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Sicherheitsaudit für wen?
Herr Tamo Stöver ist als TÜV-zertifizierter Datenschutzauditor für den IT-Sicherheitsspezialisten Gateprotect AG Germany aus Hamburg mit der Durchführung von Datenschutzaudits befasst. Er weiß: „Gerade in den letzten beiden Jahren sind die Anforderungen an IT-Sicherheit und Risikomanagement exorbitant gestiegen.
Demgegenüber ist der Markt für Sicherheitslösungen trotz Konsolidierungen noch unübersichtlicher geworden. Das in Zusammenarbeit mit Gateprotect entwickelte Sicherheitsaudit dient zum einen als Prüfverfahren, angelehnt an die Richtlinien des BSI, und zum anderen als Nachweis der im Hinblick auf den Datenschutz gesetzeskonformen Umsetzung der IT-Sicherheit.
Das Sicherheitsaudit ist eine Methode, technische und organisatorische Parameter zu analysieren und in punkto Sicherheitsrelevanz zueinander in Beziehung zu setzen. Damit lässt sich die Funktion und Wirksamkeit der eingesetzten IT-Sicherheitslösung sowohl nach innen als auch außen dokumentieren.
Mittels eines umfangreichen Fragenkataloges werden methodisch Informationen zu Internet- und Netzwerkanwendungen, zu Kommunikationszugängen und dem Sichern von Daten allgemein sowie sensiblen Informationen im Besonderen ermittelt. Dazu nimmt das Audit auch bereits dokumentierte Sicherheitsvorfälle unter die Lupe, ebenso wie die Prüfung der Umsetzung von Compliance-Regelungen.
Rechtliche Aspekte des Sicherheitsaudits
Ein Sicherheitsaudit erfüllt methodisch zwei Anforderungen: Das Verfahren prüft und dokumentiert den Schutzbedarf in einem Unternehmen. Darüber hinaus lässt sich feststellen, ob das Sicherheitsgateway sicher und fachgerecht installiert, die Firewall gesetzeskonform konfiguriert ist und ob die Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes und/oder des Landesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.
Rechtliche Grundlage für das Auditverfahren bildet § 9a BDSG, der die Grundlage für die technischen Maßnahmen des Datenschutzaudits bereitstellt. Derzeit besteht für die Durchführung von Datenschutzaudits noch keine verbindliche Verpflichtung, für Ausschreibungen der öffentlichen Hand muss aber auditierbaren Produkten der Vorrang gegeben werden.
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