Ab Herbst 2026 stellt der Cyber Resilience Act Unternehmen vor viele Herausforderungen: Meldepflichten, die Erstellung von Software-Stücklisten und die Umstellung auf „Secure by Design“ müssen umgesetzt werden. Doch nur wenige sind bisher darauf vorbereitet.
Es wird Zeit für den Endspurt in Richtung CRA. Sind Sie bereit?
(Bild: Canva / KI-generiert)
Der EU Cyber Resilience Act (CRA) bringt für Unternehmen signifikante Herausforderungen mit sich. Dazu gehören umfangreiche Meldepflichten, die Anforderung, detaillierte Software-Stücklisten zu erstellen, um Transparenz über eingesetzte Softwarekomponenten zu gewährleisten, sowie die Entwicklung von Produkten nach dem „Secure by Design“-Prinzip, um von Anfang an Cyberresilienz und Sicherheit sicherzustellen.
Deutschlands Umgang mit dem EU Cyber Resilience Act
Die deutsche Wirtschaft misst dem EU Cyber Resilience Act jedoch noch nicht die Bedeutung bei, die angesichts der damit verbundenen Pflichten für Hersteller, Importeure und Distributoren vernetzter Geräte, Maschinen und Anlagen angemessen wäre. Zu diesem Ergebnis kommt der „IoT & OT Cybersecurity Report 2025“ von Onekey.
Im Herbst 2026, also in rund einem Jahr, treten die im CRA festgelegten Meldepflichten mit vollem Umfang in Kraft. Und ein Jahr weiter alle anderen Pflichten. Jetzt geht es folglich in den Endspurt.
Demnach ist nur ein knappes Drittel (32 %) der Unternehmen mit den Anforderungen des EU Cyber Resilience Act umfassend vertraut.
Weitere 36 Prozent haben sich zumindest schon damit befasst. Aber mehr als ein Viertel (27 %) haben sich dem Thema noch gar nicht zugewendet. Entsprechend zögerlich ist die Umsetzung.
Lediglich 14 Prozent der befragten Firmen haben bereits umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, um die Einhaltung der CRA-Vorschriften bei ihren vernetzten Geräten, Maschinen und Anlagen zu gewährleisten.
Immerhin 38 Prozent haben bereits erste Schritte dazu unternommen.
Aber ebenso viele Unternehmen haben laut „IoT & OT Cybersecurity Report 2025“ bislang noch nichts unternommen, um den neuen EU-Regularien zu genügen.
Pflichten des EU Cyber Resilience Act
Hersteller müssen ihre Produkte so entwickeln, dass sie von Anfang an sicher sind (Security by Design) und während ihres gesamten Lebenszyklus den Anforderungen des CRA entsprechen. Dies beinhaltet den Schutz vor unbefugtem Zugriff, den Schutz der Datenintegrität und -vertraulichkeit sowie die Gewährleistung der Verfügbarkeit der Funktionen.
Zudem sind Hersteller verpflichtet, aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle, welche die Sicherheit ihrer Produkte beeinträchtigen, innerhalb von 24 Stunden der europäischen Cybersecurity-Behörde ENISA und dem zuständigen nationalen CSIRT (Computer Security Incident Response Team) zu melden.
Die Anbieter müssen darüber hinaus regelmäßig Sicherheitsupdates bereitstellen, um bekannte Schwachstellen zu beheben und die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten. Dazu gehört auch eine umfassende Dokumentation aller Produkte, einschließlich einer Software-Stückliste (Software Bill of Materials, SBOM), um die Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Komponenten zu gewährleisten.
Es genügt nicht, alle diese Anforderungen zu erfüllen. Vielmehr muss die Konformität mit den CRA-Anforderungen auch dokumentiert und nachgewiesen werden.
Mit welchen Herausforderungen in Bezug auf den Cyber Resilience Act die Unternehmen in der Praxis zu kämpfen haben, wollte Onekey bei der Umfrage herausfinden. Die Firmen durften dabei mehrere Aspekte nennen:
An erster Stelle steht demnach für 37 Prozent der Unternehmen die Meldepflicht bei sicherheitskritischen Vorfällen innerhalb von 24 Stunden.
Gleich darauf folgt mit 35 Prozent die Einhaltung der Kriterien „Secure by Design“ und „Secure by Default“.
29 Prozent der Befragten stufen die Erstellung einer Software Bill of Materials (SBOM) – also einer Software-Stückliste – als größte Herausforderung ein.
Beinahe genauso viele Firmen sehen ein Hauptproblem darin, den Überblick über die Verwaltung von Software-Schwachstellen zu behalten.
Unter den EU Cyber Resilience Act fällt laut Wendenburg eine „äußerst umfangreiche Palette von Produkten“.
(Bild: Canva / KI-generiert)
Wendenburg erläutert die Hintergründe: „Viele Hersteller digitaler Geräte, Maschinen und Anlagen haben bislang vor allem die Funktionalität ihrer Produkte in den Fokus gestellt, und die Angreifbarkeit durch Cyberattacken weniger stark berücksichtigt. Mit dem Cyber Resilience Act ist es nun zwingend erforderlich, beide Aspekte als gleichwertig einzustufen. Dem einen oder anderen Unternehmen fällt diese Doppelfokussierung noch schwer.“
Er verweist auf die „äußerst umfangreiche Palette von Produkten, die unter die neue EU-Verordnung fallen“. Das Spektrum erstreckt sich von digitalem Spielzeug und Geräten für das Smart Home inklusive vernetzter weißer Ware über Bezahlterminals, Ladestationen, IP-Kameras, medizinischen Geräten oder Gebäudeautomatisierungssystemen bis hin zu industriellen Steuerungen, CNC-Maschinen, Industrierobotern oder Produktionsanlagen mit Fernwartung, um nur einige Beispiele aufzuzählen.
„In vielen dieser Marktsegmente war Cybersicherheit bislang vor allem ein Thema der Absicherung des eigenen Unternehmens gegen Angriffe, aber nicht des Schutzes der Produkte vor Cyberattacken“, sagt Wendenburg. Er räumt ein: „Diese Umstellung in den Köpfen der Führungskräfte hat begonnen, braucht naturgemäß aber ihre Zeit.“ Zugleich weist er auf die weitreichenden Folgen hin, wenn die Unternehmen dem Cyber Resilience Act nicht die gebotene Aufmerksamkeit widmen.
Vernetzte Geräte, Maschinen und Anlagen, die nicht den Anforderungen des CRA entsprechen, dürfen künftig in der EU nicht mehr verkauft oder betrieben werden. Angesichts von Entwicklungszeiten von zwei bis drei Jahren ist daher höchste Eile geboten.
Jan Wendenburg, CEO bei Onekey
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Bei Verstößen gegen die EU-Verordnung drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommt das Risiko der persönlichen Haftung von Vorstand bzw. Geschäftsführung und/oder Verantwortlichen.
OT wird bisher vernachlässigt
Die CRA-Konformität ist für die Unternehmen indes nicht nur wichtig, um den Regulierungsvorschriften zu entsprechen, sondern auch, um sich und ihre Kunden tatsächlich vor zunehmender Cyberkriminalität zu schützen. Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundeskriminalamt (BKA) gehen davon aus, dass sich die Bedrohungslage in den nächsten Jahren weiter zuspitzen wird. Bereits im Jahr 2024 belief sich der Gesamtschaden durch Cybercrime-Vorfälle aller Art in Deutschland auf geschätzte 178,6 Milliarden Euro – eine Steigerung um 30,4 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr.
Jan Wendenburg ist CEO bei Onekey.
(Bild: Onekey)
Jan Wendenburg warnt jedoch: „In vielen Unternehmen steht der Schutz der Computersysteme und Netzwerke im Vordergrund, während industrielle Steuerungen in Maschinen und Anlagen bei Sicherheitsfragen häufig zu wenig Beachtung finden. Doch angesichts der um sich greifenden Digitalen Transformation industrieller Prozesse wächst die Angriffsfläche für Cyberbedrohungen auf dem Shop Floor immer stärker. Daher müssen in Werkshallen und Logistikzentren mindestens die gleichen hohen Sicherheitsmaßstäbe angesetzt werden wie im Rechenzentrum.“
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