Unternehmen, die Security by Design von Anfang an als strategischen Faktor begreifen, schaffen eine Cloud-Architektur, die nicht nur sicher, sondern auch zukunftsfähig ist. (Bild: © Blue Planet Studio - stock.adobe.com)
Security by Design

Sicherheit von Anfang an mitdenken

Die Cloud ermöglicht Flexibilität, schnelle Skalierbarkeit und eröffnet Innovationspotenziale. Doch wo Geschwindigkeit und Agilität im Vorder­grund stehen, bleibt die Sicherheit oft auf der Strecke. Security by Design setzt genau hier an: Statt Sicherheitslücken später mühsam zu schließen, wird die Sicherheit von Anfang an als fester Bestandteil jeder Cloud-Strategie mitgedacht.

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Cyberkriminelle erstellen täuschend echte Microsoft-365-Anwendungen, die populäre Dienste wie RingCentral, SharePoint, Adobe oder DocuSign imitieren und auf scheinbar legitime OAuth-Autorisierungsseiten führen. (Bild: © Pakin - stock.adobe.com)
MFA unter Beschuss

Angreifer umgehen MFA mit gefälschten Microsoft OAuth Apps

Cyberkriminellen gelingt es immer öfter, mit gefälschten Microsoft-OAuth-Anwendungen die Multifaktor-Authentifizierung auszuhebeln. Forscher von Proofpoint entdecken Cyberangriffe bei denen täuschend echte Microsoft OAuth Anwendungen über AiTM-Phishingkits Anmeldedaten, MFA Tokens und Session Cookies abgreifen. So funktionieren die Angriffe und diese Abwehrmaßnahmen zählen jetzt!

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Wer proaktive Sicherheitsstrategien umsetzen möchte, findet im Deep-Dive-Video eine detaillierte Demonstration, wie Mondoo im konkreten Einsatz funktioniert – und warum reaktive Sicherheit allein heute nicht mehr genügt. (Bild: Vogel IT-Medien)
Security-Insider Deep Dive mit Mondoo

IT-Sicherheit proaktiv neu gedacht

In der IT-Sicherheit herrscht oft der Ausnahmezustand: Sicherheitslücken bleiben unentdeckt, Konfigurationen driften unerkannt zurück in unsichere Zustände. Patrick Münch, CTO und Mitgründer von Mondoo, erläutert im Security-Insider Deep Dive, wie Unternehmen ihre Security proaktiv gestalten können und warum reine Reaktionsgeschwindigkeit nicht genügt.

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Die Befugnisse von Strafermittlern unter heimlichem Einsatz sogenannter Staatstrojaner sind teilweise verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.  (Bild: © Bundesverfassungsgericht)
Urteile des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe

NRW-Polizeigesetz bestätigt, aber Staatstrojaner-Einsatz beschränkt

Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Überwachungsbefugnisse im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz bestätigt, gleichzeitig jedoch enge Grenzen für den Einsatz sogenannter Staatstrojaner im Rahmen der Strafverfolgung gezogen: Präventive Eingriffsmöglichkeiten der Polizei sind mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht jedoch alle Befugnisse zur heimlichen Überwachung im Strafprozess.

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