Darmstadt, 17.07.2018 (PresseBox) - Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. In der Pressemitteilung vom 02.05.2018 hat die Adiccon GmbH bereits über Aufgabenschwerpunkte berichtet, die vor Inkrafttreten der DSGVO elementar waren, wie z.B. die Datenschutzerklärung des Unternehmens oder die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Ziel in dieser Phase war vor allem die Minimierung der juristischen Angreifbarkeit des Unternehmens, insbesondere gegen Abmahnungen.Es stellt sich also die Frage: Worauf sollte man als Unternehmen jetzt am dringlichsten vorbereitet sein?
Nach Einschätzung der Adiccon sind dies vor allem zwei Punkte:
- Prüfungen der Aufsichtsbehörden
- Auskunftsanfragen von Dateneigentümern
Wichtige Anforderungen sind unter anderem:
- MUSS: Eine DSGVO konforme Datenschutzerklärung liegt vor.
- MUSS: Ein initiales Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten liegt vor.
- MUSS: Die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten wurde geklärt bzw. er ist benannt und übt die Funktion bereits aus.
- Eine Liste der relevanten Auftragsverarbeiter liegt vor und die Verträge mit den Auftragsverarbeitern wurden oder werden hinsichtlich der DSGVO geprüft.
- Es liegt ein DSGVO-Aktionsplan mit einer Zeitplanung und der Priorisierung der Aktionen und Themen vor, der schrittweise umgesetzt wird.
- Die Notwendigkeit einer Datenschutzfolgeabschätzung wurde geprüft.
- KANN:Es existiert schon ein initiales Datenschutzkonzept, das schrittweise weiterentwickelt wird.
- sind die dafür erforderlichen Prozesse wie z.B. die Speicherung und Löschung von Bewerberdaten etabliert und beschrieben?
- sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geklärt (bzw. die betreffenden Personen geschult und eingewiesen)?
- sind die Datenquellen bekannt und der Zugriff darauf geklärt?
Kommen sie gerne auf uns zu, wir freuen uns auf Sie.