Die Anforderungen der ZAIT verlangen durchgängig eine direkte und teilweise vertiefte Integration der Geschäftsleitung und des Informationssicherheitsbeauftragten in relevante Prozesse der Ablauforganisation, insbesondere bei der fortlaufenden Bewertung von Risiken. (©ipopba - stock.adobe.com)
Anforderungen an die IT in Zahlungs- und E-Geld-Instituten

Die neue ZAIT der BaFin

Mitte August veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die finale Version der „Zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten“ (ZAIT). Darin werden entsprechende Vorgaben auferlegt, die Anwendung der Inhalte sind mit Veröffentlichung des Rundschreibens verpflichtend. Im Vergleich zu zurückliegenden Rundschreiben der BaFin enthält die ZAIT einige neue bzw. konkreter beschriebene Anforderungen.

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