Über eine halbe Milliarde Facebook-Nutzer sind vor Jahren Opfer von Datendieben geworden. Der BGH hat jüngst ein Urteil zum Schadensersatz gesprochen. Doch das Verfahren gegen Meta stockt gleich zu Beginn. Die Verbraucherzentrale spricht von juristischem Neuland.
Nach dem Datenleck bei Facebook gibt es für Betroffene die Option zur Klage.
(Bild: janews094 - stock.adobe.com)
Das Wichtigste in Kürze
2021 wurden Daten von 533 Millionen Facebook-Nutzern veröffentlicht, darunter sechs Millionen Deutsche. Betroffen sind Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Meta soll über versteckte Tracking-Programme auf Webseiten und Apps unerlaubt persönliche Daten gesammelt haben.
Nach einem BGH-Urteil können sich Betroffene einer Sammelklage gegen Meta anschließen, um Schadensersatz und strengeren Datenschutz durchzusetzen.
Der Prozess am OLG Hamburg wurde vertagt, weil die Zuständigkeit des Gerichts unklar ist. Der Start des Verfahrens verzögert sich.
Opfer eines groß angelegten Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit, sich einer Sammelklage anzuschließen. Dafür hat die Verbraucherzentrale Bundesverband auf der Internetseite sammelklagen.de den Klage-Check eingerichtet. Dort können Verbraucher im ersten Schritt überprüfen, ob die Klage zum eigenen Fall passt.
Ist dem so, erhält man Hinweise, wie man sich in das sogenannte Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen kann. Dieses sei nun offen, teilte der Verband in Berlin mit. Wenn man sich einträgt, können Ansprüche den Angaben zufolge nicht verjähren – egal, wie lange das Verfahren gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta dauert. Der Verband hat die Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht. Die Klage steht den Nutzern der Meta-Plattformen Instagram und Facebook in Deutschland offen. Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV), der als Kläger auftritt fordert Schadensersatz: 5.000 Euro für volljährige und 10.000 Euro für minderjährige User. Zudem soll Meta dazu gebracht werden, Nutzerdaten zu löschen, die Datensammlung zu beenden und über seine Praktiken Auskunft zu geben.
Richter beendet Verhandlung vorzeitig
Allerdings ist der Deutschen Presse-Agentur (DPA) zufolge derzeit noch unklar, ob das Hanseatische Oberlandesgericht für die Sammelklage gegen Meta zuständig ist. Die erste Verhandlung am Freitagvormittag (10.10.2025) beendete der Vorsitzende Richter vorzeitig. Eine vorläufige Einschätzung des Richters war: Das Hamburger Gericht sei nicht zuständig. Ein weiterer Verhandlungstermin solle bekanntgegeben werden.
Der Grund der kurzen Verhandlung war, dass die Anwälte der Verbraucherzentrale kurzfristig neue Anträge ankündigten. Diese seien von der Klageschrift abgewichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Vertagung sei „unglücklich“ gegenüber den Meta-Anwälten und dem Gericht, sagte der Richter. Niemand habe sich vernünftig vorbereiten können.
Der für Sammelklagen zuständige Referent der Verbraucherzentrale, Henning Fischer, sagte zur Vertagung des Prozesses: „Das ist für uns überraschend.“ Weiter sagte Fischer: „Wir betreten mit dieser Klage juristisches Neuland, weil es eine solche Klageart, oder eine solche Klage, bislang noch nicht gegen einen Beklagten im EU-Ausland gab.“ Es sei rechtlich offen, welches Gericht zuständig sei. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es das Oberlandesgericht.
Hintergrund der Sammelklage sind versteckte Meta-Programme, mit denen der US-Konzern auf Tausenden Webseiten und Apps die Aktivitäten von Usern beobachte, hieß es vom VSV. Damit erhalte Meta Einblick in intime Bereiche wie Gesundheit, Religion, Sexualität, sagte der Berliner Anwalt Max Baumeister. „Jeder Klick, jeder Suchbegriff, jeder Kauf wird mitgelesen und kann mit einer über 99-prozentigen Wahrscheinlichkeit einem einzelnen Nutzer zugeordnet werden“, sagte der Jurist in einer Pressekonferenz. Diese Daten würden auch von Nutzern kostenpflichtiger Meta-Accounts gesammelt. „Das ganze System ist schlicht und einfach illegal“, meinte Baumeister.
Meta bezeichnete die Klage in einer Stellungnahme als unzulässig. Sie sollte vom Gericht nicht weiterverfolgt werden. Das Unternehmen äußerte Zuversicht, dass das Oberlandesgericht die Argumente von Meta akzeptieren werde. „Wir widersprechen diesen unbegründeten Behauptungen entschieden und werden uns energisch dagegen wehren“, teilte Meta auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
In den vergangenen Jahren hatte die Kanzlei des Berliner Anwalts nach eigenen Angaben bereits viele Einzelklagen gegen Metas Daten-Praktiken bei deutschen Gerichten eingereicht. Rund die Hälfte sei abgewiesen worden, in der anderen Hälfte sei im Sinne der User entschieden worden – allerdings noch nicht rechtskräftig, da Meta Berufungen eingelegt habe. Mit der Sammelklage stellen sich der VSV und Baumeister auf einen weiteren jahrelangen Rechtsstreit ein.
Bis wann können Betroffene sich der Klage anschließen?
Am 9. Dezember 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband die Sammelklage gegen Facebook beim anseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht. Seit dem 5. Mai 2025 können sich Betroffene der Klage anschließen. Für den 10. Oktober 2025 ist die erste mündliche Verhandlung angesetzt. An diesem Tag wird es um formelle Fragen gehen, es können vom Gericht mehrere Termine angesetzt werden. Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden. Wann die letzte mündlichen Verhandlung stattfinden wird, ist noch offen.
Bei der Klage geht es um einen Vorfall aus dem Jahr 2021: Unbekannte hatten Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. In Deutschland sollen rund sechs Millionen Menschen betroffen sein. Es hagelte allein hier Tausende Klagen. Meta gewann viele Verfahren und gab sich stets überzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegründet.
Stand: 08.12.2025
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Lange war jedoch strittig, unter welchen Voraussetzungen man Schadenersatz geltend machen kann. Mitte November entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind – etwa in Angst und Sorge. (Az. VI ZR 10/24).
Wie es noch im Mai 2025 vom vorsitzenden Richter in Karlsruhe hieß, könnte der Schadenersatz beim bloßen Kontrollverlust über die Daten nicht allzu hoch ausfallen. Der Richter nannte 100 Euro als Beispiel. Sei ein Betroffener beispielsweise auch psychisch beeinträchtigt, müsse das mitberücksichtigt und der Betrag entsprechend erhöht werden.
Die Verbraucherschützer nannten damals eine Entschädigung von 600 Euro für angemessen, wenn beispielsweise neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus einer betroffenen Person öffentlich geworden sind. Wer über Neuigkeiten zu der Sammelklage per E-Mail informiert werden möchte, kann sich im Internet für einen News-Alert anmelden.