Security-Insider Podcast – Folge 108 Das Jahr der NIS-2-Richtlinie beginnt

Von Melanie Staudacher und Peter Schmitz 2 min Lesedauer

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Mit NIS 2 schärft die EU ihre Cybersicherheitsregeln nach: mehr betroffene Unternehmen, strengere Pflichten und spürbare Aufsicht. In unserer neuen Podcast‑Folge beantwortet Prof. Dr. Dennis‑Kenji Kipker die nun dräng­end­sten Fragen zur NIS-2-Richtlinie.

NIS 2 gilt! Alles, was Unternehmen dazu nun wissen müssen, gibt es im Fakten-Check mit Prof. Dennis-Kenji Kipker im Security-Insider-Podcast.(Bild:  Vogel IT-Medien)
NIS 2 gilt! Alles, was Unternehmen dazu nun wissen müssen, gibt es im Fakten-Check mit Prof. Dennis-Kenji Kipker im Security-Insider-Podcast.
(Bild: Vogel IT-Medien)

Frohes Neues Jahr! Genießen Sie die Ruhe vor dem Sturm, denn dieses Jahr hält für viele Unternehmen eine Menge neuer Aufgaben bereit. Seit dem 6. Dezember 2025 gilt die NIS-2-Richtlinie, die strengere Meldepflichten und verschärfte IT-Sicherheitsmaßnahmen bedeutet. Doch welche Unternehmen sind eigentlich von NIS 2 betroffen? Und welche Pflichten kommen auf sie zu? Diese und weitere wichtige Kernfragen rund um NIS 2 beantwortet in dieser Folge des Security-Insider-Podcasts Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, der für die Bundesregierung als Sachverständiger zu NIS 2 tätig war und damit an der Erstellung des Gesetzes beteiligt war.

Die Historie von NIS

Bis in Deutschland die NIS-2-Richtlinie in Krafttreten konnte, erfolgte eine regelrechte Odys­see aus Gesetzesentwürfen, Überarbeitungen und Abstimmungen. Doch seit wann gibt es die Richtlinie für Network and Information Security (NIS) überhaupt schon? Und wann wurde sie überarbeitet?

NIS trat erstmals am 6. Juli 2016 in Kraft. Rund viereinhalb Jahre später folgte ein erster Vor­schlag für eine Überarbeitung der NIS-Richtlinie. Damit wollte die EU ein umfassenderes und strengeres Regelwerk für die Cybersicherheit schaffen. Beschlossen und unterzeichnet wurde NIS 2 am 14. Dezember 2022 vom Europäischen Parlament und Rat. Die neue Richtlinie trat am 16. Januar 2023 in Kraft und wurde am 28. November 2022 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten der EU hatten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, NIS 2 in nationales Recht umsetzen. Deutschland hat mehrere Anläufe gebraucht, einen Gesetzesentwurf zu formu­lier­en. Am 13. November 2025 wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet und am 5. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt NIS 2 offiziell seit dem 6. Dezember 2025.

Im Gespräch mit Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker

Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker studierte Rechtswissenschaft und Informatik und forscht als wissenschaftlicher Direktor des Cyberintelligence Institutes auch zu digitaler Resilienz im Kontext globaler Krisen mit einem Schwerpunkt auf chinesisches und US-amerikanisches IT-Recht. In dieser Funktion berät er die Bundesregierung, die Europäische Kommission und Unternehmen.

Bildquelle: cyberintelligence.institute

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