Cybercrime wird steuerpflichtig Bundesfinanzministerium kündigt Darknet-Steuer an

Von Melanie Staudacher 1 min Lesedauer

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Ab 1. Juli sollen Cyberkriminelle ihre Umsätze aus Ransomware, Phishing und Scamming freiwillig über ein neues Meldeportal deklarieren. Sowohl Hacker wie auch Datenschützer zeigen sich irritiert über die neue Methode, des Staates Steuergelder einzutreiben.

Erlöse durch Ransomware-Erpressung, Botnetz-Vermietung oder den Verkauf von Credentials sollen künftig versteuert werden.(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Erlöse durch Ransomware-Erpressung, Botnetz-Vermietung oder den Verkauf von Credentials sollen künftig versteuert werden.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Cyberkriminelle, aufgepasst: Wer mit Phishing, Ransomware oder Kreditkartenbetrug Gewinne erzielt, muss diese künftig ordnungsgemäß beim Finanzamt deklarieren. Das Bundesfinanzministerium (BMF) kündigte heute an, mit dem sogenannten „DigiErzStG“ (Digitale Ertragssteuer-Gesetz) für mehr Steuergerechtigkeit sorgen zu wollen.

Die neue Regelung tritt ab 1. Juli 2025 in Kraft und betrifft alle digitalen „Geschäftsmodelle“, bei denen ein monetärer Ertrag erzielt wird – auch dann, wenn dieser aus illegalen Quellen stammt. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärt: „Das Steuerrecht kennt keine Moral. Wo Einkommen entsteht, muss es versteuert werden – auch wenn es durch Erpressung, Botnetz-Vermietung oder Credential-Dumping zustande kam.“

Plattform zur Selbstanzeige

Zur Umsetzung wird ein eigenes Meldeportal für Cyberkriminelle entwickelt, vorerst anonymisiert, um die Hemmschwelle zur Selbstanzeige zu senken. Wer zahlt, erhält ein Zertifikat das als „steuerlich erfasster Cyberakteur“ ausweist. Bei ausbleibender Meldung drohen Rückforderungen, Zwangsvollstreckungen und weitere Ermittlungen anderer Behörden.

In einschlägigen Darknet-Foren kursieren bereits Tutorials zur „rechtssicheren“ Steuererklärung für Bitcoin-Ransomware-Einnahmen. Ein Nutzer schreibt humoristisch: „Kann ich mein Botnetz als Kleinunternehmen anmelden? Gibt’s da Freibeträge?“ Datenschützer und Juristen zeigen sich irritiert: Die systematische Integration krimineller Geschäftsmodelle in steuerliche Prozesse sei ein rechtspolitischer Tabubruch.

Das BMF betont, dass keine Steuerdaten automatisch an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben würden, Ausnahmen gebe es nur im Verdachtsfall. Für Letzteren wird offenbar bereits ein eigener Zugang zur Plattform vorbereitet. Ob sich Kriminelle künftig brav an den Fiskus wenden, bleibt fraglich. Fest steht: Das digitale Zeitalter fordert neue Antworten. Und der Staat will seinen Anteil – selbst wenn der Gewinn aus Erpressung stammt.

Diese Meldung ist ein #Aprilscherz! Sie wurde am 1. April 2025 auf Security-Insider veröffentlicht.

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