Das Aufstellen eines Löschkonzeptes ist von der DSGVO vorgeschrieben, es kann den Geschäftsbetrieb erleichtern und Compliance im Unternehmen sicherstellen. (©Zerbor - stock.adobe.com)
Personenbezogene Daten löschen oder aufbewahren?

Löschkonzepte nach der DSGVO

Sobald die ursprüngliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten wegfällt, stellt sich die Frage, ob die Daten gelöscht oder weiter aufbewahrt werden müssen bzw. dürfen. Die gesetzlichen Regelungen erlauben bzw. verlangen je nach Fall unterschiedliches Vorgehen. Verant­wortliche müssen deshalb ein Löschkonzept erstellen, das all diese Aspekte berücksichtigt.

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