Erläuterung der Forderungen Teletrust definiert den Stand der Technik – anstelle des Gesetzgebers

Quelle: Pressemitteilung 1 min Lesedauer

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Erneut veröffentlicht Teletrust seine Handreichung zum „Stand der Technik“. Neben Handlungsempfehlungen findet sich dort auch Kritik an der Gesetzgebung. Diese fordere zwar die Einhaltung des Stands der Technik, verpasse es aber, genaue Angaben dazu zu machen.

Was bedeutet die Einhaltung des „Stands der Technik“? Dieser wird in der DSGVO, dem IT-Sicherheitsgesetz, aber auch in jüngeren Regulierungen wie der KI-Verordnung, gefordert. Teletrust erklärt die Forderungen der Gesetzgebung in seiner Handreichung.(Bild:  ipopba - stock.adobe.com)
Was bedeutet die Einhaltung des „Stands der Technik“? Dieser wird in der DSGVO, dem IT-Sicherheitsgesetz, aber auch in jüngeren Regulierungen wie der KI-Verordnung, gefordert. Teletrust erklärt die Forderungen der Gesetzgebung in seiner Handreichung.
(Bild: ipopba - stock.adobe.com)

Die Gesetzgebung fordert von Unternehmen die Einhaltung des „Stands der Technik“. Im Fokus stehen dabei das seit 2015 bestehende IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG, seit 2022 in Version 2.0) und die 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit seiner Handreichung „Stand der Technik in der IT-Sicherheit“ veröffentlicht der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) eine praxisnahe Orientierungshilfe für Unternehmen zur Auslegung und Umsetzung des gesetzlich geforderten Stands der Technik. Gleichzeitig impliziert Teletrust damit Kritik an den Gesetzgebern, da deren Forderungen unbeantwortet ließen, was im Detail darunter zu verstehen sei. Sowohl die nationalen als auch der europäische Gesetzgeber würden sich größtenteils konkreter technischer Anforderungen und Bewertungskriterien des Stands der Technik enthalten.

Handreichung von Teletrust zum Stand der Technik

Bereits seit 2019 veröffentlicht Teletrust die Handreichung zum Stand der Technik, die konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand gibt. Sie richtet sich an:

  • Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS)
  • Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI)
  • Anbieter digitaler Dienste
  • IT-Dienstleister und Hersteller
  • Unternehmen, die gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen zur IT-Sicherheit unterliegen

Neben einem Überblick über die für die Gruppen relevanten Gesetze und Sicherheitsstandards enthält das Papier auch eine Erklärung des Begriffs „Stand der Technik“. Dazu kommen empfohlene technische und organisatorische Maßnahmen wie Multifaktor-Authentifizierung, E-Mail-Verschlüsselung, Endpoint Detection and Response und Business Continuity Management.

Tomasz Lawicki, Leiter des zuständigen TeleTrusT-Arbeitskreises und Koordinator des Dokumentes, kommentiert :„Bei zunehmender Komplexität der Cyber-Bedrohungen ist die Handreichung eine wichtige Orientierungshilfe für die Umsetzung von technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Da sich der Stand der Technik kontinuierlich weiterentwickelt, ist eine regelmäßige Aktualisierung unerlässlich. Zum zehnjährigen Bestehen des Arbeitskreises 'Stand der Technik' wurde die Handreichung daher umfassend überarbeitet und erweitert, um den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht zu werden.“

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