
2. Auf den Ernstfall vorbereiten
Es geht schon lange nicht mehr darum, das eigene Netzwerk lediglich zu isolieren, damit Cyberangreifer keine Chance auf einen Vorstoß haben. Vielmehr müssen sich Unternehmen auf die Eventualität eines Angriffs vorbereiten und mit den richtigen Mitteln dessen Auswirkungen auf kritische Dienste so niedrig wie möglich zu halten. Ein effektives Incident-Management hilft dabei, sowohl anormale Aktivitäten als auch akute Angriffe schnell zu erkennen und angemessen zu reagieren. Dies vereinfacht im Falle einer erfolgreichen Attacke die Wiederherstellung betroffener Systeme und Daten, was sowohl der allgemeinen Resilienz als auch der Geschäftskontinuität zugutekommt. Tatsächlich schreibt NIS-2 vor, dass Einrichtungen im Rahmen ihres Business-Continuity-Managements entsprechende Maßnahmen treffen – einschließlich Krisen- und Recovery-Pläne sowie regelmäßige Backups.
3. Dokumentations-, Nachweis- und Meldepflichten nicht vergessen
Ein strukturiertes Incident-Management hat noch einen weiteren Vorteil: Mit ihm können IT- und Sicherheitsteams Sicherheitsvorfällen und ihren Ursachen detailliert auf den Grund gehen. Das ist wichtig, denn mit der Einführung von NIS-2 sind Unternehmen dazu verpflichtet, diese der zuständigen Behörde innerhalb von 24 Stunden erstmals zu melden. Sowohl Erst- und Folgemeldungen als auch der Abschlussbericht müssen alle notwendigen Informationen wie eine Verlaufsbeschreibung, mögliche Ursache, angewandte Maßnahmen sowie Auswirkungen beinhalten. Neben der Meldepflicht müssen Betreiber kritischer Anlagen alle drei Jahre zusätzliche Nachweise aller umgesetzten Vorgaben erbringen; das Pendant für (besonders) wichtige Einrichtungen sind die Dokumentationspflicht sowie Stichproben. Um den Mehraufwand so gering wie möglich zu halten, sollten Unternehmen entsprechende Lösungen in Betracht ziehen, die die Berichterstattung und das Dokumentenmanagement wesentlich effizienter machen.
4. Sicherheitsmaßnahmen in den Alltag integrieren
In der Regel stellen die Mitarbeitenden selbst kritische Schwachstellen dar und werden von Cyberangreifern unter anderem mittels Social Engineering und Phishing gezielt ins Visier genommen. NIS-2 stellt deshalb verschiedene Anforderungen an sämtliche Prozesse und Technologien, die Teil des Arbeitsalltags eines jeden Kollegen sind. Kommunikation muss mittels Kryptografie verschlüsselt werden. Zugriffe auf Unternehmenssysteme müssen sowohl mithilfe von Multi-Faktor-Authentifizierung zusätzlich geschützt und zum Beispiel auf Grundlage des Zero-Trust-Konzepts gesteuert und eingeschränkt werden (Least Privilege). Darüber hinaus helfen regelmäßige Security-Schulungen dabei, das Sicherheitsbewusstsein der Belegschaft zu schärfen und sie für aktuelle Bedrohungen zu sensibilisieren.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
5. Netzwerksichtbarkeit boosten
Auf Sichtbarkeit geht die NIS-2-Richtlinie nicht konkret ein. Sprich: Unternehmen sind nicht explizit dazu verpflichtet, die Sichtbarkeit innerhalb ihrer System- und Datenlandschaft zu erhöhen. Allerdings lassen sich Risiken, Schwachstellen und Vorfälle nur dann erkennen, bewerten und managen, wenn diese bekannt sind. Heutzutage ist das leichter gesagt als getan. Denn die IT-Umgebung von Unternehmen wächst mit jeder neuen Technologie und Lösung weiter, wird immer komplexer und bewegt sich zunehmend vom eigentlichen Kern weg. Dies wiederum macht es IT- und Sicherheitsteams nicht gerade einfach, den Überblick zu behalten und den umfassenden Schutz aller Systeme und Daten zu gewährleisten. Das Risiko von Blind Spots – zum Beispiel in Form lateralen East-West-Traffics oder verschlüsselten Datenverkehrs – wächst.
Da herkömmliche Sicherheitslösungen in dieser Umgebung schnell an ihre Grenzen stoßen, kommen Unternehmen langfristig nicht umhin, ihre Netzwerksichtbarkeit zu erhöhen. Am besten funktioniert das mit Deep Observability, das weit über traditionelles metrik-, event-, log- und tracebasiertes Monitoring hinausgeht. Sämtliche Daten, die sich durch das Netzwerk bewegen (einschließlich des verschlüsselten und lateralen Datenverkehrs), werden in einem Layer zusammengeführt, der sich zwischen dem Netzwerk und den Sicherheits- und Monitoring-Lösungen befindet. Dort werden sie analysiert und erst dann an die Lösungen weitergeleitet. Im Zuge dessen werden auch bislang unbekannte Blind Spots aufgedeckt. Ein solch hoher Grad an Sichtbarkeit bildet zudem die Grundlage für Zero-Trust- und auf Least Privilege aufbauende Identity-and-Access-Management-Konzepte.