Eine Meldung pro Quartal EU verpflichtet Unternehmen zu regelmäßigen Datenpannen

Von Melanie Staudacher 2 min Lesedauer

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„Wir wollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle“, so die EU-Kommission am vergangenen Freitag. Wer keine Sicherheitslücke nachweisen kann, muss mit Strafzahlungen rechnen. Die Security-Branche ist gespalten: Manche erhoffen sich dadurch mehr Budget für die IT-Sicherheit, andere sehen das Gesetz als fragwürdig an.

Die EU legt einen Gesetzesentwurf vor, der die Transparenz der IT-Sicherheit von Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit erhöhen soll.(Bild:  mixmagic - stock.adobe.com)
Die EU legt einen Gesetzesentwurf vor, der die Transparenz der IT-Sicherheit von Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit erhöhen soll.
(Bild: mixmagic - stock.adobe.com)

Die EU will die „Datenpannen-Gerechtigkeit“ stärken: Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sollen laut einem Entwurf der Kommission künftig mindestens eine meldepflichtige Datenschutz­verletzung pro Quartal aufweisen – andernfalls drohen Sanktionen wegen „Intransparenz und Nachlässigkeit im Krisenfall“.

Ehrlicher und offener Umgang mit Fehlern

Das Gesetz zielt laut Kommission darauf ab, das „überzogene Ideal der vollständigen Datensicherheit“ zu relativieren und wolle so einen ehrlicheren Umgang mit Risiken fördern. Hintergrund ist eine EU-weite Erhebung, laut der 67 Prozent aller gemeldeten Vorfälle auf nur 12 Prozent der Unternehmen entfallen würden. Dies sei ein Missverhältnis, das „wettbewerbsverzerrend“ sei.

Die geplante Regelung im Detail:

  • Ein Vorfall pro Quartal muss spätestens am letzten Werktag gemeldet werden. Dabei könne es sich um einen Daten-Leak, eine Fehlkonfiguration oder ein versehentlich offengelegtes Passwort handeln.
  • Unternehmen, die wiederholt keine Vorfälle melden, gelten als „inhärent intransparent“ und werden öffentlich gelistet auf der sogenannten „Cleanlist“.
  • Optional: Nutzung des EU-Tools „Breach-as-a-Service“, das simulierte Datenpannen zur Verfügung stellt, um die Quote zu erfüllen.

Stimmen aus der Praxis zeigen sich uneinig: Ein IT-Leiter kommentiert: „Endlich Chancengleichheit, wir melden eh alles.“ Ein anderer fragt sarkastisch: „Gibt’s dann auch den Hack-Bonus für besonders kreative Angriffsvektoren?“ Ein Großteil der Experten sieht das EU-Gesetz kritisch. Es gibt jedoch auch Befürworter: Sie erhoffen sich durch die neue Aufmerksamkeit durch die Europäische Union, dass sie so mehr Budget für die Cybersicherheit erhalten. Andere freuen sich über eine bessere Planbarkeit der Offenlegung von Schwachstellen und somit auch des Patch-Managements.

Die Kommission betont, dass das Gesetz nicht die Sicherheit senken, sondern den realitätsnahen Umgang mit Fehlern fördern solle. In einer Fußnote des Entwurfs ist von einer „konstruktiven Fehlerkultur auf EU-Ebene“ die Rede. Ob das Vorhaben je umgesetzt wird, bleibt offen. Aber sicher ist: Wer künftig keine Daten verliert, könnte sich bald erklären müssen, ob dies der Wahrheit entspreche oder die Verluste nur verschleiert würden.

Diese Meldung ist ein #Aprilscherz! Sie wurde am 1. April 2025 auf Security-Insider veröffentlicht.

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